Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen der Alsterfood GmbH

Betrieb:
AlsterFood GmbH
Elisabeth-Flügge-Straße 12
22337 Hamburg

zu dem folgendem Vorgang:
Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2014
  • Frist
    2. Dezember 2014
  • 3 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen der Alsterfood GmbH [#7905]
Datum
31. Oktober 2014 09:19
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Betrieb: AlsterFood GmbH Elisabeth-Flügge-Straße 12 22337 Hamburg zu dem folgendem Vorgang: Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz e…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Automatische Antwort: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen der Alsterfood GmbH [#7905]
Datum
31. Oktober 2014 09:19
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen. Ihr Anliegen wird in die zuständige Abteilung weitergeleitet und schnellstmöglich bearbeitet. Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz handelt, möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Gebühren für die Bearbeitung sowie für die Anfertigung von Kopien anfallen können. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) V1212/1201/ (HmbTG) Alster Food GmbH, Elisabeth-Flügge…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Datum
3. November 2014 08:35
Status
Warte auf Antwort
V1212/1201/ (HmbTG) Alster Food GmbH, Elisabeth-Flügge-Straße 12, 22337 Hamburg -Email vom 31.10.2014 (siehe unten) Sehr geehrte Damen und Herren, die u. a. Email wird zuständigkeitshalber mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG): AlsterFood GmbH, Elisabeth-Flügge-Straße 12, 22337 Hambu…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG): AlsterFood GmbH, Elisabeth-Flügge-Straße 12, 22337 Hamburg
Datum
11. November 2014 13:27
Status
Warte auf Antwort
Ihr Auskunftsersuchen vom 31.10.2014 Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 03.11.2014 eingegangen. Sie baten um Mitteilung der Höhe der voraussichtlichen Kosten. Im Zuge der Prüfung Ihres Antrages hat sich gezeigt, dass Aufwand und Umfang hohe Kosten verursachen werden. Es werden voraussichtlich Gebühren in Höhe von 108,00 € entstehen. Bitte setzen Sie sich bis zum 14.11.2014 mit mir in Verbindung, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Sollten Sie sich nicht mehr melden gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag zurückgezogen haben. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG): AlsterFood GmbH, Elisabeth-Flügge-Straße 12, 22337 H…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG): AlsterFood GmbH, Elisabeth-Flügge-Straße 12, 22337 Hamburg [#7905]
Datum
11. November 2014 13:44
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail. In Ihrer E-Mail teilen Sie mir mit, dass für mein Auskunftsersuchen Gebühren in Höhe von 108€ entstehen würden. Diesen Betrag kann ich nicht nachvollziehen. Bitte stellen Sie mir dar, wie sich diese Gebühr gemäß Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 5. November 2013 ergibt. Im Übrigen verweise ich auf die Anfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für das Restaurant Henssler & Henssler, Hamburg". Die darin geforderten und letztlich zur Verfügung gestellten Unterlagen entsprechen auch dem, was ich in meinem Antrag verlange. Dass dafür eine Gebühr erhoben wurde, kann ich in dem Vorgang nicht erkennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 7905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG): AlsterFood GmbH, Elisabeth-Flügge-Straße 12, 22337 H…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG): AlsterFood GmbH, Elisabeth-Flügge-Straße 12, 22337 Hamburg [#7905]
Datum
12. November 2014 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, Die Gebühren für Anfragen nach dem Transparenzgesetz richten sich gemäß § 13 (4) HmbTG nach dem Gebührengesetz (HmbTGGebO). Die konkrete Bemessung der Gebühren innerhalb des jeweiligen Rahmens richtet sich sowohl nach dem Umfang der begehrten Information als auch dem Schwierigkeitsgrad der rechtlichen Prüfung, ferner nach dem im Einzelfall erforderlichen sonstigen Vorbereitungsaufwand (z.B. dem für die Zusammenstellung der Information). Zu berücksichtigen sind der Personal- und der Materialaufwand. Für die Ermittlung der Personalkosten sind die von der Finanzbehörde durch besonderes Gebührenrundschreiben festgelegten Stundensätze für die jeweilige Laufbahngruppe heranzuziehen. Nicht nach dem Zeitaufwand, sondern nach den in Nummer 2 der Anlage zur HmbTGGebO genannten Sätzen ist ggf. der Arbeitsaufwand