Auskunft über Predictive Policing Software Datensets und Gewichtung der Faktoren

Anfrage an: Polizei Hamburg

1) Eine Liste der Daten und Merkmale, die in die Verarbeitung durch die Predictive Policing Software einfließen.

2) Eine Erklärung wie die Daten erhoben werden und aus welchen Quellen diese bezogen werden.

3) Eine Aussage darüber, ob und welche bestimmten Daten natürlichen Personen zuzuordnen sind und falls das der Fall ist, inwiefern diese anaonymisiert werden.

4) Ein Übersicht über die Gewichtung der einzelnen Daten und Merkmale bezüglich der Auswertung und Vorhersage von Einbruchsorten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
Marco Berger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Marco Berger
Betreff
Auskunft über Predictive Policing Software Datensets und Gewichtung der Faktoren [#21342]
Datum
2. Mai 2017 19:59
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1) Eine Liste der Daten und Merkmale, die in die Verarbeitung durch die Predictive Policing Software einfließen. 2) Eine Erklärung wie die Daten erhoben werden und aus welchen Quellen diese bezogen werden. 3) Eine Aussage darüber, ob und welche bestimmten Daten natürlichen Personen zuzuordnen sind und falls das der Fall ist, inwiefern diese anaonymisiert werden. 4) Ein Übersicht über die Gewichtung der einzelnen Daten und Merkmale bezüglich der Auswertung und Vorhersage von Einbruchsorten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Berger <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marco Berger

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Polizei Hamburg
AW: Antrag nach HmbTG - Thema: "Predictive Policing" Sehr geehrter Herr Berger, die Polizei Hamburg bet…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Antrag nach HmbTG - Thema: "Predictive Policing"
Datum
4. Mai 2017 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Berger, die Polizei Hamburg betreibt kein Predictive Policing. Seit 2014 erfolgt jedoch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Polizeiansatz. Ziel der Befassung ist die Prüfung, ob die Methode überhaupt für den Einsatz in Städten wie Hamburg mit sehr hohem Urbanitätsgrad (Hamburg ist nicht nur Metropole, sondern auch Stadtstaat) geeignet ist. Aufgrund naheliegender Effekte, wie der Verdrängung von Kriminalität in Nachbarbundesländer, ist für die Polizei Hamburg insbesondere auch die derzeitige Wirkungsevaluation durch das Max-Planck-Institut für das LKA Baden-Württemberg von hoher Relevanz. Nähere Informationen zu dem polizeiinternen Forschungsprojekt sind dem folgenden Hyperlink zu entnehmen: http://www.polizei.hamburg/contentblob/6808234/5201c8fc18d3f59aa63d346e382f774f/data/projektbeschreibung-praediktionspotenzial-do.pdf ersehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen in der jetzigen Phase des Projekts noch keine veröffentlichungsreifen Ergebnisse präsentieren können. Das Projektende ist für Ende 2017 vorgesehen und wird im Rahmen der eigenen Schriftenreihe publiziert; siehe http://www.polizei.hamburg/service/6808228/wissenschaftliche-analyse-a/ Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen