Auskunft über nicht ratifizierte UN-Resolutionen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Eine Liste sämtlicher UN-Resolutionen, welche die Bundesregierung zwar unterzeichnet, dann jedoch nicht ratifiziert hat. (Beispielsweise Resolution 35/48 - "Internationale Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern" der Vereinten Nationen; Absichtserklärung von der Bundesregierung unterzeichnet, allerdings bis heute nicht ratifiziert.)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste sämtli…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über nicht ratifizierte UN-Resolutionen [#232005]
Datum
29. Oktober 2021 14:10
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste sämtlicher UN-Resolutionen, welche die Bundesregierung zwar unterzeichnet, dann jedoch nicht ratifiziert hat. (Beispielsweise Resolution 35/48 - "Internationale Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern" der Vereinten Nationen; Absichtserklärung von der Bundesregierung unterzeichnet, allerdings bis heute nicht ratifiziert.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232005/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Eingangsbestätigung und Hinweis auf mögliche entstehende Kosten…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
8. November 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung und Hinweis auf mögliche entstehende Kosten je nach Arbeitsaufwand, trotz Hinweis auf einfache Anfrage in der Anfrage.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#232005] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für I…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#232005]
Datum
29. November 2021 08:06
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung (Aktentzeichen 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 353). Auf Grund Ihres Bezugs auf mögliche entstehende Kosten möchte ich Sie, wie in meiner ursprünglichen Anfrage geschrieben, erneut bitten, mir im Falle einer Gebührenpflicht dies *VORAB* mit einer Begründung mitzuteilen und die Höhe der Kosten zu begründen. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren sollten somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht anfallen. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie dennoch Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren - bzw. siehe oben, um eine Mitteilung *VORAB*. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232005/
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AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#232005] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Information…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#232005]
Datum
7. Dezember 2021 17:25
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über nicht ratifizierte UN-Resolutionen“ vom 29.10.2021 (#232005) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232005/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Der Antrag wurde nach § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt, da der Antragsteller …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
15. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Antrag wurde nach § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt, da der Antragsteller sich „die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen kann“. Es wurden (hilfreiche) Links zur Webseite der Vereinten Nationen zu Voting/Resolutions mitgeliefert. Es wurden keine Gebühren erhoben.
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Antrag abgelehnt, da die Informationen „in zumutbarer Weise aus allge…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
15. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
01ab074e-b1a7-42e8-a766-84a6be14f3c2.jpeg
674,3 KB
66bb8555-c87d-404f-becf-95a8601ae806.jpeg
572,4 KB
Antrag abgelehnt, da die Informationen „in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen“ selbst beschafft werden können. Es wurden (hilfreiche) Links zur UN-Webseite Voting & Resolutions mitgeliefert.

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Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Der Antrag wurde nach § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt, da der Antragsteller …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
15. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Antrag wurde nach § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt, da der Antragsteller sich „die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen kann“. Es wurden (hilfreiche) Links zur Webseite der Vereinten Nationen zu Voting/Resolutions mitgeliefert. Es wurden keine Gebühren erhoben.