Auskunft zu den kosten der Justizanstalten in Deutschland

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind,
sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

und zwar zu folgendem Vorgang:

Meine Anfrage bezieht sich auf die Unterbringungskosten von Strafgefangenen in Justizvollzugsanstalten.

1. Wie hoch sind die monatlichen Unterbringungskosten pro Person im Bundesdurchschnitt und im Durchschnitt der einzelnen Bundesländer? (2014/2015)

2. Wie hoch sind die jährlichen Gesamt-Unterbringungskosten im Bundesdurchschnitt und im Durchschnitt der einzelnen Bundesländer? (2010-20115)

3. Wo werden weiterführende Statistiken veröffentlicht?

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. September 2015
  • Frist
    9. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu den kosten der Justizanstalten in Deutschland [#11278]
Datum
6. September 2015 00:58
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Meine Anfrage bezieht sich auf die Unterbringungskosten von Strafgefangenen in Justizvollzugsanstalten. 1. Wie hoch sind die monatlichen Unterbringungskosten pro Person im Bundesdurchschnitt und im Durchschnitt der einzelnen Bundesländer? (2014/2015) 2. Wie hoch sind die jährlichen Gesamt-Unterbringungskosten im Bundesdurchschnitt und im Durchschnitt der einzelnen Bundesländer? (2010-20115) 3. Wo werden weiterführende Statistiken veröffentlicht? Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich eine zustellfähige Postanschrift von Ihne…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Auskunft zu den kosten der Justizanstalten in Deutschland [#11278]
Datum
2. Oktober 2015 14:18
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Für eine diesbezügliche Mitteilung per E-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> oder auf dem Postweg an die in der Signatur genannte Adresse wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen