Auskunft zu angeblichen Angriff durch Ende Gelände-Aktivist*innen und drei verletzte Polizist*innen

Am 30.11.2019 um 8:38 Uhr verbreitete die Polizei Brandenburg über ihren Twitter-Account folgende Nachricht:

Gegen 8 Uhr sind Aktivisten in den #Tagebau in #Jänschwalde (SPN) eingedrungen. Sie wurden durch Polizeibeamte aufgehalten. Die Gruppe war gewaltbereit & hat die Kollegen angegriffen, wobei 3 Polizisten verletzt wurden. Wir haben #RSG & Schlagstock eingesetzt. #Lausitz

A. Welche expliziten Verletzungen haben die 3 Polizist*innen in der geschilderten Situation davongetragen?
B. Wodurch sind diese im Detail entstanden? Gabe es Fremdeinwirkung? Falls ja, durch wen und in welcher Weise?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Dezember 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
Andreas Brinck
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Andreas Brinck
Betreff
Auskunft zu angeblichen Angriff durch Ende Gelände-Aktivist*innen und drei verletzte Polizist*innen [#171375]
Datum
2. Dezember 2019 16:11
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 30.11.2019 um 8:38 Uhr verbreitete die Polizei Brandenburg über ihren Twitter-Account folgende Nachricht: Gegen 8 Uhr sind Aktivisten in den #Tagebau in #Jänschwalde (SPN) eingedrungen. Sie wurden durch Polizeibeamte aufgehalten. Die Gruppe war gewaltbereit & hat die Kollegen angegriffen, wobei 3 Polizisten verletzt wurden. Wir haben #RSG & Schlagstock eingesetzt. #Lausitz A. Welche expliziten Verletzungen haben die 3 Polizist*innen in der geschilderten Situation davongetragen? B. Wodurch sind diese im Detail entstanden? Gabe es Fremdeinwirkung? Falls ja, durch wen und in welcher Weise?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Brinck Anfragenr: 171375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171375
Mit freundlichen Grüßen Andreas Brinck
Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr geehrter Herr Brinck, Ihre Anfrage nach dem AIG, betreffend Nachfragen zur "Auskünfte zu verletzten Pol…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
WG: Auskunft zu angeblichen Angriff durch Ende Gelände-Aktivist*innen und drei verletzte Polizist*innen [#171375]
Datum
4. Dezember 2019 12:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Brinck, Ihre Anfrage nach dem AIG, betreffend Nachfragen zur "Auskünfte zu verletzten Polizisten im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen Ende-Gelände-Aktivist" ist hier im Polizeipräsidium zur weiteren und abschließenden Bearbeitung eingegangen. Zur Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangs-gesetzes (AIG) bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen postalischen Anschrift. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage in elektronischer Form via Internetplattform "fragdenstaat.de" ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Brinck
Sehr Frau << Anrede >> Danke für ihre Antwort. Anbei übersende ich Ihnen, wie gewünscht, meine Postan…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Andreas Brinck
Betreff
AW: WG: Auskunft zu angeblichen Angriff durch Ende Gelände-Aktivist*innen und drei verletzte Polizist*innen [#171375]
Datum
4. Dezember 2019 12:47
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Frau << Anrede >> Danke für ihre Antwort. Anbei übersende ich Ihnen, wie gewünscht, meine Postanschrift. ... Mit freundlichen Grüßen Andreas Brinck Anfragenr: 171375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171375 Postanschrift Andreas Brinck << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Brandenburg
Anfragen im Zusammenhang mit "Ende-Gelände 2019" fragdenstaat #171375 Ihre Online-Anfrage an die Polizei…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen im Zusammenhang mit "Ende-Gelände 2019" fragdenstaat #171375
Datum
12. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
Ihre Online-Anfrage an die Polizei Brandenburg vom 02. Dezember 2019 Sehr geehrter Herr Brinck In Ihrer o.a. E-Mail ersuchen Sie um Auskünfte zu verletzten Polizeibeamten im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz „Ende-Gelände 2019 - Lausitz”. Ihren Antrag stellen Sie dabei auf die rechtlichen Grundlagen des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Beauskunftung aufgrund von laufenden Ermittlungsverfahren nicht möglich und eine Herausgabe der von Ihnen begehrten Informationen auf Grundlage § 4 Abs. 1 Zifff. 5 AIG ausgeschlossen ist. Im Hinblick auf ihr vorliegendes Akteneinsichtsbegehr steht es Ihnen gemäß § 11 Absatz 2 AIG frei, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Aufgabenwahrnahme des Grundrechts auf Akteneinsicht und Informationszugang) anzurufen. Adresse und Erreichbarkeiten können über die Internetseite der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht unter www.lda.brandenburg.de eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen