Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Auskunft über den Haushalt des Gymnasium Remigianum Borken

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

anhand der enormen Umbaumaßnahmen der vergangenen Jahren lässt sich schließen, dass enorme Zuschüsse seitens des Landes und/oder der EU erfolgt sind. Trotz der umfassenden Baumaßnahmen sind jedoch diverse Räume stark sanierfällig.

Aufgrund dessen beantrage ich die Zusendung der Ausgaben des Gymnasium Remigianum Borken aus den Jahren 2013 bis 2016. Desweiteren bitte ich um Angabe der erfolgten Zuschüsse seitens des Landes NRW und (evtl.) der Europäischen Union.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in anhand der enormen Um…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über den Haushalt des Gymnasium Remigianum Borken [#19374]
Datum
28. November 2016 12:09
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in anhand der enormen Umbaumaßnahmen der vergangenen Jahren lässt sich schließen, dass enorme Zuschüsse seitens des Landes und/oder der EU erfolgt sind. Trotz der umfassenden Baumaßnahmen sind jedoch diverse Räume stark sanierfällig. Aufgrund dessen beantrage ich die Zusendung der Ausgaben des Gymnasium Remigianum Borken aus den Jahren 2013 bis 2016. Desweiteren bitte ich um Angabe der erfolgten Zuschüsse seitens des Landes NRW und (evtl.) der Europäischen Union. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
28. November 2016 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben, da uns…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Auskunft über den Haushalt des Gymnasium Remigianum Borken [#19374]
Datum
29. November 2016 19:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben, da uns als oberste Landesbehörde diese Daten nicht vorliegen. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Schulträger bzw. die Kommune. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich würde Sie höflichst darum bitten, die Anfrage an die zuständige Behörde w…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über den Haushalt des Gymnasium Remigianum Borken [#19374]
Datum
29. November 2016 20:00
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich würde Sie höflichst darum bitten, die Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten, da eine Zuständigkeit nicht komplett eindeutig ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ich bin derzeit nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. Dringende Nachrichten sollten…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Auskunft über den Haushalt des Gymnasium Remigianum Borken [#19374]
Datum
29. November 2016 20:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin derzeit nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. Dringende Nachrichten sollten Sie daher bitte mit einem entsprechenden Hinweis an <<E-Mail-Adresse>> versenden. Sie wird dann an die zuständige Vertretung weitergeleitet.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in entschuldigen Sie meine verspätete Rückmeldung. Nach § 5 Abs. 1 Satz 4 IFG sind Antr…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Auskunft über den Haushalt des Gymnasium Remigianum Borken [#19374]
Datum
8. Dezember 2016 11:21
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in entschuldigen Sie meine verspätete Rückmeldung. Nach § 5 Abs. 1 Satz 4 IFG sind Anträge in äußeren Schulangelegenheiten an den Schulträger zu richten. Bei der Finanzierung von Umbaumaßnahmen handelt es sich um solche äußeren Schulangelegenheiten. Die zuständigen Ansprechpartner sind Frau Simone Heselhaus <<E-Mail-Adresse>> oder Herr Jürgen Kemper <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.