Auskunft über Gutachten über Baulichen Zustand des RWTH-Informatikzentrums

Gutachten über den allgmeinen Baulichen Zustand des Informatik-Zentrum der RWTH Aachen (RWTH Gebäude-Nr. 2350-2359) Ecke Ahornstraße / Halifaxstraße / Mies-van-der-Rohe-Straße, welches im Herbst 2014 durch das Architekturbüro “Beckmann Wenzel Architekten” aus Köln sowie ein Ingenieurbüro für Versorgungstechnik angefertigt wurde. Dieses Gutachten liegt dem BLB laut Hochschul-interner Quelle seit Anfang 2015 vor.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über Gutachten über Baulichen Zustand des RWTH-Informatikzentrums [#32108]
Datum
20. Juli 2018 20:29
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten über den allgmeinen Baulichen Zustand des Informatik-Zentrum der RWTH Aachen (RWTH Gebäude-Nr. 2350-2359) Ecke Ahornstraße / Halifaxstraße / Mies-van-der-Rohe-Straße, welches im Herbst 2014 durch das Architekturbüro “Beckmann Wenzel Architekten” aus Köln sowie ein Ingenieurbüro für Versorgungstechnik angefertigt wurde. Dieses Gutachten liegt dem BLB laut Hochschul-interner Quelle seit Anfang 2015 vor.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
[Per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, am 21. August 2018 habe ich über die…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. August 2018
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
[Per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, am 21. August 2018 habe ich über die Plattform »Frag den Staat« die Anfrage über eine Auskunft über Gutachten über Baulichen Zustand des RWTH-Informatikzentrums gestellt. Die Anfrage ist im Anhang als PDF oder über https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-gutachten-uber-baulichen-zustand-des-rwth-informatikzentrums/ einsehbar. Leider ist diese Anfrage auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist bisher unbeantwortet. Da auch zwei weitere Anfragen, die im selben Zeitraum gestellt worden sind nicht beantwortet wurden, gehe ich davon aus dass es sich hierbei nicht um Vorsatz sondern um technisches versagen handelt. Aus diesem Grund wiederhole ich hiermit meine Anfrage: bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten über den allgmeinen Baulichen Zustand des Informatik-Zentrum der RWTH Aachen (RWTH Gebäude-Nr. 2350-2359) Ecke Ahornstraße / Halifaxstraße / Mies-van-der-Rohe-Straße, welches im Herbst 2014 durch das Architekturbüro “Beckmann Wenzel Architekten” aus Köln sowie ein Ingenieurbüro für Versorgungstechnik angefertigt wurde. Dieses Gutachten liegt dem BLB laut Hochschul-interner Quelle seit Anfang 2015 vor. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Ferner würde ich Sie bitten zu Untersuchen, aus welchem Grund die automatisch durch Frag den Staat versendeten E-Mails nicht zugestellt wurden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über Gutachten über Baulichen Zustand…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über Gutachten über Baulichen Zustand des RWTH-Informatikzentrums [#32108]
Datum
30. September 2018 21:55
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über Gutachten über Baulichen Zustand des RWTH-Informatikzentrums“ vom 20.07.2018 (#32108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um über 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auskunft über Gutachten über Baulichen Zustand des RWTH-Informatikzentrums“ [#32108] [#32108]
Datum
30. September 2018 21:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32108 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher weder auf die via fragdenstaat.de noch auf die über meine eigene Universitäts-E-Mail-Adresse versendete Anfrage eine Antwort erhalten habe Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Eingangsbestätigung 209.2.3.1.10-8526/18 fragdenstaat.de 32108 Aktenzeichen 209.2.3.1.10-8526/18 Informationsfrei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Eingangsbestätigung 209.2.3.1.10-8526/18 fragdenstaat.de 32108
Datum
9. Oktober 2018 11:17
