Auskunft über gelistete Tiefbauunternehmen

Anfrage an: Stadt Neumünster

Um in Ihrer Stadt Tiefbauarbeiten durchzuführen, muss man bei Ihnen gelistet sein.
Bitte Sende Sie mir die Liste mit allen von Ihnen genehmigten Tiefbaufirmen zu.
Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Um in Ihrer Stadt…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über gelistete Tiefbauunternehmen [#261376]
Datum
20. Oktober 2022 15:54
An
Stadt Neumünster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um in Ihrer Stadt Tiefbauarbeiten durchzuführen, muss man bei Ihnen gelistet sein. Bitte Sende Sie mir die Liste mit allen von Ihnen genehmigten Tiefbaufirmen zu. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261376/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Neumünster
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen folgendes mit: Eine Liste bezüglic…
Von
Stadt Neumünster
Betreff
Auskunft über gelistete Tiefbauunternehmen
Datum
24. Oktober 2022 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,7 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen folgendes mit: Eine Liste bezüglich zugelassener Tiefbaufirmen wird seitens der Stadt Neumünster nicht geführt. Sofern Tiefbauunternehmen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durchführen wollen, haben diese zuvor die entsprechende Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Zu diesem Nachweis gehören unter anderem: - Zertifizierung nach DVGW Arbeitsblatt GW 381" Mindestanforderungen für Bauunternehmen im Leitungsbau" (gleichlautend AGFW FW 600 und VDEARN 4220). - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 Satz 1 GEwO - Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle -Handwerk Straßenbau bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Verpflichtungserklärung gern. § 4 VG SH (Vergabegesetz Schleswig Holstein) Sofern diese Nachweise erbracht werden, ist die entsprechende Tiefbaufirma berechtigt im öffentlichen Straßenraum der Stadt Neumünster tätig zu werden. Somit ist es nicht notwendig bei der Stadt Neumünster "gelistet" zu sein, um Tiefbauarbeiten durchzuführen. Für weitere Fragen und nähere Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Stadt Neumünster Sachgebiet IV Fachdienst Tiefbau und Grünflächen Fachdienstleitung Jan Duve Roonstraße 42 Zimmer E06b 24534 Neumünster Tel.: 04321 / 942 2633 Fax: 04321 / 942 2673 Mail: jan.duve@neumuenster<mailto:jan.duve@neumuenster>.de