Auskunft nach LIFG BW zur Nutzung des Campus-Schwimmbads durch Schwimmvereine

Anfrage an: Stadt Ludwigsburg

Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg habe ich folgende Anfrage zu einer kostenfreien Auskunft:
Das Campus-Schwimmbad in Ludwigsburg wird neben den Schulen auch von den Schwimmvereinen SV Ludwigsburg und TSV Ludwigsburg genutzt. Hierzu möchte ich Informationen, unter welchen Rahmenbedingungen die Vereine das Campusbad nutzen dürfen (Betreiber, Nutzer, Kosten für Bahnmieten, Nutzungszeiten). Insbesondere zu den Nutzungszeiten möchte ich wissen, welche Festlegungen es gibt, dass der eine Verein (SV LB) das Bad auch in Schulferienzeiten nutzen darf, der andere Verein (TSV LB) aber nicht. Welche vertraglichen Grundlagen liegen für die Badnutzungen durch die Vereine vor? Sollten schriftliche Festlegungen bestehen, die öffentlich einsehbar sind, bitte ich um die Zusendung an unten stehende Adresse.

Sollten mir zu dieser Auskunft nach dem LIFG BW Kosten Ihrerseits entstehen, bitte ich um vorherige Mitteilung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2018
  • Frist
    23. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem Lande…
An Stadt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft nach LIFG BW zur Nutzung des Campus-Schwimmbads durch Schwimmvereine [#27239]
Datum
24. März 2018 17:40
An
Stadt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg habe ich folgende Anfrage zu einer kostenfreien Auskunft: Das Campus-Schwimmbad in Ludwigsburg wird neben den Schulen auch von den Schwimmvereinen SV Ludwigsburg und TSV Ludwigsburg genutzt. Hierzu möchte ich Informationen, unter welchen Rahmenbedingungen die Vereine das Campusbad nutzen dürfen (Betreiber, Nutzer, Kosten für Bahnmieten, Nutzungszeiten). Insbesondere zu den Nutzungszeiten möchte ich wissen, welche Festlegungen es gibt, dass der eine Verein (SV LB) das Bad auch in Schulferienzeiten nutzen darf, der andere Verein (TSV LB) aber nicht. Welche vertraglichen Grundlagen liegen für die Badnutzungen durch die Vereine vor? Sollten schriftliche Festlegungen bestehen, die öffentlich einsehbar sind, bitte ich um die Zusendung an unten stehende Adresse. Sollten mir zu dieser Auskunft nach dem LIFG BW Kosten Ihrerseits entstehen, bitte ich um vorherige Mitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ludwigsburg
Hallo Frau Noack, diese Anfrage kam über die Rathaus Info bei mir an. Ich denke das müssten die Stadtwerke beantwo…
Von
Stadt Ludwigsburg
Betreff
WG: Auskunft nach LIFG BW zur Nutzung des Campus-Schwimmbads durch Schwimmvereine [#27239]
Datum
26. März 2018 07:31
Status
Warte auf Antwort
Hallo Frau Noack, diese Anfrage kam über die Rathaus Info bei mir an. Ich denke das müssten die Stadtwerke beantworten, sie machen ja die Verträge. Mit freundlichem Gruß
Stadt Ludwigsburg
Ihre Anfrage bzgl. Campusbad Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antworten auf Ihre Fragen bezüglich des Camp…
Von
Stadt Ludwigsburg
Betreff
Ihre Anfrage bzgl. Campusbad
Datum
4. April 2018 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antworten auf Ihre Fragen bezüglich des Campusbades vom 24.3.2018, Gebühren fallen keine an: 1. Unter welchen Rahmenbedingungen dürfen die Vereine das Campusbad nutzen (Betreiber, Nutzer, Kosten für Bahnmieten, Nutzungszeiten) ? Eigentümer und Betreiber des Campusbads ist die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Campusbads durch Vereine wurde gemeinsam mit der Stadtverwaltung Ludwigsburg und den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH definiert. Die Kosten der Bahnmieten (1 Schwimmerbahn je Stunde, bzw. 1/2 Nichtschwimmerbecken je Stunde) ist für alle Nutzer gleich. Der Belegungsplan für die Vereine wird federführend vom Stadtverband für Sport Ludwigsburg e.V. in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Ludwigsburg und den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim erstellt. 2. Welche Festlegungen es gibt, dass der eine Verein (SV LB) das Bad auch in Schulferienzeiten nutzen darf, der andere Verein (TSV LB) aber nicht? Dazu gibt es momentan keine Festlegungen, mangels Notwendigkeit. Für das Campusbad hat bisher nur ein Verein Nutzungen in den Schulferien angefragt. 3. Welche vertraglichen Grundlagen liegen für die Badnutzungen durch die Vereine vor? Mit jedem Nutzer wird ein Überlassungsvertrag zwischen den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH und dem Nutzer abgeschlossen. 4. Gibt es schriftliche Festlegungen, die öffentlich einsehbar sind? Nein. Mit freundlichem Gruß

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AW: Ihre Anfrage bzgl. Campusbad [#27239] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskünfte. Mi…
An Stadt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage bzgl. Campusbad [#27239]
Datum
4. April 2018 16:27
An
Stadt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Dr. Antragsteller/in Königer Anfragenr: 27239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>