Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für das Restaurant Ono by Steffen Henssler, Hamburg

Betrieb:
Restaurant Ono by Steffen Henssler
Ono Betriebsgesellschaft mbH & CO KG
Lehmweg 17
20251 Hamburg

zu dem folgendem Vorgang:
Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2014
  • Frist
    19. August 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für das Restaurant Ono by Steffen Henssler, Hamburg [#6720]
Datum
16. Juli 2014 12:31
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Betrieb: Restaurant Ono by Steffen Henssler Ono Betriebsgesellschaft mbH & CO KG Lehmweg 17 20251 Hamburg zu dem folgendem Vorgang: Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz e…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Automatische Antwort: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für das Restaurant Ono by Steffen Henssler, Hamburg [#6720]
Datum
16. Juli 2014 12:31
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen. Ihr Anliegen wird in die zuständige Abteilung weitergeleitet und schnellstmöglich bearbeitet. Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz handelt, möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Gebühren für die Bearbeitung sowie für die Anfertigung von Kopien anfallen können. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
WG: HmbTG Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, da die örtlichen Lebensmittelüberwachung in Hamburg durch die Bezir…
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, da die örtlichen Lebensmittelüberwachung in Hamburg durch die Bezirke erfolgt, habe ich Ihre Anfragen an das zuständige Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
WG: HmbTG Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, noch ein Nachtrag: ich muss mich bezgl. der Zuständigkeit korrigier…
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, noch ein Nachtrag: ich muss mich bezgl. der Zuständigkeit korrigieren: es sind die Bezirksämter HH-Altona und HH-Nord, an die ich Ihre Anfrage zuständigkeitshalber weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz i.S. Basho GmbH, Große Elbstr. 160, 22767 Hamburg Sehr geehrter H…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz i.S. Basho GmbH, Große Elbstr. 160, 22767 Hamburg
Datum
22. Juli 2014 10:28
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gerichtete Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 16.07.2014 wurde zuständigkeitshalber an das Bezirksamt Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zur weiteren Bearbeitung übersandt. Grundlage für die Beantwortung ihrer Anfrage als spezialgesetzliche Norm ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Zunächst werden Sie gemäß § 4 VIG als Antragsteller gebeten, uns Ihre Anschrift bekanntzugeben, danach erfolgt gemäß § 5 VIG in Verbindung mit § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz eine schriftliche Anhörung der Geschäftsführung der Basho GmbH, da deren Rechte durch Ihren Antrag berührt sein könnten. Mit freundlichem Gruß M. Metelmann Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstr. 1-3, 22767 Hamburg, Tel. 428 11 6065 [Logo 350 Jahre Stadtrechte Altona]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz i.S. Basho GmbH, Große Elbstr. 160, 22767 Hamburg [#6720] Se…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz i.S. Basho GmbH, Große Elbstr. 160, 22767 Hamburg [#6720]
Datum
22. Juli 2014 10:33
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie meine postalische Anschrift. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz i.S. Restaurant Ono by Steffen Henssler; Ono Betriebsgesellschaft…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz i.S. Restaurant Ono by Steffen Henssler; Ono Betriebsgesellschaft mbH & CO KG; Lehmweg 17, 20251 Hamburg
Datum
23. Juli 2014 09:00
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,5 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gerichtete Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 16.07.2014 wurde zuständigkeitshalber an das Bezirksamt Hamburg - Nord, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zur weiteren Bearbeitung übersandt. Grundlage für die Beantwortung ihrer Anfrage als spezialgesetzliche Norm ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Bitte beachten Sie, dass der Konzessionsinhaber des Restaurants Ono by Steffen Henssler die Ono Verwaltungsgesellschaft mbH ist. Zunächst werden Sie gemäß § 4 Abs. 1 VIG als Antragsteller gebeten, uns Ihre Anschrift bekanntzugeben, danach erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 VIG in Verbindung mit § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz eine schriftliche Anhörung der Geschäftsführung der ONO Verwaltungsgesellschaft mbH, da deren Rechte durch Ihren Antrag berührt sein könnten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 VIG aufgrund der Beteiligung Dritter 2 Monate beträgt. Mit freundlichem Gruß René Schulze <<E-Mail-Adresse>> Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Abt. Veterinärwesen u.Lebensmittelüberwachung - VS 220 - Tel. (040) 42804 - 6303 E- Fax (040) 4279 - 04984
