Auskunft über Daten zu hochstrittigen Scheidungen/Trennungen und Kindessorge

Ich erbitte um konkrete Zahlen und Auskünfte über Scheidungen und Trennungen von hochkonflikthaften Elternteilen:
1) Prozentualer Anteil der hochstrittigen Scheidungen (von allen Scheidungen in D) in den letzten 10 Jahren
2) Durchschnittliche Anzahl der Verfahren eines hochkonflikthaften Elternpaares mit Sorgerechtshintergrund
2a) Prozentualer Anteil dieser Verfahren, die für die Mütter in einen ABR- und/oder SR-Entzug mündeten.
2b) Prozentualer Anteil dieser Verfahren, die für die Väter in einen ABR- und/oder SR-Entzug mündeten.
2c) Prozentualer Anteil dieser hochstrittigen Verfahren, in denen über das Wechselmodell entschieden wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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Heidi Duda
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich erbitte um k…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Heidi Duda
Betreff
Auskunft über Daten zu hochstrittigen Scheidungen/Trennungen und Kindessorge [#29453]
Datum
5. Mai 2018 14:28
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erbitte um konkrete Zahlen und Auskünfte über Scheidungen und Trennungen von hochkonflikthaften Elternteilen: 1) Prozentualer Anteil der hochstrittigen Scheidungen (von allen Scheidungen in D) in den letzten 10 Jahren 2) Durchschnittliche Anzahl der Verfahren eines hochkonflikthaften Elternpaares mit Sorgerechtshintergrund 2a) Prozentualer Anteil dieser Verfahren, die für die Mütter in einen ABR- und/oder SR-Entzug mündeten. 2b) Prozentualer Anteil dieser Verfahren, die für die Väter in einen ABR- und/oder SR-Entzug mündeten. 2c) Prozentualer Anteil dieser hochstrittigen Verfahren, in denen über das Wechselmodell entschieden wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Heidi Duda <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heidi Duda << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heidi Duda

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*23
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*23
Datum
30. Mai 2018 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
131,5 KB