Auskunft über sämtliche angemeldeten Demonstrationen im Juni 2015

Anfrage an: Polizei Berlin

Sämtliche angemeldeten Demonstrationen für Juli 2015 in der ihnen zu Verfügung stehenden Form.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Juni 2015
  • Frist
    17. Juli 2015
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Die Anfrage „Auskunft über sämtliche angemeldeten Demonstrationen im Juni 2015“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Bisher hat eine weitere Person dieses Dokument angefragt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über sämtliche angemeldeten Demonstrationen im Juni 2015 [#10174]
Datum
14. Juni 2015 17:52
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche angemeldeten Demonstrationen für Juli 2015 in der ihnen zu Verfügung stehenden Form.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Anfrage nnach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Auskünfte über sämtliche angemeldeten Demonstrationen im Juni 2015 [#10174]
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nnach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Auskünfte über sämtliche angemeldeten Demonstrationen im Juni 2015 [#10174]
Datum
14. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihren Antrag geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
Auskunft über sämtliche angemeldeten Demonstrationen im Juni 2015 [#10174]
Datum
15. Juli 2015 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihren Antrag geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen