Auskunft zu indirekt Zahl auf Twitter im Kontext StVO

In ihrem Tweet vom 14. Mai 2020 22:30 (https://twitter.com/BMVI/status/1261031183187685377) nennen sie "Viele Bürger, die auf ihr Auto angewiesen sind, haben uns geschrieben."

Bitte beziffern sie hier die Angabe "viele" in absoluter Zahl und soweit dies möglich ist schlüsseln Sie dies auf Interessenverbände oder nachvollziehbare Quellen auf.

Diese Zahl ist vom öffentliche Interesse, da diese offensichtlich als Grundlage für eine Anpassung der StVO herangezogen wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • 30 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In ihrem Tweet vom …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu indirekt Zahl auf Twitter im Kontext StVO [#186719]
Datum
14. Mai 2020 23:48
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In ihrem Tweet vom 14. Mai 2020 22:30 (https://twitter.com/BMVI/status/1261031183187685377) nennen sie "Viele Bürger, die auf ihr Auto angewiesen sind, haben uns geschrieben." Bitte beziffern sie hier die Angabe "viele" in absoluter Zahl und soweit dies möglich ist schlüsseln Sie dies auf Interessenverbände oder nachvollziehbare Quellen auf. Diese Zahl ist vom öffentliche Interesse, da diese offensichtlich als Grundlage für eine Anpassung der StVO herangezogen wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186719 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
608,2 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
img_1424_black.jpg
3,7 MB

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zu indirekt Zahl auf Twitter im Kontext…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu indirekt Zahl auf Twitter im Kontext StVO [#186719]
Datum
17. Juni 2020 12:14
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zu indirekt Zahl auf Twitter im Kontext StVO“ vom 14.05.2020 (#186719) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186719/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>