Auskunft zu: Urteil von früherem Geheimagenten aus Urteilsdatenbank gelöscht

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Informationen, aus denen hervorgeht, warum das Urteil zum früheren Geheimagenten Werner Mauss aus der NRW-Urteilsdatenbank gelöscht wurde: Wie kam es zu dem Vorgang und wie verlief die Entscheidungsabwägung/Entscheidungsfindung? Hierzu gehört interner sowie externer Schriftverkehr. Personenbezogene Daten (z. B. Namen, jedoch nicht Titel) dürfen Sie gerne schwärzen, sodass keine Drittbeteiligung notwendig ist.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Ferner besteht öffentliches Interesse an diesem Vorgang, wie zum Beispiel Medienberichte (z. B. F.A.Z. Einspruch vom 20.02.2019) belegen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um Auskunft per E-Mail und um Empfangsbestätigung. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2019
  • Frist
    22. März 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu: Urteil von früherem Geheimagenten aus Urteilsdatenbank gelöscht [#58813]
Datum
20. Februar 2019 19:52
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen, aus denen hervorgeht, warum das Urteil zum früheren Geheimagenten Werner Mauss aus der NRW-Urteilsdatenbank gelöscht wurde: Wie kam es zu dem Vorgang und wie verlief die Entscheidungsabwägung/Entscheidungsfindung? Hierzu gehört interner sowie externer Schriftverkehr. Personenbezogene Daten (z. B. Namen, jedoch nicht Titel) dürfen Sie gerne schwärzen, sodass keine Drittbeteiligung notwendig ist. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Ferner besteht öffentliches Interesse an diesem Vorgang, wie zum Beispiel Medienberichte (z. B. F.A.Z. Einspruch vom 20.02.2019) belegen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um Auskunft per E-Mail und um Empfangsbestätigung. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in meiner vorigen Nachricht das Aktenzeichen vergessen: Es geht um diese…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu: Urteil von früherem Geheimagenten aus Urteilsdatenbank gelöscht [#58813]
Datum
20. Februar 2019 22:53
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in meiner vorigen Nachricht das Aktenzeichen vergessen: Es geht um dieses Urteil: https://openjur.de/u/2134870.html, Aktenzeichen "II-2 KLs 365 Js 335/12 - 8/16" vom 05.10.2017 (LG Bochum). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Empfangsbestätigung per E-Mail in diesem Fall. Mit freundlichen Grüß…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu: Urteil von früherem Geheimagenten aus Urteilsdatenbank gelöscht [#58813]
Datum
5. März 2019 18:56
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Empfangsbestätigung per E-Mail in diesem Fall. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Herrn Antragsteller/in Antra…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
7. März 2019 08:55
Status
Warte auf Antwort
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in wunschgemäß teile ich Ihnen mit, dass Ihr o.a. Antrag im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.02.2019 eingegangen ist. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die sachgerechte Prüfung Ihres Anliegens noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, da sie einer Beteiligung verschiedener Stellen bedarf. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie umgehend unterrichten. Beigefügt ist ein Merkblatt mit Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Justizverwaltung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#58813] Sehr geehrte(r)…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#58813]
Datum
2. April 2019 19:27
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) Frau/Herr , ich bitte um Sachstandmitteilung zu meiner IFG-Anfrage "Auskunft zu: Urteil von früherem Geheimagenten aus Urteilsdatenbank gelöscht [#58813]" vom 20.02.2019. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. April 2019 19:27
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
5. April 2019 10:26
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG NRW - Ihr Antrag vom 20.02.2019 1451 E - Z. 14/19 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG NRW - Ihr Antrag vom 20.02.2019
Datum
16. April 2019 11:52
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 14/19 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG NRW - Ihr Antrag vom 20.02.2019 [#58813] Ihr AZ.: 1451 E - Z. 14/19 Sehr geehrt<< Anrede >>
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG NRW - Ihr Antrag vom 20.02.2019 [#58813]
Datum
16. April 2019 21:05
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr AZ.: 1451 E - Z. 14/19 Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Überprüfung der Schwärzungen im Schreiben an Ihre Pressestelle. Es ist zwar erkennbar, welche Forderung gestellt wurde, aber es ist keinerlei Argumentation mehr erkennbar. Die reine Argumentation der Gegenseite ist auch ohne personenbezogene Daten herausgabefähig. Ich gehe davon aus, dass aus Versehen zu viel geschwärzt wurde. Die Anlage in der jetzigen Form ist leider wenig aussagekräftig. Ferner bitte ich um Auskunft, ob das Landgericht Bochum Ihnen auf die Information/Hinweis Ihrer Behörde geantwortet hat. Falls ja, bin ich auch an diesem Schreiben interessiert. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
7. Mai 2019 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen