Auskunft zu einem erhöhten Kontrollaufkommen im Umfeld des Feel Festivals 2019

Im Rahmen des sog. 'Feel Festivals' in Lichterfeld-Schacksdorf kam es im Jahr 2019 zu einem erhöhten Kontrollaufkommen im Umfeld des Festivals. Bitte erteilen Sie mir zu diesen Kontrollen Auskunft zu folgenden Fragen:

1. Wie viele Fahrzeuge
- und Personenkontrollen wurden im Zeitraum 09. Juli 2019 - 17. Juli 2019 im Umfeld der Veranstaltung durchgeführt.
1.1. Wie viele Fahrzeuge bzw. Personen wurden dabei jeweils kontrolliert?
1.2. In wie vielen Fällen wurden die Fahrzeuge bzw. Personen anschließend ohne Beanstandung aus der Kontrolle entlassen?
1.3. In wie vielen Fällen hat es Grund zu Beanstandungen bzw. weiteren Ermittlungen gegeben? Gab bei diesen Kontrollen Festnahmen, wenn ja: wie viele?

2. Wie viele Beamte waren im Einsatz? Bitte aufschlüsseln nach Polizeiinspektion Elbe-Elbster, Bereitschaftspolizei und Zoll.

3. Wie hoch waren die Kosten für den Einsatz?

4. Welcher konkrete Auftrag wird durch die Beamtinnen und Beamten mit diesen Kontrollen erfüllt? Was ist der konkrete Zweck dieser Kontrollen bzw. der konkrete Auftrag der mit den Kontrollen beauftragten Beamtinnen und Beamten?

5. Erfolgen die Kontrollen verdachtsunabhängig? Anhand welcher Anhaltspunkte entscheiden die Beamtinnen und Beamten vor Ort, welche Fahrzeuge bzw. Personen kontrolliert werden und welche Fahrzeuge bzw. Personen unkontrolliert weiterfahren dürfen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens nach gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu einem erhöhten Kontrollaufkommen im Umfeld des Feel Festivals 2019 [#167375]
Datum
27. September 2019 13:31
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen des sog. 'Feel Festivals' in Lichterfeld-Schacksdorf kam es im Jahr 2019 zu einem erhöhten Kontrollaufkommen im Umfeld des Festivals. Bitte erteilen Sie mir zu diesen Kontrollen Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Wie viele Fahrzeuge - und Personenkontrollen wurden im Zeitraum 09. Juli 2019 - 17. Juli 2019 im Umfeld der Veranstaltung durchgeführt. 1.1. Wie viele Fahrzeuge bzw. Personen wurden dabei jeweils kontrolliert? 1.2. In wie vielen Fällen wurden die Fahrzeuge bzw. Personen anschließend ohne Beanstandung aus der Kontrolle entlassen? 1.3. In wie vielen Fällen hat es Grund zu Beanstandungen bzw. weiteren Ermittlungen gegeben? Gab bei diesen Kontrollen Festnahmen, wenn ja: wie viele? 2. Wie viele Beamte waren im Einsatz? Bitte aufschlüsseln nach Polizeiinspektion Elbe-Elbster, Bereitschaftspolizei und Zoll. 3. Wie hoch waren die Kosten für den Einsatz? 4. Welcher konkrete Auftrag wird durch die Beamtinnen und Beamten mit diesen Kontrollen erfüllt? Was ist der konkrete Zweck dieser Kontrollen bzw. der konkrete Auftrag der mit den Kontrollen beauftragten Beamtinnen und Beamten? 5. Erfolgen die Kontrollen verdachtsunabhängig? Anhand welcher Anhaltspunkte entscheiden die Beamtinnen und Beamten vor Ort, welche Fahrzeuge bzw. Personen kontrolliert werden und welche Fahrzeuge bzw. Personen unkontrolliert weiterfahren dürfen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens nach gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zu einem erhöhten Kontrollaufkommen im …
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu einem erhöhten Kontrollaufkommen im Umfeld des Feel Festivals 2019 [#167375]
Datum
29. Oktober 2019 10:51
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zu einem erhöhten Kontrollaufkommen im Umfeld des Feel Festivals 2019“ vom 27.09.2019 (#167375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/167375 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Brandenburg
Kein Nachrichtentext
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort

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Polizeipräsidium Brandenburg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht zu einem erhöhten Kontrollaufkommen im Umfeld des Fell Festivals 2019
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht zu einem erhöhten Kontrollaufkommen im Umfeld des Fell Festivals 2019
Datum
25. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
combined_file_d3c16e4f-819d-4132-ab90-92525475aee3.pdf
583,1 KB