Auskunft über die Speicherung der Akten

Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2013
  • Frist
    15. Juni 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Speiche…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über die Speicherung der Akten
Datum
14. Mai 2013 16:45
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag nach dem IFG wurde zuständigkeitshalber an das Justiziariat der Ze…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Auskunft über die Speicherung der Akten
Datum
14. Juni 2013 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag nach dem IFG wurde zuständigkeitshalber an das Justiziariat der Zentrale weitergeleitet. Er befindet sich derzeit noch Bearbeitung. Wir bitten Sie daher noch um ein wenig Geduld. Freundliche Grüße Im Auftrag Sandra Ries Referentin Recht JD - Justiziariat Telefon: 0911 / 179 - 1720 Fax: 0911 / 179 - 5474 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de<http://www.arbeitsagentur.de/> Bundesagentur für Arbeit Zentrale Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail.

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag nach dem IFG kann nunmehr folgendermaßen beantwortet werden. Wi…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Auskunft über die Speicherung der Akten
Datum
20. Juni 2013 14:40
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag nach dem IFG kann nunmehr folgendermaßen beantwortet werden. Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Derzeit (Stand 16.Juni 2013) verbraucht die elektronische Speicherung(Nettokapazität)der Akten ca. 3,9 Terabyte (SGB III) und 10,1 Gigabyte (Familienkasse). Eine Aufschlüsselung nach Jahren existiert hierbei nicht. Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Derzeit werden ca. drei Millionen Akten gespeichert. Sowohl die Speicherkapazität als auch die Anzahl der gespeicherten Akten unterliegen einer stetigen Änderung die von der Inanspruchnahme abhängt. Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet? Nein. Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? Ja, es wurden Vorkehrungen gegen Datenverlust getroffen. An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert? Die Speicherung erfolgt auf an zentralen Rechenzentrumsstandorten in der BRD. Die Dokumente und Metadaten werden in einer Datenbank gehalten, diese wiederum ist auf einem SAN gespeichert. Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Als Speicherformat wird pdf/A verwendet. Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Zur Verwaltung der e-Akte wird eine eigens für die BA konzipierte Software verwendet. Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT -Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ? Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und das BSI haben die Einführung der e-Akte bei der Bundesagentur für Arbeit von Anfang an begleitet und führen auch weiterhin regelmäßige Audits durch. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Freundliche Grüße Im Auftrag Sandra Ries Referentin Recht JD – Justiziariat Telefon: 0911 / 179 - 1720 Fax: 0911 / 179 - 5474 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de Bundesagentur für Arbeit Zentrale Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail.