Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2019

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik für das Jahr 2019 aus der hervorgeht, wie viele Verfahren wegen des Tatbestands des Falschparkens/-haltens/Parkzeitverstößen in Magdeburg eingeleitet wurden. Das Ganze bitte aufgeschlüsselt nach Kennzahl, Datum, Uhrzeit, möglichst genauer Ort der Feststellung. Falls Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten durch Fremdanzeigen, also nicht das Ordnungsamt selbst initiiert wurden, diese bitte kennzeichnen.

Des Weiteren, falls möglich, eine Zuordnung, bei welchem dieser Verstöße die Fahrzeuge abgeschleppt/umgesetzt wurden. Ich bitte Sie, die Daten als CSV- oder Excel-Datei zur Verfügung zu stellen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bitte eine Vorabinformation, in welchem Format eine Datenlieferung sonst noch möglich wäre.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Vorab bedeutet, dass Sie nicht tätig werden, bevor Sie mir die voraussichtlichen Kosten zugesendet haben und ich bestätigt habe, dass ich bereit bin, diese zu übernehmen. Ich verweise an dieser Stelle auf die Entscheidung des Landesverwaltungsamts vom 01.10.2019 (https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-halte-und-parkverstoe-magdeburg-2018/425875/anhang/widerspruch_ruckmeldung_geschwaerzt.pdf).

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens aber nach 6 Wochen zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • Kosten dieser Information:
    82,82 Euro
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stati…
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2019 [#177322]
Datum
27. Januar 2020 20:09
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik für das Jahr 2019 aus der hervorgeht, wie viele Verfahren wegen des Tatbestands des Falschparkens/-haltens/Parkzeitverstößen in Magdeburg eingeleitet wurden. Das Ganze bitte aufgeschlüsselt nach Kennzahl, Datum, Uhrzeit, möglichst genauer Ort der Feststellung. Falls Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten durch Fremdanzeigen, also nicht das Ordnungsamt selbst initiiert wurden, diese bitte kennzeichnen. Des Weiteren, falls möglich, eine Zuordnung, bei welchem dieser Verstöße die Fahrzeuge abgeschleppt/umgesetzt wurden. Ich bitte Sie, die Daten als CSV- oder Excel-Datei zur Verfügung zu stellen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bitte eine Vorabinformation, in welchem Format eine Datenlieferung sonst noch möglich wäre. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Vorab bedeutet, dass Sie nicht tätig werden, bevor Sie mir die voraussichtlichen Kosten zugesendet haben und ich bestätigt habe, dass ich bereit bin, diese zu übernehmen. Ich verweise an dieser Stelle auf die Entscheidung des Landesverwaltungsamts vom 01.10.2019 (https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-halte-und-parkverstoe-magdeburg-2018/425875/anhang/widerspruch_ruckmeldung_geschwaerzt.pdf). Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens aber nach 6 Wochen zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177322 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Sehr [geschwärzt], Ihre noch nicht als Antrag auf Informationszugang zu wertende E-Mail wurde mir zur weiteren B…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2019
Datum
5. Februar 2020 17:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre noch nicht als Antrag auf Informationszugang zu wertende E-Mail wurde mir zur weiteren Bearbeitung zugesandt. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen noch keine Information über die voraussichtlichen Verwaltungskosten für das Zur-Verfügung-Stellen der erbetenen Auskünfte geben kann. Die verantwortliche Kollegin, die die Statistik zu den Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr erstellen wird, ist nicht im Dienst. Insofern kann derzeit noch keine Einschätzung vorgenommen werden, welcher Zeitaufwand hierfür anzusetzen wäre. Ich werde Ihnen die voraussichtlichen Kosten mitteilen, sobald mir dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für diese Vorabinformation zu meiner Anfrage. Können Sie erläutern, was…
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2019 [#177322]
Datum
5. Februar 2020 20:49
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für diese Vorabinformation zu meiner Anfrage. Können Sie erläutern, was der Satz "Ihre noch nicht als Antrag auf Informationszugang zu wertende E-Mail" zu bedeuten hat? Ist absehbar, wie lange die verantwortliche Kollegin, die die Statistik erstellen wird, nicht im Dienst ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177322
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landesverwaltungsamt übersandte mir den an Sie gerichteten Widerspruchsbescheid …
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2019
Datum