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-8526/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 20.07.2018 an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW auf Zugang zum Gutachten über den baulichen Zustand des RWTH-Informatikzentrums. Sehr geehrtAntragsteller/in mit Datum vom 30.09.2018 wurde versucht Ihnen eine E-Mail (Eingangsbestätigung zuzusenden). Diese kam jedoch zurück (siehe unten). Ich bitte um Bestätigung, ob Sie weiterhin an einer Vermittlung interessiert sind. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datensc…. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung 209.2.3.1.10-8526/18 fragdenstaat.de 32108 [#32108] Sehr geehrt<< Anrede >> V…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung 209.2.3.1.10-8526/18 fragdenstaat.de 32108 [#32108]
Datum
9. Oktober 2018 11:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Antwort. Ja, ich bin weiterhin an einer vermittlung interessiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.10-8526/16 Anfragenummer 32108 Antragsteller/in fragdenstaat.de 209.2.3.1.10-8526/16 Informationsfrei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.10-8526/16 Anfragenummer 32108 Antragsteller/in fragdenstaat.de
Datum
5. November 2018 09:49
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.10-8526/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 20.07.2018 an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW auf Zugang zum Gutachten über den baulichen Zustand des RWTH-Informatikzentrums Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.10-8526 fragdenstaat.de 32108 [geschwärzt], [geschwärzt] 209.2.3.1.10-8526/18 Informationsfreiheitsgese…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.10-8526 fragdenstaat.de 32108 [geschwärzt], [geschwärzt]
Datum
6. Dezember 2018 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
209.2.3.1.10-8526/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.07.2018 auf Zugang zum Gutachten über den baulichen Zustand des RWTH-Informatikzentrums Mein Auskunftsersuchen vom 05.11.2018 Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie die Antwort der auskunftspflichtigen Stelle zu Ihrem gestellten Antrag auf Informationszugang. Sie begehren den Zugang zum Gutachten über den baulichen Zustand des RWTH-Informatikzentrums der RWTH-Aachen (RWTH Gebäude-Nr. 2350.2359). Die auskunftspflichtige Stelle teilt jedoch mit, dass es sich bei dem angefragten Gutachten nicht um eine Mängelliste handele, sondern um eine Machbarkeitsstudie. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit Ihrem Antrag die Machbarkeitsstudie begehren oder ob Sie tatsächlich, wie angenommen wurde, nach einer Mängelliste fragten. Weitergeleitete E-Mail: Von: Gesendet: Dienstag, 4. Dezember 2018 17:22 An: Betreff: AW: Auskunftsersuchen zu einem Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW 209.2.3.1.10-8526/18 Per E-Mail An die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Ihr Aktenzeichen 209.2.3.1.10-8526/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn [geschwärzt] vom 20.07.2018 auf Zugang zum Gutachten über den baulichen Zustand des RWTH-Informatikzentrums Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG. Über das Portal www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> ist uns die betreffende Anfrage nie zugegangen. Per E-Mail hat der Antragsteller uns seine Anfrage nachträglich zukommen lassen. Hierzu nehmen wir nach eingehender Prüfung wie folgt Stellung: Es liegen Ausschlussgründe vor, warum dem Antragsteller die Informationen nicht erteilt werden können. Begründung der Ablehnung: Da es sich bei dem angefragten Gutachten um eine Machbarkeitsstudie handelt und nicht um eine Mängelliste, geht die Anfrage ins Leere. Ferner dient die Variantenbetrachtung der internen Willensbildung in der Gestalt, dass ein interner Abwägungsprozess auf der Grundlage der Studie stattfinden wird, vgl. § 7 Abs. 2 lit. a) Informationsfreiheitsgesetz NRW. Mit gleichem Wortlaut haben wir [geschwärzt] heute auch direkt auf seine Anfrage per E-Mail geantwortet und ihn darauf hingewiesen, dass er aufgrund der Ablehnung gemäß §13 (2) das Recht hat, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Mit besten Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.10-8526 fragdenstaat.de 32108 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32108] Sehr geehrt<< Anrede…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.10-8526 fragdenstaat.de 32108 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32108]
Datum
7. Januar 2019 12:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> in der tat interessiere ich mich in Rahmen des Auskunftsersuches auch für eine Machbarkeitsstudie. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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