für die Herstellung von Kopien und Ausdrucken einzubeziehen. Neben der Gebühr sind ggf. auch Auslagen, also Kosten, die die auskunftspflichtige Stelle Dritten schuldet, zu erheben, und zwar in der tatsächlich entstandenen Höhe. Gem. Nummer 1.1.1 der Anlage zur HmbTGGebO handelt es sich hier um eine Rahmengebühr, die in Anlehnung an die Personalkosten in Bezug auf den Umfang der begehrten Information sowie den Vorbereitungsaufwand, festzusetzen ist. Veranschlagt werden 2 Stunden für den gehobenen Dienst, demnach 108,00 Euro. Hinsichtlich des von Ihnen getätigten Verweis auf die Anfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für das Restaurant Henssler & Henssler, Hamburg" teile ich Ihnen mit, dass diese Anfrage unsererseits in eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) umgedeutet wurde. Eine Gebührenerhebung ist gemäß § 7 VIG erst ab einem Verwaltungsaufwand von 250 € zu tätigen. Sollten Sie beabsichtigen eine Anfrage nach dem VIG zu stellen, bitte ich Sie § 4 VIG zu beachten. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
AW: AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG): AlsterFood GmbH, Elisabeth-Flügge-Straße 12, 223…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG): AlsterFood GmbH, Elisabeth-Flügge-Straße 12, 22337 Hamburg [#7905]
Datum
12. November 2014 09:11
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail. Aus Ihrer Mail ergibt sich ein Gebührensatz von 54€ je Stunde. Diese Festlegung erscheint mir wenig nachvollziehbar und eher willkürlich. Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von bestimmten Informationsgegenständen durch die Behörden. Dazu gehören gemäß § 3 Abs. 1 HmbTG Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden, in die Entscheidung der Behörde einfließen oder ihrer Vorbereitung dienen. Die Ergebnisse einer Hygienekontrolle, wie ich sie in meiner Anfrage fordere, gehören dazu. Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mir die angefragten Unterlagen gebührenfrei zur Verfügung zu stellen oder diese zeitnah im Transparenzportal Hamburg zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 7905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Firma Alsterfood Sehr geehrter Herr Kahnt, bitte entschuldigen sie die verzög…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Firma Alsterfood
Datum
21. November 2014 06:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, bitte entschuldigen sie die verzögerte Antwort zu Ihrer letzten E-Mail vom 12.11.2014. Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die von Ihnen angefragten Informationen nicht unter § 3 Abs. 1 HambTG fallen und somit nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß § 1 Abs. 2 HambTG unterliegen. Kontrollen nach durchgeführten Gesetzesvorschriften des Lebensmittelrechts sind weder Gutachten noch Studien im Sinne des o.g. Gesetzes. Eine Einstellung in das Hamburger Transparenzboard ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus sind nach § 13 Abs. 4 HambTG für Amtshandlungen nach den Absätzen 1-3 Gebühren zu erheben. Die Zusammensetzung der Gebühr wurde Ihnen bereits in der E-Mail vom 12.11.2014 eingehend erläutert. Sollten Sie an Ihrem Antrag nach dem HambTG weiterhin festhalten wollen, bitten wir Sie, uns eine zustellfähige Postadresse für die Zustellung des Gebührenbescheides aufzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
AW: Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Firma Alsterfood [#7905] Sehr geehrt<< Anrede >> da wir offe…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Firma Alsterfood [#7905]
Datum
21. November 2014 07:16
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da wir offensichtlich unterschiedlicher Auffassung über die behördliche Veröffentlichungspflicht der von mir angeforderten Unterlagen sind, werde ich mich um Vermittlung beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bemühen. Darüber hinaus bitte ich Sie, die von Ihnen ermittelte Gebühr genauer zu erläutern. Woher ergibt sich der Stundensatz von 54€ und wieso rechnen Sie mit einem Arbeitsaufwand von 2 Stunden? Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 7905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen der Alsterfood GmbH" [#7905]
Datum
21. November 2014 07:19