6. Februar 2020 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landesverwaltungsamt übersandte mir den an Sie gerichteten Widerspruchsbescheid vom 01.10.2019 zusammen mit einem an mich adressierten Begleitschreiben. In diesem Schreiben wurde mir ausführlich der Grund für die Abhilfe dargelegt: Sie waren kein Kostenschuldner. Kostenschuldner kann nur derjenige sein, der zu einer Amtshandlung Anlass gegeben hat. Eine kostenpflichtige Amtshandlung hatten Sie laut Auffassung des Landesverwaltungsamtes jedoch nicht veranlasst, weil Sie noch keinen entsprechenden Antrag auf Informationszugang gestellt hatten. Ich zitiere aus dem Schreiben des Landesverwaltungsamtes: „Für die Auslegung von Anträgen gilt § 133 BGB entsprechend. Ein Antrag ist grundsätzlich so auszulegen, wie dies dem erkennbaren Zweck und Ziel am besten dienlich ist. Im Zweifel muss die Behörde gemäß § 25 VwVfG eine Klarstellung oder, wenn erforderlich, Richtigstellung anregen (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 22 Rn. 59). In seiner E-Mail vom 23. Februar 2019 führte Herr Antragsteller/in aus: ‚Sollte die Auskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.‘ Danach hat Herr Antragsteller/in noch keinen Antrag auf Erteilung von Auskünften gestellt. Die zitierte Formulierung lässt sich vielmehr nur in der Weise verstehen, dass Herr Antragsteller/in für den Fall einer Gebührenpflichtigkeit der Auskunft darum bittet, ihn vorab über die anfallenden Kosten zu informieren. „Vorab“ kann nur bedeuten: vor einer gebührenpflichtigen Auskunft. Erst auf Grundlage dieser Information wollte er dann entscheiden, ob und in welchem genauen Inhalt er einen Antrag auf Erteilung von Auskünften stellen würde.“ In Ihrer E-Mail vom 27.01.2020 führen Sie aus: „Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Vorab bedeutet, dass Sie nicht tätig werden, bevor Sie mir die voraussichtlichen Kosten zugesendet haben und ich bestätigt habe, dass ich bereit bin, diese zu übernehmen.“ Mit Blick auf Ihre Ausführungen und unter Würdigung der oben dargelegten Rechtsauffassung des Landesverwaltungsamtes - die ich als nachgeordnete Behörde beachten muss - habe ich davon auszugehen, dass Sie noch keinen Antrag auf Informationszugang gestellt haben und Ihre E-Mail nicht als solcher zu werten ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Ich wollte mich nochmal auf die zweit…
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2019 [#177322]
Datum
10. Februar 2020 09:40
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Ich wollte mich nochmal auf die zweite Frage in meiner letzten Mail berufen. Natürlich würde ich gern einen entsprechenden Antrag stellen, dazu bedarf es ja, wie Sie korrekt ausführen, der Kosteneinschätzung der von Ihnen erwähnten Kollegin. Wann wird diese denn wieder im Dienst sein, um sich der Frage anzunehmen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177322 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Erteilung der Auskünfte würde ich voraussichtlich eine Gebühr von 500,00 Eur…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2019
Datum
14. Februar 2020 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Erteilung der Auskünfte würde ich voraussichtlich eine Gebühr von 500,00 Euro und Auslagen für die Zustellung des Kostenfestsetzungsbescheides von 2,32 Euro erheben. Nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bestimmt sich die Gebühr nach Nummer 1 des Teiles A des Gebühren- und Anlagenverzeichnisses zur IZG LSA KostVO. Danach ist für die Erteilung von Auskünften nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) die Gebühr nach Zeitaufwand zu bemessen, wobei die Gebühr höchstens jedoch 500,00 Euro betragen darf. Die Postgebühren für die Zustellung des Kostenfestsetzungsbescheides können Ihnen nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 2 IZG LSA als Auslagen auferlegt werden. Sofern Sie einen Antrag stellen, würden Sie folgende Auskünfte erhalten: a) Statistik für das Jahr 2019 aus der hervorgeht, wie viele Verfahren wegen des Tatbestands des Falschparkens/-haltens/Parkzeitverstößen in Magdeburg eingeleitet wurden; aufgeschlüsselt nach Kennzahl, Datum, Uhrzeit, möglichst genauer Ort der Feststellung und gekennzeichnete Fremdanzeigen b) eine Zuordnung, bei welchem dieser Verstöße die Fahrzeuge abgeschleppt/umgesetzt wurden Die Auskünfte zu a) beziehen sich auf die Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, die Auskünfte zu b) auf die hier geführten Verwaltungsverfahren. Beide Verfahren sind strikt voneinander zu trennen. Es gibt zwischen beiden Verfahren keinen automatisierten Datenaustausch. Sofern ein Fahrzeug aufgrund eines Verstoßes gegen die StVO abgeschleppt wurde, gilt Folgendes: Aufgrund des verbotswidrigen Parkens begannen zwei getrennt voneinander zu führende Verfahren, das Verfahren zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit (beginnend mit dem Verwarnungsverfahren) und das Verwaltungsverfahren. Im Rahmen des Verfahrens zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit wird ausschließlich das ordnungswidrige Verhalten sanktioniert. Der rechtswidrige Zustand kann jedoch durch ein Verfahren zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit nicht beseitigt werden, da die in diesem Verfahren anzuwendenden Rechtsvorschriften keine Ermächtigung für die Behörden enthalten, rechtswidrige Zustände durch entsprechende Maßnahmen zu beseitigen. Die Beendigung des verbotswidrigen Parkens erfolgt über eine Maßnahme im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens. Die Bereitstellung der Auskünfte