Auskunft zu Ökostromanbietern in Deutschland

Anfrage an: Bundesnetzagentur

eine Liste mit allen Stromanbietern in Deutschland, die ausschließlich Ökostrom bzw. Ökostromtarife zum Verkauf anbieten. Bitte geben Sie für die einzelnen Anbieter folgende Informationen an:

- Firmenname und Firmenadresse sowie die Webadresse des Stromanbieters
- Angabe des Produktionsbereiches, aus der der Anbieter Strom ankauft (Wasserkraft, Solar, Windkraft, etc.)
- Angabe zur Lokalität des Anbieters bzw. seiner Ökostromangebote (regional/bundesweit)
- Eigentumsverhältnisse im Unternehmen des Stromanbieters
- Angabe, ob Anbieter Strom aus Neuanlagen bezieht und/oder in Neuanlagen investiert (Förderung der Energiewende)
- Angabe, seit wann der Anbieter als Ökostromanbieter registriert ist

Herzlichen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste mit alle…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Ökostromanbietern in Deutschland [#163144]
Datum
8. August 2019 10:51
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste mit allen Stromanbietern in Deutschland, die ausschließlich Ökostrom bzw. Ökostromtarife zum Verkauf anbieten. Bitte geben Sie für die einzelnen Anbieter folgende Informationen an: - Firmenname und Firmenadresse sowie die Webadresse des Stromanbieters - Angabe des Produktionsbereiches, aus der der Anbieter Strom ankauft (Wasserkraft, Solar, Windkraft, etc.) - Angabe zur Lokalität des Anbieters bzw. seiner Ökostromangebote (regional/bundesweit) - Eigentumsverhältnisse im Unternehmen des Stromanbieters - Angabe, ob Anbieter Strom aus Neuanlagen bezieht und/oder in Neuanlagen investiert (Förderung der Energiewende) - Angabe, seit wann der Anbieter als Ökostromanbieter registriert ist Herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages bei der Bundesnetzagentur. M…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Auskunft zu Ökostromanbietern in Deutschland [#163144]
Datum
8. August 2019 15:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages bei der Bundesnetzagentur. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt fragen im Rahmen des Energie-Monitori…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Auskunft zu Ökostromanbietern in Deutschland [#163144]
Datum
6. September 2019 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt fragen im Rahmen des Energie-Monitoring nach § 35 EnWG bei den Lieferanten unter anderem (Fragebogen 4 Frage 2.1) nach der Marktlokation von Letztverbrauchern mit Entnahmemengen gesamt in 2018 und der gesamten Abgabemenge in kWh sowie speziell (Fragebogen 4 Frage 2.6) nach der Anzahl der Marktlokationen (Stand: 31.12.2018) sowie der Abgabemenge (Kalenderjahr 2018) an Marktlokationen von Letztverbrauchern bzw. von Haushaltskunden i.S.d. § 3 Nr. 22 EnWG, die von dem meldenden Unternehmen zu den Konditionen eines Ökostromtarifes beliefert wurden. Die Fragebögen sind auf der Website der Bundesnetzagentur zu finden: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac… Bezüglich Ihres Antrages haben wir die im Rahmen des Monitorings von den Lieferanten übermittelten Angaben zu diesen beiden Fragen überprüft. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Angaben der Lieferanten keine zuverlässigen Schlussfolgerungen dahingehend zulassen, welche konkreten Lieferanten ausschließlich Ökostrom bzw. Ökostromtarife zum Verkauf anbieten. Daher kann aus den uns vorliegenden Daten keine Liste bereitgestellt werden, die die Lieferanten ausweist, die ausschließlich Ökostrom bzw. Ökostromtarife zum Verkauf anbieten. Im Lichte Ihres Antrags werden die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt prüfen, inwiefern die Monitoringabfrage 2020 gegebenenfalls ergänzt werden kann. Die Vorbereitung der Monitoringabfrage 2020 erfolgt Anfang 2020. Die neuen Fragebögen werden im Januar/Februar 2020 öffentlich konsultiert und stehen dafür auf der Website der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Nach erneuter Überarbeitung der Fragebögen findet die eigentliche Datenabfrage bei den Marktteilnehmern im Zeitraum Mitte März bis Ende April 2020 statt. Diese Entscheidung wurde zwischen der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt abgestimmt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) [#163144] Sehr geehrte…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) [#163144]
Datum
25. September 2019 12:05
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Informationen zum Energie-Monitoring und den Links zu den Fragebögen. Es ist schade, dass sich aus den bisherigen Erhebungen keine Rückschlüsse auf Anbieter schließen lassen, die ausschließlich Ökostrom(-tarife) anbieten. Diese Information ist im Interesse der Verbraucher*innen besonders relevant und wichtig, da nur diese Anbieter die Energiewende wirklich vorantreiben. Anbieter die aufgrund von EEG-Umlagen Ökostromtarife verkaufen und dabei weiterhin auf Kohle- und Atomstrom beziehen helfen da wenig. Vor allem ist es wichtig eine vertrauensvolle, institutionelle Quelle für diese Ar t der Information zu haben um Verbraucher*innen die Möglichkeit zu geben, Informationen von Stromvergleichsportalen gegenzuprüfen. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass Sie bereits andenken diese Informationen im kommenden Energie-Monitoring mit abzufragen und würde mich noch mehr freuen, wenn Sie diese Informationen als direkt und maschinenlesbar als Open Data zu Verfügung stellen würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>