Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet.
Aufgrund der Formulierung Ihrer ersten Frage gehe ich davon aus, dass Sie sich im Folgenden mit dem Begriff "Coronavirus" ausschließlich auf den Verursacher der aktuellen Pandemie, SARS-Cov-2, beziehen und nicht auf Coronaviren im Allgemeinen.
Der Einfachheit halber Ihre Fragen mit den nachfolgenden Antworten als Liste:
1. Wie viele schwere Covid-19 Fälle mit intensivmedizinischer Betreuung gibt es aktuell in Berlin?
· Stand 25.03.2020 befinden sich in Berlin 104 an Covid-19 erkrankte Patienten in intensivmedizinischer Behandlung.
2. Wie viele dieser Fälle betrifft Patienten OHNE Vorerkrankung oder weitere Erkrankungen?
· Das Vorhandensein oder Fehlen von Vorerkrankungen oder weiteren Erkrankungen bei einzelnen Patienten wird seitens der Krankenhäuser nicht regulär gemeldet.
3. Hat die Zahl der Todesfälle durch Atemwegserkrankungen in Berlin seit dem Auftreten des Coronavirus in Deutschland signifikant zugenommen?
· Die Diagnose "Atemwegserkrankung" ist in dieser Form nicht meldepflichtig. Meldepflichtig sind beispielsweise verschiedene Krankheitserreger, die unter anderem Atemwegserkrankungen verursachen können. Jedoch lässt sich allein daraus kein Rückschluss auf die Todesursache ziehen.
4. Hat die Zahl der aufgrund von Atemwegserkrankungen intensivmedizinisch betreuten Patienten in Berlin seit dem Auftreten des Coronavirus in Deutschland signifikant zugenommen?
· Die Tatsache einer intensivmedizinischen Betreuung selbst ist, unabhängig von ihrer Ursache, nicht meldepflichtig. Entsprechend liegen dem Berliner Senat hierzu keine Zahlen vor.
5. Wie hoch ist der Prozentsatz derjenigen Menschen, die bei Ansteckung mit Coronaviren nur leichte Krankheitsverläufe haben und diese Zuhause auskurieren?
· Die weltweite Datenlage zur SARS-Cov-2-Pandemie ist zum aktuellen Zeitpunkt noch sehr ungenau. Aktuelle Schätzungen gehen von 80% „milden bis moderaten“ Verläufen aus.
Weitere Informationen zum Thema SARS-Cov-2 erhalten Sie beispielsweise auf den Seiten der Senatsverwaltung für Gesundheit<
https://www.berlin.de/sen/gesundheit/> und auf der Webseite der BZgA - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/>. Die Fallstatistik zu Covid-19-Fällen in Berlin finden Sie unter
https://www.berlin.de/corona/fallstatistik/.
Mit freundlichen Grüßen