zu a) würde voraussichtlich einen Zeitaufwand von 100 Minuten verursachen. Für die Berechnung der Gebühr wären sieben Viertelstunden mit einem Viertelstundensatz von 11,50 zu berücksichtigen, sodass hierfür eine Gebühr von 80,50 Euro anfiele. In den Datensätzen zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten ist kein Vermerk enthalten (und darf es auch nicht sein), ob das Fahrzeug abgeschleppt wurde. Es ist deshalb jeder Verwaltungsvorgang anzusehen. Bei 374 abgeschleppten Fahrzeugen wegen eines Verstoßes gegen die StVO sind mindestens zwei Minuten pro Vorgang notwendig, sodass ein zeitlicher Aufwand von 748 Minuten entstünde. Für die Berechnung der Gebühr wären 50 Viertelstunden mit einem Viertelstundensatz von 11,50 zu berücksichtigen, sodass hierfür eine Gebühr von 575,00 Euro anfiele. Insgesamt wäre rein rechnerisch eine Gebühr von 655,50 Euro zu erheben. Insofern wäre die Höchstgebühr von 500,00 Euro festzusetzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank noch einmal für die ausführliche Antwort und Darlegung der entstehenden …
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2019 [#177322]
Datum
20. Februar 2020 20:34
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank noch einmal für die ausführliche Antwort und Darlegung der entstehenden Kosten. Nach reiflicher Überlegung und Abwägung des Informationszugewinns würde ich meine Anfrage auf den Teil a) "Statistik für das Jahr 2019 aus der hervorgeht, wie viele Verfahren wegen des Tatbestands des Falschparkens/-haltens/Parkzeitverstößen in Magdeburg eingeleitet wurden; aufgeschlüsselt nach Kennzahl, Datum, Uhrzeit, möglichst genauer Ort der Feststellung und gekennzeichnete Fremdanzeigen" beschränken wollen. Sollte in den Daten, die ja vermutlich datenbanktechnisch vorliegen, auch Spalten vorhanden sein, die über die Höhe des Ordnungsgeldes Auskunft geben und den Tatbestand im Wortlaut benennen, so könnten Sie bzw. die ausführende Kraft diese gleich den Datensätzen noch hinzufügen, insofern dies nicht Aufwand über zwei Viertelstundensätzen zu je 11,50€ insgesamt verursacht. Wie in meiner Eingangsmail erwähnt, würde ich mich über ein geliefertes Datenformat wie Excel oder CSV freuen, falls dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177322 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann keine Spalte mit dem Tatbestandstext über die Datenbank generiert werden…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2019
Datum
25. Februar 2020 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann keine Spalte mit dem Tatbestandstext über die Datenbank generiert werden. Für die statistischen Daten werden ausschließlich die Tatbestandsnummern ("Kennzahl") verwendet. Sie können sich den Tatbetandstext jedoch aus einer allgemein zugänglichen Quelle beschaffen. Auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes finden Sie unter dem Link https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html;jsessionid=235294F4AA6700C11FDF94B84B4DD8CE.live11293 den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Auch ist es nicht möglich, den jeweiligen Betrag zu den einzelnen Vorgängen ("Höhe des Ordnungsgeldes") automatisiert zuzuordnen. Hier müsste jeder Vorgang einzeln angesehen werden. Im Übrigen ist der Regelsatz für die Geldbußen auch im Bundeseinheitlichen Datenbestandskatalog enthalten. Der Aufwand für die zusätzlichen Auskünfte würde weit über zwei Viertelstunden liegen. In Auslegung Ihrer E-Mail vom 20.02.2020 habe ich davon auszugehen, dass Sie zu diesen Daten keinen Informationszugang beanspruchen. Ich werde jetzt die Statistik für das Jahr 2019, so wie von Ihnen ursprünglich gewünscht und mit E-Mail vom 20.02.2020 bestätigt (Teil a der Anfrage), erstellen lassen. Die Informationen werden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail zur Verfügung gestellt. Über die Kosten ergeht dann ein gesonderter Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen die erbetenen Auskünfte. Es sind zwei Dateien (1. Halbjahr und…
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Betreff
Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2019
Datum
2. März 2020 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen die erbetenen Auskünfte. Es sind zwei Dateien (1. Halbjahr und 2. Halbjahr 2019). In den jeweiligen Monaten sind die Fremdanzeigen zu Beginn des Tages farblich gekennzeichnet (lila), sofern zu dem jeweiligen Tag Fremdanzeigen eingingen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und Zusendung der Daten. Mit freundlichen …
An Stadtordnungsdienst Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über Halte- und Parkverstöße Magdeburg 2019 [#177322]
Datum
3. März 2020 12:38
An
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und Zusendung der Daten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177322 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Leistungsbescheid Posteingang 09.05.2020 Siehe Anlage. Kosten in Höhe von 82,82€
Von
Stadtordnungsdienst Ordnungsamt
Via
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Betreff
Leistungsbescheid
Datum
5. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
167,7 KB
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