Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die Statistik für das Jahr 2018 aus der hervorgeht, wie viele Verfahren wegen des Tatbestands des Falsch-parkens/-haltens/Parkzeitverstößen eingeleitet wurden.

Die Kennzahlen sollten meiner Recherche demnach sein:
112040 bis 112435 (Halten und Parken)
112262 bis 112375 (Parken)
113100 bis 113324 (Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit)
141000 bis 141445 (Halten und Parken)
141412 bis 141425 (Parken)
142103 bis 142265 (Parken)

Das ganze bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Kennzahl, Datum, Uhrzeit, möglichst genauer Ort der Feststellung.
Falls Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten durch Fremdanzeigen, also nicht das Ordnungsamt selbst initiiert wurden, diese bitte kennzeichnen.
Sollte der Aufwand der Erstellung einer gefilterten Liste nach oben genannten Kennzahlen höher sein als der Auszug einer Komplettliste, so würde ich auch eine Komplettliste nehmen und mir die Daten dann selbst filtern.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA).

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach §2 Absatz 2 VwKostG LSA von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 17 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Statistik fü…
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018 [#58936]
Datum
21. Februar 2019 23:14
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Statistik für das Jahr 2018 aus der hervorgeht, wie viele Verfahren wegen des Tatbestands des Falsch-parkens/-haltens/Parkzeitverstößen eingeleitet wurden. Die Kennzahlen sollten meiner Recherche demnach sein: 112040 bis 112435 (Halten und Parken) 112262 bis 112375 (Parken) 113100 bis 113324 (Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit) 141000 bis 141445 (Halten und Parken) 141412 bis 141425 (Parken) 142103 bis 142265 (Parken) Das ganze bitte möglichst aufgeschlüsselt nach Kennzahl, Datum, Uhrzeit, möglichst genauer Ort der Feststellung. Falls Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten durch Fremdanzeigen, also nicht das Ordnungsamt selbst initiiert wurden, diese bitte kennzeichnen. Sollte der Aufwand der Erstellung einer gefilterten Liste nach oben genannten Kennzahlen höher sein als der Auszug einer Komplettliste, so würde ich auch eine Komplettliste nehmen und mir die Daten dann selbst filtern. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach §2 Absatz 2 VwKostG LSA von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mail Delivery System
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Februar 2019 23:14
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Landeshauptstadt Magdeburg - Der Oberbürgermeister - Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt i. A.
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Antw: Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018 [#58936]
Datum
22. März 2019 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
2,6 MB
2,4 MB
2,6 MB
2,3 MB
Landeshauptstadt Magdeburg - Der Oberbürgermeister - Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt i. A.
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Landeshauptstadt Magdeburg - Der Oberbürgermeister - Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt i. A.
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Antw: Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018 [#58936]
Datum
22. März 2019 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Landeshauptstadt Magdeburg - Der Oberbürgermeister - Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt i. A.
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag auf Informationszugang werden Ihnen die gewünschten Informationen zu…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Antw: Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018 [#58936]
Datum
22. März 2019 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
2,7 MB
2,9 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag auf Informationszugang werden Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt. Beginnend mit dieser E-Mail erhalten Sie die Daten für die einzelnen Monate des Jahres 2018. Die farblich gekennzeichneten Werte sind die Fremdanzeigen. Da die Dateien sehr umfangreich sind und ich davon ausgehe, dass eine einzige E-Mail mit dem Volumen von mehr als 30 MB "geblockt" wird, erhalten Sie mehrere E-Mails. Sie Auskunftserteilung ist kostenpflichtig. Sie werden in den nächsten Tagen auf dem Postweg einen Leistungsbescheid erhalten. Die Kosten werden sich auf 254,32 Euro belaufen. Mit freundlichen Grüßen
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Landeshauptstadt Magdeburg - Der Oberbürgermeister - Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt i. A.
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Antw: Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018 [#58936]
Datum
22. März 2019 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
2,5 MB
3,0 MB
Landeshauptstadt Magdeburg - Der Oberbürgermeister - Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt i. A.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 21.02.2019 wies ich darauf hin, dass ich bei anfallenden Kosten …
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018 [#58936]
Datum
22. März 2019 17:42
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 21.02.2019 wies ich darauf hin, dass ich bei anfallenden Kosten ZUVOR informiert werden möchte. Deshalb kann ich Ihnen schon jetzt mitteilen, dass ich nicht bereit sein werden, die Kosten zu übernehmen. Zitat "Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach §2 Absatz 2 VwKostG LSA von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. " Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits in meiner E-Mail vom 22.03.2019 mitteilte, werden Sie in den nä…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018 [#58936]
Datum
25. März 2019 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits in meiner E-Mail vom 22.03.2019 mitteilte, werden Sie in den nächsten Tagen einen Leistungsbescheid erhalten. Erst dieser Bescheid enthält die Entscheidung zur Kostenerhebung und die Begründung hierfür. Insofern ist der Hinweis zu den Kosten (Gebühren und Auslagen) in dieser E-Mail als Vorab-Information zu werten. Ihr Wunsch nach Vorab-Information bezog sich allein auf die Frage, ob Gebühren erhoben werden. Hierzu habe ich Sie vorab - nämlich vor Erlass des Leistungsbescheides - informiert. Die Formulierung "Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben." ist zu unbestimmt, falls Sie eine Vorab-Information zu einem früheren Zeitpunkt erwartet haben. Hier mangelt es Ihrerseits an der Nennung eines anderen maßgebenden Ereignisses oder Zeitpunktes. Hochachtungsvoll
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018“ [#58936] [#58936]
Datum
31. März 2019 19:14
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/58936 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Obwohl ich vorher explizit darauf hinwies, sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, ich vorher eine Information haben möchte, wurde dies nicht wie gewünscht durchgeführt. Und vorher heißt, entschuldigen Sie die saloppe Formulierung, im "normalsterblichen" Sprachgebrauch, ich möchte vorher eine Info und dann entscheiden können. Und eben nicht nach getaner Arbeit vor dem Datenversand die Info und dann Zusendung der Daten. Im Leistungsbescheid wurde nochmals darauf hingewiesen, dass mir auf Grund meiner Formulierung bewusst war, dass Kosten entstehen könnten. Ja, das war mir ein wenig bewusst, und genau deshalb wies ich auf eine Vorabinformation hin. Ich ahnte aber nicht im geringsten, wie hoch diese Kosten sein könnten, da ich einfach blauäugig das Formular auf Fragdenstaat.de nutzte, um meine Anfrage abzusetzen, wo eben solche Formulierungen automatisch eingebaut werden. Diese Formulierung macht mich eben nicht zum Fachmann auf diesem Gebiet. Und ich habe das gelesen und dachte mir, wenn eine solche Formulierung drin steht, bin ich abgesichert und erhalte eine Information und kann dann entscheiden. Nun liegt hier also ein Leistungsbescheid über 254,32 auf meinem Tisch. Desweiteren sind die Daten des Monats November fehlerhaft. Nur 1/10 der anderen Daten und auch weitere Tatbestandsnummern. Diese haben meiner Meinung nach nichts mit Park/Halteverstößen zu tun. Bei weiterer Prüfung stellte ich fest, dass insgesamt 5 Kennzahlen enthalten sind, die wie zuvor erwähnt nichts mit den gewünschten Tatbeständen zu tun haben und zu 397 falschen Datensätzen führen. 141621 ...trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teilgenommen wurde 329113 ...Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung anzumelden. Der Termin war um mehr als 2 Monate bis 4 Monate über­schritten. 329610 ... TÜV um mehr als 8 Monate überschritten. 329119 ...TÜV um mehr als 4 Monate bis 8 Monate überschritten. 