Auskunft über die Speicherung der Akten

Die Fragen beziehen sich auf die Behörde für Inneres und Sport, Freie und Hansestadt Hamburg.
Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Mai 2013
  • Frist
    15. Juni 2013
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über die Speicherung der Akten
Datum
14. Mai 2013 17:36
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Fragen beziehen sich auf die Behörde für Inneres und Sport, Freie und Hansestadt Hamburg. Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
Auskunft über die Speicherung von Akten Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, mit meiner Mail vom 06.05.2013 hatt…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Auskunft über die Speicherung von Akten
Datum
16. Mai 2013 07:17
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, mit meiner Mail vom 06.05.2013 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass die von Ihnen gewünschten Informationen nicht komplett abrufbar vorliegen und erst ermittelt und zusammengestellt werden müssen. Dieses würde einen relativ zeitintensiven Personalaufwand verursachen, den ich Ihnen mit ca. 500,-- € als Gebühr in Rechnung stellen müsste. Sie haben die gleichen Fragestellungen nunmehr an die BIS gerichtet. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die elektronische Akte der Hamburger Verwaltung als zentrales Verfahren federführend von der Finanzbehörde verantwortet wird. Daher leiten die Hamburger Behörden und Ämter derartige Anfragen immer an die Finanzbehörde weiter. An der Aussage zu den Kosten muss ich leider festhalten, da der Aufwand für die Zusammenstellung der gewünschten Informationen unabhängig von einer besonders genannten Behörde entstehen würde. Mit freundlichem Gruß Michael Evermann Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Allgemeine Abteilung Infrastrukturreferat, Haus- und Gebäudedienste, -122/6- Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg

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AW: Auskunft über die Speicherung von Akten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe die Anfrage "Ausku…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über die Speicherung von Akten
Datum
28. Mai 2013 19:41
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe die Anfrage "Auskunft über die Speicherung der Akten" auf Grund der hohen Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>