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Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018

Auskunft darüber

- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung gestellt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachungen abgelehnt wurde

- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung genehmigt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung abgelehnt wurde

- wie oft im Jahr 2018 mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde
- wie oft im Jahr 2018 nach § 29 Abs. 2 ProstSchG Räume ohne richterlichen Beschluss betreten wurden

- wie oft im Jahr 2018 eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde
- wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden

Hiermit widerspreche ich einer kostenpflichtigen Bearbeitung meines Antrages.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    15. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft darü…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#180386]
Datum
14. Februar 2020 12:14
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft darüber - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachungen abgelehnt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung genehmigt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung abgelehnt wurde - wie oft im Jahr 2018 mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde - wie oft im Jahr 2018 nach § 29 Abs. 2 ProstSchG Räume ohne richterlichen Beschluss betreten wurden - wie oft im Jahr 2018 eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde - wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden Hiermit widerspreche ich einer kostenpflichtigen Bearbeitung meines Antrages.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180386
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Ihre Eingabe vom 14. März 2020 II 302/1402-E-1-32/20 Ihre Eingabe vom 14. März 2020 Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Ihre Eingabe vom 14. März 2020
Datum
18. März 2020 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,1 KB


II 302/1402-E-1-32/20 Ihre Eingabe vom 14. März 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr an die Verbraucherschutzabteilung des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung gerichtetes E-Mail-Schreiben vom 14. März 2020 ist mir als für das Strafverfahrensrecht und die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften zuständige Referentin des Justizministeriums zur Bearbeitung vorgelegt worden. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass die in Ihrem Antrag auf Auskunftserteilung konkret erbetenen Informationen hier nicht vorliegen. Ebenso ist mir nicht bekannt, ob eine andere Stelle in Schleswig-Holstein über die beantragten Daten in der von Ihnen konkret bezeichneten Form verfügt. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.