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Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018

Auskunft darüber

- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung gestellt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachungen abgelehnt wurde

- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung genehmigt wurde
- wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung abgelehnt wurde

- wie oft im Jahr 2018 mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde
- wie oft im Jahr 2018 nach § 29 Abs. 2 ProstSchG Räume ohne richterlichen Beschluss betreten wurden

- wie oft im Jahr 2018 eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde
- wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden

Hiermit widerspreche ich einer kostenpflichtigen Bearbeitung meines Antrages.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft darüber …
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#180387]
Datum
14. Februar 2020 12:15
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft darüber - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachungen abgelehnt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung genehmigt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung abgelehnt wurde - wie oft im Jahr 2018 mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde - wie oft im Jahr 2018 nach § 29 Abs. 2 ProstSchG Räume ohne richterlichen Beschluss betreten wurden - wie oft im Jahr 2018 eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde - wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden Hiermit widerspreche ich einer kostenpflichtigen Bearbeitung meines Antrages.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180387
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüb…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#180387]
Datum
3. Mai 2020 10:20
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018“ vom 14.02.2020 (#180387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180387
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstell…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018
Datum
7. Mai 2020 14:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
914,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei meine Anschrift und erneut den Text meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, …
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über Telekommunikations- und Wohnraumüberwachungen sowie Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#180387]
Datum
7. Mai 2020 16:25
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei meine Anschrift und erneut den Text meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft darüber - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachungen abgelehnt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein Antrag auf Hausdurchsuchung gestellt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung genehmigt wurde - wie oft im Jahr 2018 vor Gericht ein gestellter Antrag auf Hausdurchsuchung abgelehnt wurde - wie oft im Jahr 2018 mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde - wie oft im Jahr 2018 nach § 29 Abs. 2 ProstSchG Räume ohne richterlichen Beschluss betreten wurden - wie oft im Jahr 2018 eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde - wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden Hiermit widerspreche ich einer kostenpflichtigen Bearbeitung meines Antrages. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Anfragenr: 180387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180387 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
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Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
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Betreff
Datum
15. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
961,3 KB
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.