809106 ??? Enthalten sind diese in den Monaten Februar, März und November. Desweiteren ist der Aufwand von 3 Stunden zur Ermittlung der Daten für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar. Ich bin selbst als IT-Leiter/Administrator tätig. Eine solche Anfrage würde ich in einer wohlgeformten Datenbank in 3 Minuten schreiben. Und das ist nicht nur so dahergesagt. Ich habe mir die Daten aus den PDFs in eine Datenbank importiert, um diese zu prüfen und kann eben genau diese Dinge sehr einfach auf Tatbestandsnummern eingrenzen und Zeiträume festlegen. Und um eben diese fehlerhaften Daten aus zuvor erwähnter Beschreibung zu benennen, habe ich eben genau diese Anfrage an meine Datenbank stellen müssen (in 3 Minuten) und davon die Differenzmenge gebildet. Sollte es dennoch so lange gedauert haben, so muss wohl an der Effizienz der Verwaltung mal gearbeitet werden, auch wenn hier sicherlich nochmal die Tatbestandsnummern herausgesucht wurden und ergänzt. Aber eben dieses Heraussuchen habe ich ja ebenfalls durchgeführt. Wie gesagt, das Kernproblem liegt aber in den Kosten, die mir auferlegt wurde, ohne mich darüber zu informieren. Sich hinzustellen nach dem Motto, ich hätte es genauer spezifizieren müssen, finde ich eine Frechheit. Evtl. soll der Bürger hier von Anfragen an Ämter durch hohe, nicht vorher einzuschätzende Kosten, abgeschreckt werden. Denn wie Herr S. mir mitteilte, ist er dazu nicht verpflichtet. Sprich, der Bürger begibt sich ohne Chance der Absicherung in ein kostpieliges, gefährliches Gebiet. In Zeiten, in denen rechtlich verlangt wird, dass Internetshops etc. mit Buttons der Aufschrift "jetzt zahlungspflichtig bestellen" klar informieren, dass hier jetzt Kosten entstehen, muss der Bürger bei einer staatlichen Einrichtung im dunklen Tappen und löst durch einen Anfrage unwissend Kosten unbekannter Höhe aus. Und obwohl ich mich davor schützen wollte und quasi einen Kostenvoranschlag erhalten, wurde diese nicht umgesetzt. Wobei ich immer wieder sagen muss dass ich nicht ahnte, dass tatsächlich so etwas passieren könnte. Ich las einfach in anderen Anfragen diesen Passus und hab ihn einfach übernommen, weil ich dachte, muss so sein und dann wird man erst einmal vorinformiert. Ich gehe davon aus, sollte eine Kommunikation mit dem entsprechenden Amt stattfinden und auf die oben genannten Datenfehler hingewiesen werden, eben diese Prüfung und eventuelle Korrektur nicht erneut zu Kosten führen... Ansonsten lehne ich eine Korrektur/Prüfung auf das schärfste ab und teile mit, dass ich die Kosten nicht übernehmen werde! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 58936.pdf - 2019-03-22_1-5.Mai.pdf - 2019-03-22_1-6.Juni.pdf - 2019-03-22_1-7.Juli.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2019-03-22_1-8.August.pdf - 2019-03-22_2-10.Oktober.pdf - 2019-03-22_2-11.November.pdf - 2019-03-22_2-12.Dezember.pdf - 2019-03-22_2-9.September.pdf - 2019-03-22_3-1.Januar.pdf - 2019-03-22_3-2.Februar.pdf - 2019-03-22_4-3.Mrz.pdf - 2019-03-22_4-4.April.pdf - 2019-03-25_2-leistungsbescheid_fragdenstaat_anfrage.pdf Anfragenr: 58936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 23.02.2019 sende ich Ihnen anbei die Daten…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018 [#58936]
Datum
2. April 2019 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 23.02.2019 sende ich Ihnen anbei die Daten für den Monat November 2018. Die Ihnen mit meiner E-Mail vom 22.03.2019 zur Verfügung gestellten Daten für den Monat November 2018 waren aufgrund unzutreffender Filter unvollständig. Ich bitte Sie, dieses Versehen zu entschuldigen. Weitere Kosten entstehen Ihnen durch diese Übersendung der Daten nicht. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Rechtmäßigkeit des Leistungsbescheids der Stadt Magdeburg
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Rechtmäßigkeit des Leistungsbescheids der Stadt Magdeburg
Datum
2. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Bescheid
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Bescheid
Datum
25. April 2019
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
geschwärzt
2,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
Schriftliche Bestätigung der telefonischen Absprache bzgl. Kosten
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Schriftliche Bestätigung der telefonischen Absprache bzgl. Kosten
Datum
29. April 2019
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
<< Anfragesteller:in >>
Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 25.04.2019 informierte ich…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936]
Datum
8. August 2019 13:45
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 25.04.2019 informierte ich Sie über meinen Widerspruch gegen Bescheid [geschwärzt] vom 25.03.2019 Ich bitte hiermit um Information, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Zu welchem Zeitpunkt haben Sie das Schreiben des Datenschutzbeauftragen erhalten? Gibt es ausreichenden Grund, dass Sie bisher nicht über den Antrag entscheiden konnten? Die erforderlichen Unterlagen liegen Ihnen vor und bei der Komplexität des Themas kann wohl innerhalb von drei Monaten mit einer Entscheidung gerechnet werden. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass nach mehr als 3 Monaten eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) möglich ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - ifg_bearbeitungsstand_widerspruch.pdf Anfragenr: 58936 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 25.04.2019 informierte ic…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936]
Datum
8. August 2019 13:52
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 25.04.2019 informierte ich Sie über meinen Widerspruch gegen Bescheid [geschwärzt] vom 25.03.2019 Ich bitte hiermit um Information, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Zu welchem Zeitpunkt haben Sie das Schreiben des Datenschutzbeauftragen erhalten? Gibt es ausreichenden Grund, dass Sie bisher nicht über den Antrag entscheiden konnten? Die erforderlichen Unterlagen liegen Ihnen vor und bei der Komplexität des Themas kann wohl innerhalb von drei Monaten mit einer Entscheidung gerechnet werden. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass nach mehr als 3 Monaten eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) möglich ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - ifg_bearbeitungsstand_widerspruch.pdf Anfragenr: 58936 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Antw: Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936] Sehr geehrteAntragsteller/in im Widerspruchsschreiben vom 25.04.2019…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Antw: Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936]
Datum
8. August 2019 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Widerspruchsschreiben vom 25.04.2019 baten Sie darum, bei der Entscheidung über den Widerspruch das Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt abzuwarten. Am 13.06.2019 ging hier das Schreiben des Landesbeauftragten ein. Mit diesem Schreiben wurde ich um Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage gebeten. Dieser Bitte folgend legte ich mit meinem Antwortschreiben vom 10.07.2019 unter Bezug auf die vom Landesbeauftragten angesprochenen Gesichtspunkte ausführlich dar, weshalb ich meinen Leistungsbescheid vom 25.03.2019 für formell und materiell rechtmäßig halte. Ferner teilte ich dem Landesbeauftragten mit, dass ich dem Widerspruch nicht abhelfen und den Vorgang dem Landesverwaltungsamt zur Entscheidung vorlegen werde. Ich habe noch einige Zeit abgewartet, ob noch eine Reaktion seitens des Landesbeauftragten folgt. Diese blieb bis dato aus. Der Vorlagebericht wird nebst Vorgang in den nächsten Tagen an das Landesverwaltungsamt versandt. Mein Vorlagebericht wird die Empfehlung enthalten, den Widerspruch als unzulässig zurückzuweisen. Hochachtungsvoll
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Ist abse…
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936]
Datum
26. August 2019 15:26
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Ist absehbar, wie lange das Landesverwaltungsamt für die Entscheidung benötigen wird, ob der Widerspruch unzulässig ist oder nicht? (Widerspruch gegen Bescheid [geschwärzt]) Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 58936 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936] Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihnen leider keine Auskunft darüber …
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936]
Datum
26. August 2019 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, wie lange das Landesverwaltungsamt für die Entscheidung benötigen wird. Den Vorgang habe ich an das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport gesandt. Unter dem Link https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/gefahrenabwehr-hoheitsangelegenheiten/ finden Sie die Kontaktdaten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936] Sehr [geschwärzt], ich wende mich in der Angelegenheit des Widerspruch…
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bearbeitungsstand Widerspruch [#58936]
Datum
26. August 2019 16:52
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr [geschwärzt], ich wende mich in der Angelegenheit des Widerspruchs zum Bescheid [geschwärzt] an Sie. [geschwärzt] müsste Ihnen diesen zur finalen Entscheidung vorgelegt haben. Ist absehbar, wann dieser entschieden wird? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 58936 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mail Delivery System
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. August 2019 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Entscheidung über Widerspruch [#58936] Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich in der Angelegenheit des Wid…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidung über Widerspruch [#58936]
Datum
27. August 2019 10:03
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich in der Angelegenheit des Widerspruchs zum Bescheid [geschwärzt] an Sie. [geschwärzt] vom Stadtordnungsdienst/Ordnungsamt Magdeburg müsste Ihnen diesen zur finalen Entscheidung vorgelegt haben. Ist absehbar, wann über diesen Widerspruch entschieden wird? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 58936 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
AW: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich gerade erh…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
AW: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936]
Datum
29. August 2019 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich gerade erhalten. Teilen Sie mir bitte noch mit, in welcher Angelegenheit Sie Widerspruch eingelegt haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936] Sehr [geschwärzt], es geht um den Widerspruch zum Bescheid [g…
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936]
Datum
29. August 2019 09:25
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], es geht um den Widerspruch zum Bescheid [geschwärzt] Dabei ging es um eine Anfrage bzgl. "Halte- und Parkverstöße in Magdeburg 2018". Die Daten wurden zur Verfügung gestellt, obwohl vorher eine Kostenauskunft erfolgen sollte und dann mit ca. 250 Euro "in Rechnung gestellt". Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 58936 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936] Sehr [geschwärzt], die Landeshauptstadt Magdeburg hat mir bis…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936]
Datum
30. August 2019 10:52
Status
Sehr [geschwärzt], die Landeshauptstadt Magdeburg hat mir bis heute keinen Widerspruchsvorgang vorgelegt. Ihr zeitlich nicht bestimmter Widerspruch zum Bescheid [geschwärzt] beinhaltet eine Anfrage bzgl. "Halte- und Parkverstöße in Magdeburg 2018". Die Daten wären Ihnen zur Verfügung gestellt worden und Sie hätten hierfür ca. 250,00 € an Kosten zu tragen". Hierbei könnte es sich um eine Aufgabe der Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreises handeln und der Widerspruch würde von der Landeshauptstadt Magdeburg selbst entschieden. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) bearbeitet noch bis zum 31.Dezember 2019 Widerspruchsverfahren der drei kreisfreien Städte, LHSt Magdeburg, Stadt Halle (Saale) und Stadt Dessau-Roßlau im ruhenden Verkehr (Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Haltverbotsverstöße im Rahmen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA). Ab 01. Januar 2020 wird das v. g. Widerspruchsverfahren abgeschafft und der verantwortliche Verkehrsteilnehmer hat die Möglichkeit der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936] Sehr [geschwärzt], ich habe von [geschwärzt] heute folgen…
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936]
Datum
30. August 2019 12:58
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich habe von [geschwärzt] heute folgende Mail erhalten und wollte Ihnen diese einmal weiterleiten, da ich schlichtweg nicht verstehe, was er mir damit sagen möchte. (mal abgesehen davon, dass er nichts erhalten hat.) Können Sie mir mitteilen, wann Sie Ihr Schreiben übersandt haben und an wen? Ich habe übrigens [geschwärzt] geschrieben, da [geschwärzt] über die hinterlegte Mailadresse auf der Webseite nicht erreichbar(bekannt) war und [geschwärzt] wohl Vertretung ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ------ Sehr [geschwärzt], die Landeshauptstadt Magdeburg hat mir bis heute keinen Widerspruchsvorgang vorgelegt. Ihr zeitlich nicht bestimmter Widerspruch zum Bescheid [geschwärzt] beinhaltet eine Anfrage bzgl. "Halte- und Parkverstöße in Magdeburg 2018". Die Daten wären Ihnen zur Verfügung gestellt worden und Sie hätten hierfür ca. 250,00 € an Kosten zu tragen". Hierbei könnte es sich um eine Aufgabe der Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreises handeln und der Widerspruch würde von der Landeshauptstadt Magdeburg selbst entschieden. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) bearbeitet noch bis zum 31.Dezember 2019 Widerspruchsverfahren der drei kreisfreien Städte, LHSt Magdeburg, Stadt Halle (Saale) und Stadt Dessau-Roßlau im ruhenden Verkehr (Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Haltverbotsverstöße im Rahmen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA). Ab 01. Januar 2020 wird das v. g. Widerspruchsverfahren abgeschafft und der verantwortliche Verkehrsteilnehmer hat die Möglichkeit der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Referat 201 – Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Nebenstelle Magdeburg Hakeborner Straße 1 39112 Magdeburg Tel: [geschwärzt] [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Anfragenr: 58936 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Antw: AW: WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936] Sehr geehrteAntragsteller/in da sich die von Ihnen …
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Antw: AW: WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936]
Datum
3. September 2019 11:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in da sich die von Ihnen erbetene Auskunft auf eine Aufgabe bezog, die die Landeshauptstadt Magdeburg quasi für das Land im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt, ist nach § 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) das Landesverwaltungsamt als nächsthöhere Behörde für den Erlass des Widerspruchsbescheides zuständig. Den Verwaltungsvorgang habe ich zusammen mit einem Vorlagebericht bereits am 13.08.2019 versandt an: Landesverwaltungsamt Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport Hakeborner Straße 1 39112 Magdeburg Für die weitere Bearbeitung des Widerspruches ist mit der Abgabe des Vorganges ausschließlich das Landesverwaltung zuständig. Im Adressatenfeld wird keine Sachbearbeiterin oder kein Sachbearbeiter angegeben. Die Entscheidung, wer den Vorgang im Landesverwaltungsamt bearbeitet, richtet sich nach der Dienstverteilung dort. Die Dienstverteilung innerhalb dieser Landesbehörde ist mir nicht bekannt. Mir ist auch nur die Ihnen genannte offizielle Seite des Landesverwaltungsamtes im Internet bekannt. Dass die dort angegebene E-Mail-Adresse nicht zu erreichen ist, entzog sich meiner Kenntnis. Die sonstigen Ausführungen des Herrn Sommer beziehen sich auf eine vom Land beabsichtigte Änderung einer rechtlichen Vorschrift, wonach in weiteren Fällen das Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) entfällt. Dies trifft jedoch für Ihren Fall nicht zu, weil der Widerspruch bereits eingelegt ist. Mit freundlichen Grüßen
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936] Sehr [geschwärzt], nachdem mich Herr [geschwärzt] heute telef…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936]
Datum
17. September 2019 14:58
Status
Sehr [geschwärzt], nachdem mich Herr [geschwärzt] heute telefonisch nach dem Stand der Widerspruchsbearbeitung zum Bescheid [geschwärzt] vom ? gefragt hat, habe ich erklärt, dass mir dieses Widerspruchsverfahren noch nicht vorliegt. Bitte könnten Sie mir den Vorgang nochmals per E-Mail zukommen lassen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936] Sehr [geschwärzt], haben Sie mittlerweile mit der Widersp…
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936]
Datum
24. September 2019 13:12
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], haben Sie mittlerweile mit der Widerspruchsbearbeitung zum Bescheid [geschwärzt] (Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2018) beginnen können bzw. die notwendigen Unterlagen von [geschwärzt] erhalten/gefunden? Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 58936 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Ihren Wi…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936]
Datum
25. September 2019 07:55
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Ihren Widerspruch von der Landeshauptstadt Magdeburg am 19.09.2019 per E-Mail erhalten und in den Geschäftsgang gegeben. Da meine Zuständigkeit für Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rahmen verkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr nach SOG LSA und StVO besteht, wird die Zuständigkeit für Ihr Verfahren überprüft. Danach wird Ihnen die zuständige Behörde/Referat mitteilen können, wann eine Entscheidung zu erwarten ist. Mit freundlichen Grüßen
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
WG: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936] Sehr geehrteAntragsteller/in nach telefonis…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
WG: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Entscheidung über Widerspruch [#58936]
Datum
25. September 2019 09:08
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nach telefonischen Rückruf meiner Referatsleiterin wird der Widerspruch von einem anderen Referat des LVwA weiterbearbeitet. Von dort erhalten Sie weiter Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihr Widerspruch vom 25.April 2019
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 25.April 2019
Datum
1. Oktober 2019
Status