Auskunft über Deponiefläche Asdonkhof

Anfrage an: Kreis Wesel

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kreis Wesel betreibt als Mitgesellschafter der Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG am Standort in Kamp-Lintfort eine Übertage Deponie der Deponieklasse II.

Dazu interessieren mich folgende Angaben:

1. Alle eingereichten Unterlagen nach §19 DepV (Vor allem die Kapazität der Deponie, sowie eine Liste der Abfälle)

2. Alle Unterlagen aus dem durchgeführten Raumordnungsverfahren (gemäß RoV §1 Nr. 4)

3. Alle Unterlagen zu dem durchgeführten Plangenehmigungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren

4. Auskunft ob es Pläne zu einer Erweiterung der Deponiefläche gibt (Auffällige Erdarbeiten erkennbar https://goo.gl/maps/p6vicQxpYFPEBdky5)

Bitte stellen Sie mir die angefragten Dokumente in einem geeigneten Format (bevorzugt PDF) zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Dezember 2019
  • Frist
    22. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in der Kreis Wesel betreibt als…
An Kreis Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über Deponiefläche Asdonkhof [#172457]
Datum
20. Dezember 2019 04:18
An
Kreis Wesel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in der Kreis Wesel betreibt als Mitgesellschafter der Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG am Standort in Kamp-Lintfort eine Übertage Deponie der Deponieklasse II. Dazu interessieren mich folgende Angaben: 1. Alle eingereichten Unterlagen nach §19 DepV (Vor allem die Kapazität der Deponie, sowie eine Liste der Abfälle) 2. Alle Unterlagen aus dem durchgeführten Raumordnungsverfahren (gemäß RoV §1 Nr. 4) 3. Alle Unterlagen zu dem durchgeführten Plangenehmigungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren 4. Auskunft ob es Pläne zu einer Erweiterung der Deponiefläche gibt (Auffällige Erdarbeiten erkennbar https://goo.gl/maps/p6vicQxpYFPEBdky5) Bitte stellen Sie mir die angefragten Dokumente in einem geeigneten Format (bevorzugt PDF) zur Verfügung. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172457/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Wesel
Auskunft über Deponiefläche Asdonkshof Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 20.12.2019 in o.g. Sache an …
Von
Kreis Wesel
Betreff
Auskunft über Deponiefläche Asdonkshof
Datum
21. Januar 2020 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 20.12.2019 in o.g. Sache an den Kreis Wesel beantworte ich wie folgt: Zu 1. und 3.: Die Genehmigung der von Ihnen angesprochenen Deponie wurde ursprünglich durch Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19.12.1994 für die Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH (KWA) erteilt. In dem zugrundeliegenden Verfahren war der Kreis Wesel als solcher also weder Antragsteller noch Genehmigungsbehörde. Insoweit kann von hier Ihrem Wunsch nach Überlassung "aller eingereichten Unterlagen nach § 19 DepV" sowie "aller Unterlagen zu dem durchgeführten Plangenehmigungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren" nicht nachgekommen werden, da diese beim Kreis Wesel nicht vorliegen (erst recht nicht angesichts des Alters der Unterlagen in Form von pdf-Dokumenten). Soweit Sie Informationen betr. „Kapazität der Deponie, sowie eine Liste der Abfälle“ begehren, können Sie solche Informationen im Übrigen der Informationsplattform Abfall in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) entnehmen, s. https://www.abfall-nrw.de/aida/einzel.php?objtype=ens&eanl_id=3025 ) Zu 2.: Soweit Sie „Unterlagen aus dem durchgeführten Raumordnungsverfahren (gem. RoV § 1 Nr. 4)“ erbitten, ist zum Einen unklar, welches konkrete Verfahren Sie überhaupt meinen. Zum Anderen ist die Durchführung von Raumordnungsverfahren gemäß dem Landesplanungsgesetz NRW keine Aufgabe der Kreise, so dass Verfahrensunterlagen hierzu ohnehin nicht vorliegen. Zu 4.: Soweit Sie um Auskunft bitten, ob es Pläne zu einer Erweiterung der Deponiefläche gibt, bestehen hier keine Erkenntnisse dazu, dass eine Ausweitung der Gesamtfläche, die der o.g. Planfeststellungsbeschluss für die Deponie vorgesehen hat, beabsichtigt ist. Mit freundlichen Grüßen