Auskunft über Genehmigungen für Außengastronomie: "Taproom", "Henriette Burger Bar" und "Zweite Liebe".

Anfrage an: Stadt Mannheim

Auskunft über Art und Umfang (genehmigte Fläche und Tageszeiten), der Erlaubnis für Außengastronomie für die Gastronomiebetriebe: "Taproom", "Henriette Burger Bar" und "Zweite Liebe", allesamt ansässig in der Beilstraße, Jungbusch.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2018
  • Frist
    15. Juli 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft über …
An Stadt Mannheim Details
Von
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Betreff
Auskunft über Genehmigungen für Außengastronomie: "Taproom", "Henriette Burger Bar" und "Zweite Liebe". [#30844]
Datum
15. Juni 2018 14:40
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft über Art und Umfang (genehmigte Fläche und Tageszeiten), der Erlaubnis für Außengastronomie für die Gastronomiebetriebe: "Taproom", "Henriette Burger Bar" und "Zweite Liebe", allesamt ansässig in der Beilstraße, Jungbusch.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Frage ist eingegangen und wurde an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung der St…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Auskunft über Genehmigungen für Außengastronomie: "Taproom", "Henriette Burger Bar" und "Zweite Liebe". [#30844]
Datum
18. Juni 2018 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Frage ist eingegangen und wurde an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim weitergeleitet. Es gilt die Frist des § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG, wenn den Inhabern der Gaststätten gem. § 8 Abs. 1 S. 1 LIFG ein Monat Zeit zur Stellungnahme einzuräumen ist. Ob ihnen diese Zeit einzuräumen ist, wird im Laufe des Verfahrens geprüft. Auf § 7 Abs. 1 S. 3/4 LIFG wird hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Taproom: Die Sperrzeit für die Außengastrono…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
WG: Auskunft über Genehmigungen für Außengastronomie: "Taproom", "Henriette Burger Bar" und "Zweite Liebe". [#30844] | 2018_172
Datum
3. Juli 2018 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Taproom: Die Sperrzeit für die Außengastronomie tritt um 22.00 Uhr, in den Monaten Mai-September um 23.00 Uhr ein. Die genehmigte Fläche beträgt ca. 26 qm. Zweite Liebe: Die Sperrzeit für die Außengastronomie tritt um 22.00 Uhr, von Mai-August um 23.00 Uhr ein. Die genehmigte Fläche beträgt 17,5 qm. Henriette: Die Sperrzeit für die Außengastronomie tritt um 22.00 Uhr ein. Die Genehmigung gilt vom 01.05 - 31.10. eines jeden Jahres. Die genehmigte Fläche beträgt 2,52 qm. Mit freundlichen Grüßen