Auskunft zu Covid-19 Erkrankungen / Coronavirus-Infektionen

Wie viele schwere Covid-19 Fälle mit intensivmedizinischer Betreuung gibt es aktuell in Berlin?
Wie viele dieser Fälle betrifft Patienten OHNE Vorerkrankung oder weitere Erkrankungen?
Hat die Zahl der Todesfälle durch Atemwegserkrankungen in Berlin seit dem Auftreten des Coronavirus in Deutschland signifikant zugenommen?
Hat die Zahl der aufgrund von Atemwegserkrankungen intensivmedizinisch betreuten Patienten in Berlin seit dem Auftreten des Coronavirus in Deutschland signifikant zugenommen?
Wie hoch ist der Prozentsatz derjenigen Menschen, die bei Ansteckung mit Coronaviren nur leichte Krankheitsverläufe haben und diese Zuhause auskurieren?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
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Judith Wilhelm
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Judith Wilhelm
Betreff
Auskunft zu Covid-19 Erkrankungen / Coronavirus-Infektionen [#182969]
Datum
19. März 2020 23:22
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele schwere Covid-19 Fälle mit intensivmedizinischer Betreuung gibt es aktuell in Berlin? Wie viele dieser Fälle betrifft Patienten OHNE Vorerkrankung oder weitere Erkrankungen? Hat die Zahl der Todesfälle durch Atemwegserkrankungen in Berlin seit dem Auftreten des Coronavirus in Deutschland signifikant zugenommen? Hat die Zahl der aufgrund von Atemwegserkrankungen intensivmedizinisch betreuten Patienten in Berlin seit dem Auftreten des Coronavirus in Deutschland signifikant zugenommen? Wie hoch ist der Prozentsatz derjenigen Menschen, die bei Ansteckung mit Coronaviren nur leichte Krankheitsverläufe haben und diese Zuhause auskurieren?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182969 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Judith Wilhelm

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: AE Bürgeranfrage: WG: Auskunft zu Covid-19 Erkrankungen / Coronavirus-Infektionen [#182969]
Datum
3. April 2020 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Aufgrund der Formulierung Ihrer ersten Frage gehe ich davon aus, dass Sie sich im Folgenden mit dem Begriff "Coronavirus" ausschließlich auf den Verursacher der aktuellen Pandemie, SARS-Cov-2, beziehen und nicht auf Coronaviren im Allgemeinen. Der Einfachheit halber Ihre Fragen mit den nachfolgenden Antworten als Liste: 1. Wie viele schwere Covid-19 Fälle mit intensivmedizinischer Betreuung gibt es aktuell in Berlin? · Stand 25.03.2020 befinden sich in Berlin 104 an Covid-19 erkrankte Patienten in intensivmedizinischer Behandlung. 2. Wie viele dieser Fälle betrifft Patienten OHNE Vorerkrankung oder weitere Erkrankungen? · Das Vorhandensein oder Fehlen von Vorerkrankungen oder weiteren Erkrankungen bei einzelnen Patienten wird seitens der Krankenhäuser nicht regulär gemeldet. 3. Hat die Zahl der Todesfälle durch Atemwegserkrankungen in Berlin seit dem Auftreten des Coronavirus in Deutschland signifikant zugenommen? · Die Diagnose "Atemwegserkrankung" ist in dieser Form nicht meldepflichtig. Meldepflichtig sind beispielsweise verschiedene Krankheitserreger, die unter anderem Atemwegserkrankungen verursachen können. Jedoch lässt sich allein daraus kein Rückschluss auf die Todesursache ziehen. 4. Hat die Zahl der aufgrund von Atemwegserkrankungen intensivmedizinisch betreuten Patienten in Berlin seit dem Auftreten des Coronavirus in Deutschland signifikant zugenommen? · Die Tatsache einer intensivmedizinischen Betreuung selbst ist, unabhängig von ihrer Ursache, nicht meldepflichtig. Entsprechend liegen dem Berliner Senat hierzu keine Zahlen vor. 5. Wie hoch ist der Prozentsatz derjenigen Menschen, die bei Ansteckung mit Coronaviren nur leichte Krankheitsverläufe haben und diese Zuhause auskurieren? · Die weltweite Datenlage zur SARS-Cov-2-Pandemie ist zum aktuellen Zeitpunkt noch sehr ungenau. Aktuelle Schätzungen gehen von 80% „milden bis moderaten“ Verläufen aus. Weitere Informationen zum Thema SARS-Cov-2 erhalten Sie beispielsweise auf den Seiten der Senatsverwaltung für Gesundheit<https://www.berlin.de/sen/gesundheit/> und auf der Webseite der BZgA - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/>. Die Fallstatistik zu Covid-19-Fällen in Berlin finden Sie unter https://www.berlin.de/corona/fallstatistik/. Mit freundlichen Grüßen