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7905 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, dass für die von mir geforderten Unterlagen sehr wohl eine Veröffentlichungspflicht seitens der Behörde besteht. Daher müssen die Gutachten im Transparenzportal online gestellt werden. Die veranschlagte Gebühr in Höhe von 108€ scheint mir überzogen und willkürlich. Der abgeschätzte Aufwand von 2 Stunden ist zu hoch. Die Behörde ist nicht bereit, mir die Berechnung der Gebühr genauer darzulegen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 7905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Kahnt, wir haben Ihre Eingabe vom 21.11.2014 erhalten. Sobald wir Ihnen dazu etwas mitteilen k…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen der Alsterfood GmbH" [#7905]
Datum
27. November 2014 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, wir haben Ihre Eingabe vom 21.11.2014 erhalten. Sobald wir Ihnen dazu etwas mitteilen können, werden wir unaufgefordert auf Sie zukommen. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Kahnt, wir haben Ihre Eingabe vom 21.11.2014 erhalten und mit der auskunftspflichtigen Stelle …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen der Alsterfood GmbH" [#7905]
Datum
2. Dezember 2014 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, wir haben Ihre Eingabe vom 21.11.2014 erhalten und mit der auskunftspflichtigen Stelle Rücksprache gehalten. Dabei hat man uns mitgeteilt, dass Sie inzwischen einen Antrag nach dem VIG gestellt haben. Nach Darstellung der auskunftspflichtigen Stelle hat sich die Gebührenproblematik damit erledigt, da nach dem VIG zumindest in Ihrem Fall voraussichtlich keine Gebühren entstehen. Zukünftig wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns solche Entwicklungen, die massiven Einfluss auf unsere Prüfungen haben, mitteilen könnten. Dann hätte sich ein nicht unerheblicher Teil der diesseitigen Recherche und Prüfung erledigt. Zur Veröffentlichungspflicht der Gutachten: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 HmbTG sind Gutachten zu veröffentlichen, "soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden". Dies bedeutet, dass nicht automatisch alle Gutachten von Behörden zu veröffentlichen sind, sondern nur die Gutachten, die von der Verwaltung in Auftrag gegeben und von einer Stelle außerhalb der Verwaltung erstellt wurden. Interne Vermerke sind somit von § 3 Abs. 1 Nr. 8 HmbTG nicht erfasst. Dies gilt auch für das vorliegend von Ihnen begehrte Gutachten, das nach Auskunft des BA Nord von einer verwaltungsinternen Stelle erstellt wurde. Man mag die Sinnhaftigkeit einer solchen Entscheidung in Frage stellen, aber die Entscheidung des Gesetzgebers ist insoweit eindeutig. Denkbar wäre eine Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 HmbTG als "vergleichbare Information von öffentlichem Interesse". Hier wäre allerdings zu berücksichtigen, dass derartige Veröffentlichungen unmittelbar negative Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der betroffenen Unternehmen haben können. Dies spricht nicht zwangsläufig gegen eine Veröffentlichung, verlangt aber eine einheitliche Handhabung der Veröffentlichungspraxis. Dies kann nicht zu einer einheitlichen Veröffentlichung führen, da der Gesetzgeber dies ja gerade für die betroffene Art von Gutachten nicht vorgesehen hat. Im Ergebnis spricht daher alles gegen eine standardmäßige Veröffentlichung derartiger Gutachten wie dem von Ihnen verlangten nach dem HmbTG. In Ausnahmefällen ist eine Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 HmbTG möglich. Für das Vorliegen eines Ausnahmefalls sind vorliegend aber keine Hinweise ersichtlich. Eine Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB erfolgte nicht, da es in dem Betrieb nach Auskunft des BA Nord weder beanstandete Proben gab, noch die Verhängung eines Bußgeldes diskutiert wurde. Denkbar wäre unter Umständen auch eine Veröffentlichung im Internet nach § 6 Abs. 1 Satz 3 VIG. Hier besteht nach meiner Einschätzung kein subjektives Recht, d.h. anders als beim Hamburgischen Transparenzgesetz können Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung keine Internetveröffentlichung verlangen oder fordern. Allerdings muss ich auch darauf hinweisen, dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für das VIG nicht zuständig ist. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, müssten Sie sich an das BA Nord wenden. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit wieder an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Bemühungen und für Ihre Einschätzung. Dass ich eine Anfrage …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen der Alsterfood GmbH" [#7905]
Datum
3. Dezember 2014 06:10
