Auskunft über nutztieransportbezogene Amtshandlungen im In-und Ausland im Zeitraum Juli 2020 bis August 2020

Weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG über das Medium fragdenstaat.de

Sehr << Antragsteller:in >>

ich beziehe mich auf meinen Auskunftsantrag vom 12.08.2020 und Ihre umfänglichen schriftlichen Kostenandrohungen hierzu, Ihr Aktenzeichen III/8302 TT HVL 594/2020.

Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit Ihnen möchte ich die weitere Bearbeitung gerne auf dem oben genannten öffentlichen Medium fortführen.

Wie ich Ihnen bereits mehrfach mitteilte, interessieren mich konkret sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren also Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe".

Hierzu gehört natürlich untrennbar die vorgeschaltete Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau (Tag, Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort), Tierart).

Für den Zielort Inland beschränke ich mich dabei gerne auf die Einzeltage 19.07.2020 und 9.08.2020 bis einschließlich 14.08.2020.

Vielleicht erteilen Sie mir die Auskunft betreffend die vorgenannte vorgeschaltete Frage jetzt bitte einfach vorab isoliert. Dies würde auch Ihre angedrohten Kosten hinfällig machen.

Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Auskunft dann um einen einfachen Fall, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Zum Sachstand Ihrer bisherigen Bearbeitung: Sie sandten mir am 18.08.2020 eine E-Mail, in der leider nichts zur Sache, jedoch bereits die Androhung erheblicher unbezifferter Kosten (fett gedruckt), eine Antwortfrist (fett gedruckt) sowie die Frage, ob ich vor diesem Hintergrund immer noch an meiner Auskunftanfrage festhalten wolle? (fett gedruckt und fett unterstrichen) enthalten waren.

Ich bejahte dies mit meiner E-Mail an Sie vom 27.08.2020.

Als nächstes bekam ich ein postalisches Schreiben von Ihnen, datiert auf den „2020-02-25“.
Dieses Schreiben ging mir unangekündigt per Direktzustellung zu. Eine Person klopfte mit Ihrer Post an meiner Tür. Besonders verwundert hat mich vor diesem Hintergrund, dass Sie im selben direktzugestellten Schreiben eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises oder eine Kopie des Reisepasses mit Meldeauskunft sowie meine Telefonnummer fordern. Halten Sie dies für angemessen?

Sodann enthält Ihr Schreiben auf 3 dicht beschriebenen Seiten wiederum keinerlei Sachauskunft, jedoch ganz immense und nun bezifferte Kostenandrohungen, die ich wie folgt sinngemäß für Interessierte zitiere: „zeitlicher Verwaltungsaufwand für die Aufbereitung der mehrere Verfahrensordner umfassenden Unterlagen auf mindestens 4 Tage mit jeweils 8 Arbeitsstunden geschätzt = 1.312,00 EUR“, „Kosten für die Bescheiderstellung und Beaufsichtigung bei Einsichtnahme vor Ort pro Stunde = 102,00 EUR“, „4.000 Blatt Kopien = 617,50 EUR, wobei aufgrund der Unkenntlichmachung personenbezogener Daten zusätzliche Kosten anfallen werden, die erst nach Bearbeitung beziffert werden können“, „Versandkosten 4,50 EUR“, „Grob vorab zusammengefasst circa 2.031,50 EUR bei Einsichtnahme vor Ort und bei Übersenden der kopierten Transportakten circa 1.980,50 EUR“.

Ich zitiere abschließend wörtlich: „Diese Summen für die einzelnen Möglichkeiten der Einsichtnahme beruhen derzeit noch auf Schätzungen und können im Laufe der Bearbeitung auch überschritten werden.“

Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass ich von vornherein ganz ausdrücklich um Auskunft und nicht etwa um Einsichtnahme vor Ort oder um die Übersendung ganzer Kopien ganzer Transportakten gebeten hatte! So lautete im Übrigen auch stets mein Betreff.

Abschließend setzen Sie mir wieder eine Antwortfrist inklusive Erbringen des Legitimationsnachweises zum 17.09.2020 (fett und unterstrichen).

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich heute Sie um eine unverzügliche Auskunft bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Mit Verweis auf § 7 Abs. 3 AIG möchte ich Sie hiermit im Übrigen um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail bitten.

Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe.

Freundliche Grüße

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG über das Medium fragdenstaat.de Sehr geehrteAntragstelle…
An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über nutztieransportbezogene Amtshandlungen im In-und Ausland im Zeitraum Juli 2020 bis August 2020 [#197000]
Datum
12. September 2020 02:21
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Weitere Bearbeitung meines Auskunftsantrags nach dem AIG über das Medium fragdenstaat.de Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf meinen Auskunftsantrag vom 12.08.2020 und Ihre umfänglichen schriftlichen Kostenandrohungen hierzu, Ihr Aktenzeichen III/8302 TT HVL 594/2020. Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit Ihnen möchte ich die weitere Bearbeitung gerne auf dem oben genannten öffentlichen Medium fortführen. Wie ich Ihnen bereits mehrfach mitteilte, interessieren mich konkret sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren also Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe". Hierzu gehört natürlich untrennbar die vorgeschaltete Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau (Tag, Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort), Tierart). Für den Zielort Inland beschränke ich mich dabei gerne auf die Einzeltage 19.07.2020 und 9.08.2020 bis einschließlich 14.08.2020. Vielleicht erteilen Sie mir die Auskunft betreffend die vorgenannte vorgeschaltete Frage jetzt bitte einfach vorab isoliert. Dies würde auch Ihre angedrohten Kosten hinfällig machen. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Auskunft dann um einen einfachen Fall, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Zum Sachstand Ihrer bisherigen Bearbeitung: Sie sandten mir am 18.08.2020 eine E-Mail, in der leider nichts zur Sache, jedoch bereits die Androhung erheblicher unbezifferter Kosten (fett gedruckt), eine Antwortfrist (fett gedruckt) sowie die Frage, ob ich vor diesem Hintergrund immer noch an meiner Auskunftanfrage festhalten wolle? (fett gedruckt und fett unterstrichen) enthalten waren. Ich bejahte dies mit meiner E-Mail an Sie vom 27.08.2020. Als nächstes bekam ich ein postalisches Schreiben von Ihnen, datiert auf den „2020-02-25“. Dieses Schreiben ging mir unangekündigt per Direktzustellung zu. Eine Person klopfte mit Ihrer Post an meiner Tür. Besonders verwundert hat mich vor diesem Hintergrund, dass Sie im selben direktzugestellten Schreiben eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises oder eine Kopie des Reisepasses mit Meldeauskunft sowie meine Telefonnummer fordern. Halten Sie dies für angemessen? Sodann enthält Ihr Schreiben auf 3 dicht beschriebenen Seiten wiederum keinerlei Sachauskunft, jedoch ganz immense und nun bezifferte Kostenandrohungen, die ich wie folgt sinngemäß für Interessierte zitiere: „zeitlicher Verwaltungsaufwand für die Aufbereitung der mehrere Verfahrensordner umfassenden Unterlagen auf mindestens 4 Tage mit jeweils 8 Arbeitsstunden geschätzt = 1.312,00 EUR“, „Kosten für die Bescheiderstellung und Beaufsichtigung bei Einsichtnahme vor Ort pro Stunde = 102,00 EUR“, „4.000 Blatt Kopien = 617,50 EUR, wobei aufgrund der Unkenntlichmachung personenbezogener Daten zusätzliche Kosten anfallen werden, die erst nach Bearbeitung beziffert werden können“, „Versandkosten 4,50 EUR“, „Grob vorab zusammengefasst circa 2.031,50 EUR bei Einsichtnahme vor Ort und bei Übersenden der kopierten Transportakten circa 1.980,50 EUR“. Ich zitiere abschließend wörtlich: „Diese Summen für die einzelnen Möglichkeiten der Einsichtnahme beruhen derzeit noch auf Schätzungen und können im Laufe der Bearbeitung auch überschritten werden.“ Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass ich von vornherein ganz ausdrücklich um Auskunft und nicht etwa um Einsichtnahme vor Ort oder um die Übersendung ganzer Kopien ganzer Transportakten gebeten hatte! So lautete im Übrigen auch stets mein Betreff. Abschließend setzen Sie mir wieder eine Antwortfrist inklusive Erbringen des Legitimationsnachweises zum 17.09.2020 (fett und unterstrichen). Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich heute Sie um eine unverzügliche Auskunft bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Mit Verweis auf § 7 Abs. 3 AIG möchte ich Sie hiermit im Übrigen um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail bitten. Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197000/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über nutztieransportbezogene Amtshandlungen im In…
An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über nutztieransportbezogene Amtshandlungen im In-und Ausland im Zeitraum Juli 2020 bis August 2020 [#197000]
Datum
8. Mai 2021 23:46
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über nutztieransportbezogene Amtshandlungen im In-und Ausland im Zeitraum Juli 2020 bis August 2020“ vom 12.09.2020 (#197000) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 205 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197000 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]