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz i.S. Restaurant Ono by Steffen Henssler; Ono Betriebsgesellsc…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz i.S. Restaurant Ono by Steffen Henssler; Ono Betriebsgesellschaft mbH & CO KG; Lehmweg 17, 20251 Hamburg [#6720]
Datum
23. Juli 2014 16:15
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachricht. Anbei meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
WG: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz bezüglich der Schank- und Speisewirtschaft Basho GmbH, Gro= D…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
WG: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz bezüglich der Schank- und Speisewirtschaft Basho GmbH, Gro= DFe Elbstr. 162, 22767 Hamburg
Datum
29. Juli 2014 11:52
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, nachdem Sie durch Mitteilung Ihrer Anschrift gemäß § 4 Abs.1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nun einen formvollendeten Antrag gestellt haben, erfolgte heute gemäß § 5 Abs.1 VIG in Verbindung mit § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz eine schriftliche Anhörung der Geschäftsführung der Basho GmbH, da deren Rechte durch Ihren Antrag berührt sein könnten. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 VIG aufgrund der Beteiligung Dritter 2 Monate beträgt. Mit freundlichem Gruß M. Metelmann Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstr. 1-3, 22767 Hamburg, Tel. 428 11 6065 [Logo 350 Jahre Stadtrechte Altona]
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz bezüglich der Schank- und Speisewirtschaft Basho GmbH, Gr…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz bezüglich der Schank- und Speisewirtschaft Basho GmbH, Gro= DFe Elbstr. 162, 22767 Hamburg [#6720]
Datum
28. August 2014 11:10
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir gerade unsicher ob Sie meine Postadresse für den Antrag nach dem HmbTG schon erhalten haben, aber zur Sicherheit übersende ich Sie erneut. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
AW: WG: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz bezüglich der Schank- und Speisewirtschaft Basho GmbH, Gr…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparentgesetz bezüglich der Schank- und Speisewirtschaft Basho GmbH, Gro= DFe Elbstr. 162, 22767 Hamburg [#6720]
Datum
28. August 2014 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bitte wenden Sie sich bezüglich der Basho GmbH an das Bezirksamt Altona. Dem Bezirksamt Hamburg Nord hatten Sie die Postadresse bereits mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Auskunft zu Ergebnissen und Probennahmen für das Restaurant „Ono“, Lehmweg 17 a, 20251 Hamburg Sehr geehrter Herr …
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Auskunft zu Ergebnissen und Probennahmen für das Restaurant „Ono“, Lehmweg 17 a, 20251 Hamburg
Datum
28. August 2014 12:44
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Zeitraum vom 23.07.2009 bis heute wurde das im Betreff genannte Restaurant in 6 Fällen kontrolliert. Hinsichtlich der Qualität und Sicherheit der Lebensmittel wurden während der Kontrollen keine gravierenden Verstöße festgestellt. Hygienische Mängel wurden bei den Kontrollen nicht festgestellt. Vorgefundene Mängel betrafen vor allem die vorgesehenen Dokumentationen der Eigenkontrollmaßnahmen, da diese nicht immer aktuell geführt wurden. Eine Beprobung in einem Labor fand einmal statt. Hier ergab die Untersuchung keine Beanstandung. In dem o.g. Zeitraum gab es eine Verbraucherbeschwerde, die bei der zeitnahen durchgeführten Beschwerdekontrolle nicht bestätigt werden konnte. Weiterführende behördliche Maßnahmen waren nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft zu Ergebnissen und Probennahmen für das Restaurant „Ono“, Lehmweg 17 a, 20251 Hamburg [#6720] Sehr g…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu Ergebnissen und Probennahmen für das Restaurant „Ono“, Lehmweg 17 a, 20251 Hamburg [#6720]
Datum
29. August 2014 01:25
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung hinsichtlich Restaurant „Ono“. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>