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Bemühungen und für Ihre Einschätzung. Dass ich eine Anfrage nach VIG gestellt habe ist richtig. Dies ist aber nach meiner Auffassung für die hier gestellte Anfrage nicht relevant. Da weder die Behörde noch ich gezwungen sind, Ihrer Rechtsauffassung zu folgen, werde ich die weitere Entwicklung bezüglich meiner Anfrage abwarten und sehen, wie sich die angefragte Behörde dazu äußert. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 7905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte noch einmal nachfragen, wie mit meiner Anfrage weiter verfahren wird. …
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen der Alsterfood GmbH" [#7905]
Datum
8. Dezember 2014 07:41
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte noch einmal nachfragen, wie mit meiner Anfrage weiter verfahren wird. Ich kann nicht verstehen, warum es hier im Rahmen des Transparenzgesetzes offensichtlich keine Antwort auf meine Anfrage gibt. Zahlreiche Anfrage mit ähnlichem Inhalt waren bei fragdenstaat.de bereits erfolgreich. Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für das Restaurant Henssler & Henssler, Hamburg [#6719] Ergebnisse der Hygiene Kontrollen der Studierendenwerk Mensa Jungiusstraße 6 [#6784] Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für das Restaurant Ono by Steffen Henssler, Hamburg [#6720] Mehr Auskünfte als in diesen Anfragen möchte ich gar nicht. Bitte prüfen Sie mein Anliegen noch einmal. Mit freundlichen Grüßen, Michael Kahnt Anfragenr: 7905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihre Auskunft betrifft Informationen über die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen, die…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen der Alsterfood GmbH" [#7905]
Datum
10. Dezember 2014 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihre Auskunft betrifft Informationen über die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen, die nicht Gegenstand des Transparenzgesetzes sind, sondern als spezielle Materie dem Verbraucherinformationsgesetz unterliegen. Davon unabhängig ist für die Beantwortung Ihrer Anfrage die Stelle zuständig, bei der die Informationen vorliegen. Mit Ihrer Anfrage haben Sie sich an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gewendet, die in Hamburg vorwiegend die Aufgaben eines Landesministeriums wahrnimmt und insbesondere selbst keine Lebensmittelkontrollen durchführt. Diese Aufgabe erfüllen in Hamburg die Verbraucherschutzämter in den Bezirksämtern. Aus diesem Grund habe ich Ihre Anfrage an das für den von Ihnen genannten Betrieb zuständige Bezirksamt Hamburg-Nord weitergeleitet, von wo Sie weitere Auskunft erhalten werden. Anspruch auf Auskunft über das Ergebnis von Lebensmittelkontrollen besteht nach dem Verbraucherinformationsgesetz indes nur dann, wenn es bei dem betroffenen Betrieb zu Beanstandungen gekommen ist. Entsprechend fällt dann die Auskunft des Bezirksamtes aus. Für die Beantwortung gilt nach dem Verbraucherinformationsgesetz eine Frist von einem Monat, die bei Drittbetroffenheit ggf. auch auf zwei Monate verlängert werden kann. Auch hierzu erhalten Sie Antwort aus dem betreffenden Verbraucherschutzamt. Insoweit bitte ich um Ihre Geduld und von weiteren Zwischenfragen abzusehen. Viele Grüße Dr. Andre Hupka __________________________________ Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen - Referent für juristische Angelegenheiten (V1105) - Billstraße 80 20539 Hamburg Tel. 040 - 4 28 37 - 2034 Fax: 040 - 427 3 - 10105 mailto: <<E-Mail-Adresse>> [GMK Logo klein]
Michael Kahnt
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail und für die Auskünfte. Sicher ist der von Ihnen be…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen der Alsterfood GmbH" [#7905]
Datum
10. Dezember 2014 09:45
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail und für die Auskünfte. Sicher ist der von Ihnen beschriebene Weg der richtige. Mir scheint dies aber überaus kompliziert. Dass es auch anders geht, zeigen die im Transparenzportal erfolgreich bearbeiteten Anfragen zu ganz ähnlichen Themen. Diese hatte ich in meiner Mail vom 8.12.2014 bereits erwähnt. Ich werde also abwarten. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 7905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Antrag nach § 5 (1) Verbarucherinformationsgesetz (VIG) Alsterfood GmbH
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach § 5 (1) Verbarucherinformationsgesetz (VIG) Alsterfood GmbH
Datum
12. Dezember 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
937,6 KB