Auskunft über preMAp Predictive Policing Software Datensets und Gewichtung der Faktoren

1) Eine Liste der Daten und Merkmale, die in die Verarbeitung durch die Predictive Policing Software einfließen.

2) Eine Erklärung wie die Daten erhoben werden und aus welchen Quellen diese bezogen werden.

3) Eine Aussage darüber, ob und welche bestimmten Daten natürlichen Personen zuzuordnen sind und falls das der Fall ist, inwiefern diese anaonymisiert werden.

4) Ein Übersicht über die Gewichtung der einzelnen Daten und Merkmale bezüglich der Auswertung und Vorhersage von Einbruchsorten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2017
  • Frist
    1. Juni 2017
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Marco Berger
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eine Liste der D…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Marco Berger
Betreff
Auskunft über preMAp Predictive Policing Software Datensets und Gewichtung der Faktoren [#21346]
Datum
2. Mai 2017 20:27
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Liste der Daten und Merkmale, die in die Verarbeitung durch die Predictive Policing Software einfließen. 2) Eine Erklärung wie die Daten erhoben werden und aus welchen Quellen diese bezogen werden. 3) Eine Aussage darüber, ob und welche bestimmten Daten natürlichen Personen zuzuordnen sind und falls das der Fall ist, inwiefern diese anaonymisiert werden. 4) Ein Übersicht über die Gewichtung der einzelnen Daten und Merkmale bezüglich der Auswertung und Vorhersage von Einbruchsorten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Berger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marco Berger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marco Berger

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Berger, zunächst möchte ich mich für Ihr Interesse an unserem Projekt zum Thema Predictive Pol…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
Auskunft über preMAp Predictive Policing Software Datensets und Gewichtung der Faktoren [#21346]
Datum
24. Mai 2017 07:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Berger, zunächst möchte ich mich für Ihr Interesse an unserem Projekt zum Thema Predictive Policing bedanken. Die von Ihnen mit Schreiben vom 02.05.2017 angeführten Rechtsquellen auf Aktenauskunft sind leider nicht für diesen Bereich zutreffend, dennoch werde ich Ihre Fragen – soweit möglich - beantworten. Ich kann Ihnen versichern, dass die Polizei Niedersachsen zum aktuellen Zeitpunkt ausschließlich Informationen aus dem polizeilichen Datenbestand verarbeitet. Die Entwicklung erfolgt seit Projektbeginn in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. Insofern können Sie sich darauf verlassen, dass einer rechtskonformen Nutzung personenbezogener Daten nachgekommen wird. Weitere Detailinformationen können nicht bzw. zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da das Projekt PreMAP voraussichtlich erst Ende Oktober 2017 abgeschlossen sein wird sowie die Weitergabe spezieller Informationen zu PreMAP eine erfolgreiche Anwendung der Software in der Bekämpfung der Einbruchskriminalität gefährden könnte. Insofern bitte ich um Verständnis, dass wir zu einem Teil Ihrer Fragen (aktuell) keine Stellung beziehen können. Mit freundlichen Grüßen