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Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018

Auskunft darüber

- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung gestellt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachungen abgelehnt wurde

- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung genehmigt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung abgelehnt wurde

- wie oft im Jahr 2018 mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde
- wie oft im Jahr 2018 nach § 29 Abs. 2 ProstSchG Räume ohne richterlichen Beschluss betreten wurden

- wie oft im Jahr 2018 eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde
- wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden

Hiermit widerspreche ich einer kostenpflichtigen Bearbeitung meines Antrages.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#180384]
Datum
14. Februar 2020 12:10
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft darüber - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachungen abgelehnt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung genehmigt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung abgelehnt wurde - wie oft im Jahr 2018 mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde - wie oft im Jahr 2018 nach § 29 Abs. 2 ProstSchG Räume ohne richterlichen Beschluss betreten wurden - wie oft im Jahr 2018 eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde - wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden Hiermit widerspreche ich einer kostenpflichtigen Bearbeitung meines Antrages.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180384
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüb…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#180384]
Datum
3. Mai 2020 10:21
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018“ vom 14.02.2020 (#180384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180384
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüb…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#180384]
Datum
25. September 2020 07:21
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018“ vom 14.02.2020 (#180384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 193 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180384/

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Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer Frage vers…
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#180384]
Datum
23. November 2020 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer Frage versehentlich unterblieben ist. Ich überreiche die beigefügten Tabellen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.