Auskunft über die Antwort auf eine Anfrage zur Möglichkeit der Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L471 im Bereich der Ortsdurchfahrt Altendorf und Ersdorf in der Stadt Meckenheim

Nach meiner Kenntnis wurde innerhalb der vergangenen 12 Monaten eine Anfrage gestellt um zu erfahren, welche Möglichkeiten für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L471 im Bereich der Ortsdurchfahr Ersdorf und Altendorf in der Stadt Meckenheim bestehen.

Ich erbitte eine Kopie der Auskunft ohne jegliche identifizierenden Daten bezüglich der EIngeberin/des Eingebers.

Diese Antwort erbitte ich formlos über dieses Portal.

Ich gehe davon aus, dass es sich um eine gebührenfreie Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über die Antwort auf eine Anfrage zur Möglichkeit der Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L471 im Bereich der Ortsdurchfahrt Altendorf und Ersdorf in der Stadt Meckenheim [#167292]
Datum
25. September 2019 18:26
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach meiner Kenntnis wurde innerhalb der vergangenen 12 Monaten eine Anfrage gestellt um zu erfahren, welche Möglichkeiten für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L471 im Bereich der Ortsdurchfahr Ersdorf und Altendorf in der Stadt Meckenheim bestehen. Ich erbitte eine Kopie der Auskunft ohne jegliche identifizierenden Daten bezüglich der EIngeberin/des Eingebers. Diese Antwort erbitte ich formlos über dieses Portal. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine gebührenfreie Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über die Antwort auf eine Anfrage zur M…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über die Antwort auf eine Anfrage zur Möglichkeit der Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L471 im Bereich der Ortsdurchfahrt Altendorf und Ersdorf in der Stadt Meckenheim [#167292]
Datum
29. Oktober 2019 07:00
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über die Antwort auf eine Anfrage zur Möglichkeit der Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L471 im Bereich der Ortsdurchfahrt Altendorf und Ersdorf in der Stadt Meckenheim“ vom 25.09.2019 (#167292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/167292

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Polizeipräsidium Bonn
Ihr Schreiben vom 29.10.2019 Sehre geehrter Herr Orti van Havranek, da ich Ihre "Informationsfreiheitsanfrag…
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Ihr Schreiben vom 29.10.2019
Datum
30. Oktober 2019 08:57
Status
Warte auf Antwort
image003.png
26,2 KB


Sehre geehrter Herr Orti van Havranek, da ich Ihre "Informationsfreiheitsanfrage" nicht richtig einordnen kann bitte ich um eine Rückmeldung. Wie kommen Sie darauf, dass eine Frist versäumt wurde? Sie können jederzeit persönlich Eingaben direkt beim PP Bonn machen und die Seite "fragdenstaat.de" hat nichts mit solchen Eingaben beim PP Bonn zu tun. Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung wird auf Antrag durch die Gemeinde überprüft und durch die Straßenverkehrsbehörde ausgeführt. Mit freundlichen Grüßen