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Auskunft über die derzeit aktuellen SGB II/SGB XII Richtlinien und Weisungen

Ich erbitte um schriftliche Auskunft über die derzeit aktuellen Richtlinien und Weisungen
- zu den nicht vom Regelbedarf erfassten Leistungen (SGB II § 24)
- zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (SGB II § 28)
- schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft (SGB II § 22 ff)
- sowie zur Handhabung der Bestätigung von Posteingängen, sowohl bei persönlicher Abgabe, wie auch auf dem postalischen oder fernmündlichen Weg

des Sozialamt / Jobcenter Berlin sowie deren Bezirke,
unter anderem das Jobcenter Berlin Lichtenberg,
das Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf,
das Jobcenter Berlin Friedrichshain – Kreuzberg,
sowie das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2012
  • Frist
    17. Februar 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg Details
Von
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Betreff
Auskunft über die derzeit aktuellen SGB II/SGB XII Richtlinien und Weisungen
Datum
16. Januar 2012 03:20
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich erbitte um schriftliche Auskunft über die derzeit aktuellen Richtlinien und Weisungen - zu den nicht vom Regelbedarf erfassten Leistungen (SGB II § 24) - zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (SGB II § 28) - schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft (SGB II § 22 ff) - sowie zur Handhabung der Bestätigung von Posteingängen, sowohl bei persönlicher Abgabe, wie auch auf dem postalischen oder fernmündlichen Weg des Sozialamt / Jobcenter Berlin sowie deren Bezirke, unter anderem das Jobcenter Berlin Lichtenberg, das Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf, das Jobcenter Berlin Friedrichshain – Kreuzberg, sowie das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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