Auskunft über die Speicherung der Akten

Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. April 2013
  • Frist
    28. Mai 2013
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über die Speicherung der Akten
Datum
25. April 2013 21:03
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbT…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Auskunft über die Speicherung der Akten
Datum
14. Mai 2013 11:45
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die am 25. April 2013 bei der Poststelle der Behörde für Inneres und Sport eingegangen ist. Die Behörde für Inneres und Sport ist für diese Anfrage nicht die auskunftspflichtige Stelle i.S.d. § 11 Absatz 2 Satz 3 HmbTG. Bitten wenden Sie sich mit dieser Anfrage an die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bilinc Ercan Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Amt für Innere Verwaltung und Planung Allgemeine Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten -A 245- Johanniswall 4, 20095 Hamburg Tel.: 040/ 42839 - 3705 Fax.: 040/ 42839 - 3809 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>