Auskunft über Verträge bezüglich Handelsregisterdaten

bitte geben Sie Auskunft zu sämtlichen aktuell gültigen Verträgen, die das Ministerium der Justiz mit Unternehmen abgeschlossen hat, welche regelmäßig Gesellschafterlisten des Handelsregisters beziehen - z.B. mit den Unternehmensgruppen Bureau van Dijk sowie Creditreform. Wie viel zahlen diese zwei genannten Unternehmen jeweils jährlich für Daten des Handelsregisters? Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
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Felicitas Sommer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Felicitas Sommer
Betreff
Auskunft über Verträge bezüglich Handelsregisterdaten [#200784]
Datum
14. Oktober 2020 18:09
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte geben Sie Auskunft zu sämtlichen aktuell gültigen Verträgen, die das Ministerium der Justiz mit Unternehmen abgeschlossen hat, welche regelmäßig Gesellschafterlisten des Handelsregisters beziehen - z.B. mit den Unternehmensgruppen Bureau van Dijk sowie Creditreform. Wie viel zahlen diese zwei genannten Unternehmen jeweils jährlich für Daten des Handelsregisters? Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Vielen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felicitas Sommer Anfragenr: 200784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200784/ Postanschrift Felicitas Sommer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felicitas Sommer

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 1451 E - Z. 52/20 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
27. Oktober 2020 07:40
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - Z. 52/20 Mit freundlichen Grüßen