Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsküche beim BND, Berlin

Betrieb:
Bundesnachrichtendienst (BND)
Dienstsitz Berlin
Gardeschützenweg 71-101
(Eingang: Viktoriastraße 10)

zu dem folgendem Vorgang:
Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Oktober 2014
  • Frist
    28. November 2014
  • 2 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsküche beim BND, Berlin [#7853]
Datum
25. Oktober 2014 15:45
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betrieb: Bundesnachrichtendienst (BND) Dienstsitz Berlin Gardeschützenweg 71-101 (Eingang: Viktoriastraße 10) zu dem folgendem Vorgang: Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen fü…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsküche beim BND, Berlin [#7853]
Datum
15. Dezember 2014 09:49
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsküche beim BND, Berlin" vom 25.10.2014 (#7853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in, die Durchführung der Lebensmittelkontrollen obliegt in Berlin den jeweiligen Bezirken…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsküche beim BND, Berlin [#7853]
Datum
15. Dezember 2014 17:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in, die Durchführung der Lebensmittelkontrollen obliegt in Berlin den jeweiligen Bezirken. Da diese qua Berliner Verfassung unabhängig sind, muss ich Sie leider bitten, die Anfrage an den zuständigen Bezirk zu richten, da wir laut IFG lediglich die Informationen herausgeben können, die uns auch vorliegen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und herzliche Grüße, Claudia Engfeld Claudia Engfeld Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Tel.: 03090133633 Fax: 03090283785 <<E-Mail-Adresse>> www.berlin.de/senjust