Auskunft Verkauf von Innenstadtfläche in Cottbus

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte Auskunft zu dem Verkauf der Innenstadtfläche in Cottbus, auch als Stadtpromenade bekannt:

Wann hat die BVVG das Gelände verkauft?
An wen hat die BVVG das Gelände verkauft? Welcher Kaufpreis wurde erzielt?
Waren mit dem Kauf Auflagen verbunden?
Wurde das Gelände auch der Stadt Cottbus zum Kauf angeboten? Zu welchem Kaufpreis?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte Auskunft zu dem Verkauf der Innenstadtfl…
An BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft Verkauf von Innenstadtfläche in Cottbus [#62384]
Datum
18. März 2019 12:52
An
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte Auskunft zu dem Verkauf der Innenstadtfläche in Cottbus, auch als Stadtpromenade bekannt: Wann hat die BVVG das Gelände verkauft? An wen hat die BVVG das Gelände verkauft? Welcher Kaufpreis wurde erzielt? Waren mit dem Kauf Auflagen verbunden? Wurde das Gelände auch der Stadt Cottbus zum Kauf angeboten? Zu welchem Kaufpreis? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
**Az: BvS-IFG 3/2019** ** ****Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)*…
Von
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Betreff
WG: Auskunft Verkauf von Innenstadtfläche in Cottbus [#62384]
Datum
20. März 2019 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

**Az: BvS-IFG 3/2019** ** ****Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)**** ****Antragsgegenstand: Verkauf der Innenstadtfläche „Strandpromenade“ in Cottbus** Sehr geehrtAntragsteller/in die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) hat Ihren mit E-Mail gestellten Antrag auf Informationszugang vom 18. März 2019 zuständigkeitshalber an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) weitergeleitet. Die BvS ist Auskunftsverpflichtete i.S. von § 1 Abs.1 und § 7 Abs. 1 IFG, weil die BVVG bei der Verwertung und Verwaltung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen lediglich in ihrem Auftrag handelt. Die BvS wird sich bemühen, den Antrag so zügig wie möglich zu bearbeiten, ein entsprechender Rechercheauftrag wurde heute erteilt. Rein vorsorglich weise ich auf Folgendes hin: 1. Der beantragten Auskunft können Hinderungsgründe z.B. nach § 5 (Schutz personenbezogener Daten) oder § 6 IFG (Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) entgegenstehen. Den Dritten, deren Belange durch die Auskunftserteilung berührt wären, wären dann im Verfahren nach § 8 IFG zu beteiligen. In diesem Falle würde ich mich wegen des weiteren Vorgehens (Antragsbegründung, Bekanntgabe des Namens des Antragstellers) mit Ihnen in Verbindung setzen. 2. Für Amtshandlungen nach dem IFG sind grundsätzlich Gebühren in Höhe bis zu 500,00 € zu erheben (§ 10 IFG i.V.m. der Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Ein „einfacher Fall“ i.S. von Teil A, Nr. 1.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV liegt nicht vor, wenn die Auskunftserteilung ein Verfahren nach § 8 IFG erfordert. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
**BvS- IFG 3/2019** Sehr geehrter Antragsteller, die aufgrund Ihrer Angaben durchgeführten Recherchen haben leid…
Von
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Betreff
WG: Auskunft Verkauf von Innenstadtfläche in Cottbus [#62384]
Datum
22. März 2019 09:35
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

**BvS- IFG 3/2019** Sehr geehrter Antragsteller, die aufgrund Ihrer Angaben durchgeführten Recherchen haben leider zu keinen verwertbaren Erkenntnissen geführt. Die BVVG erfasst ihre Verkaufsvorgänge nach Käufer und Belegenheitsangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück). Für eine vertiefte Suche wären deshalb präzise Angaben zur Flurstückbezeichnung erforderlich. Rein vorsorglich möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass insoweit Kerngeschäft der BVVG auch der Verkauf von Acker- und Grünland bzw. Wald, Bauland oder Gebäuden im ländlichen Raum ist, nicht der Verkauf von Flächen in Innenstadtlagen. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen