Auskunft zu Studierendendaten an der Universität Göttingen

Die seit Beginn der Erhebung nach § 3 Abs. 1 HStatG sowie nach § 4 semesterweise erhobene Informationen von Studierenden, Prüfungsteilnehmenden sowie Exmatrikulierten an der Georg-August-Universität Göttingen, bevorzugterweise in maschinenlesbarer Form.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die seit Beginn der…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Studierendendaten an der Universität Göttingen [#194398]
Datum
5. August 2020 15:35
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die seit Beginn der Erhebung nach § 3 Abs. 1 HStatG sowie nach § 4 semesterweise erhobene Informationen von Studierenden, Prüfungsteilnehmenden sowie Exmatrikulierten an der Georg-August-Universität Göttingen, bevorzugterweise in maschinenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194398/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]Auskunft zu Studierendendaten an der Universität Göttingen [#194398]
Datum
6. August 2020 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05. August 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A404/1010001001-IF30398 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 05. August 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30398) ein…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]Auskunft zu Studierendendaten an der Universität Göttingen [#194398]
Datum
10. August 2020 10:21
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 05. August 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30398) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Die seit Beginn der Erhebung nach § 3 Abs. 1 HStatG sowie nach § 4 semesterweise erhobene Informationen von Studierenden, Prüfungsteilnehmenden sowie Exmatrikulierten an der Georg-August-Universität Göttingen, vorzugsweise in maschinenlesbarer Form. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen das Folgende mit: Soweit Informationen zu Hochschulen aus nur einem Bundesland erfragt werden, ist (geregelt durch die bestehende Aufgabenverteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder) das entsprechende Statistische Landesamt des betroffenen Bundeslandes für die Bearbeitung der Anfrage zuständig. Dies ist hier der Fall, da es nur um die Georg-August-Universität Göttingen geht. Sie können sich mit Ihrer Bitte um Auskunft in dieser Angelegenheit an das Statistische Landesamt Niedersachsen, www.statistik.niedersachsen.de <<E-Mail-Adresse>> wenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschte Auskunft nicht erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen