Auskunft: Stadt Düsseldorf und "Stiftung Schloss und Park Benrath"; Einnahmen und Ausgaben Schloss Benrath.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.) Wie hoch waren die gesamten Kosten der Anlage im Jahr 2018?

2.) Die Stadt Düsseldorf ist eine Stifterin der Stiftung "Stiftung Schloss und Park Benrath". Wie hoch sind die Gelder der Stadt Düsseldorf, die in das Schloss und in den Park Benrath fließen, in 2018 gewesen?

3.) Wie hoch waren die Einnahmen der jeweiligen Events? (Z.B. Lichterfest mit den Düsseldorfer Symphonikern) für die Stadt Düsseldorf im Jahr 2018? Oder handelt es sich um rein private/kostendeckende Einnahmen?

2.) Wie hoch waren die gesamten Kosten der Anlage im Jahr 2018?

Sollten die Zahlen aus 2018 nicht vorliegen, können Sie gerne auf die Zahlen von 2017 zurückgreifen.
Sollte es kein Mehraufwand sein, können Sie auch gerne die Zahlen weiterer Jahre veröffentlichen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft: Stadt Düsseldorf und "Stiftung Schloss und Park Benrath"; Einnahmen und Ausgaben Schloss Benrath. [#44579]
Datum
18. Januar 2019 19:50
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wie hoch waren die gesamten Kosten der Anlage im Jahr 2018? 2.) Die Stadt Düsseldorf ist eine Stifterin der Stiftung "Stiftung Schloss und Park Benrath". Wie hoch sind die Gelder der Stadt Düsseldorf, die in das Schloss und in den Park Benrath fließen, in 2018 gewesen? 3.) Wie hoch waren die Einnahmen der jeweiligen Events? (Z.B. Lichterfest mit den Düsseldorfer Symphonikern) für die Stadt Düsseldorf im Jahr 2018? Oder handelt es sich um rein private/kostendeckende Einnahmen? 2.) Wie hoch waren die gesamten Kosten der Anlage im Jahr 2018? Sollten die Zahlen aus 2018 nicht vorliegen, können Sie gerne auf die Zahlen von 2017 zurückgreifen. Sollte es kein Mehraufwand sein, können Sie auch gerne die Zahlen weiterer Jahre veröffentlichen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Standardtext "Antrag auf Informationszugang über fragdenstaat.de" ha…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: Auskunft: Stadt Düsseldorf und "Stiftung Schloss und Park Benrath"; Einnahmen und Ausgaben Schloss Benrath. [#44579]
Datum
21. Januar 2019 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Standardtext "Antrag auf Informationszugang über fragdenstaat.de" habe ich erhalten. Da es sich um eine elektronische Anfrage ohne digitale Signatur und ohne Angabe einer postalischen Adresse handelt, weise ich Sie darauf hin, dass ich Ihren Antrag ohne Nachweis Ihrer Identität und der Tatsache, dass Sie eine real existierende natürliche Person sind, die nach § 4 Abs. 1 IFG NRW antragsbefugt ist, nicht bearbeiten kann. Als Nachweis reicht eine einfache E-Mail nicht aus. Mit freundlichen Grüßen