Auskunft zu Vorgehen gegen fremdspachige Inhalts- oder Zutatsangaben bei Produkten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die nachfolgende Anfrage wurde ursprünglich von mir am 11.04.2016 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestellt. Dieses Ministerium teilte mir mit, dass Sie, das BMEL, hierfür zuständig seien und verwiesen mich an Sie weiter. Ich bitte Sie hiermit also um Kenntnisnahme meiner Anfrage und um die Bearbeitung jener. Bitte senden Sie mir Antworten/Nachrichten ausschließlich per E-Mail. Eine postalische Zusendung ist ausdrücklich unerwünscht, zur Vermeidung von Papier, Druck und Zustellaufwand.

Nach meinem Wissensstand ist es nicht legal, wenn ausschließlich fremdsprachige (nicht-deutsche) Inhalts- oder Zutatsangaben bei Produkten wie zum Beispiel Hygieneartikel, Pflegeartikel oder Nahrungsmittel angegeben werden.

Entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich Sie um Auskünfte über folgendes:
a) Ist mein Wissensstand bezüglich der Legalität von ausschließlich fremdsprachigen Inhalts- und Zutatsangaben richtig?
b) Welche Maßnahmen werden unternommen, um solches Verhalten zu unterbinden?
c) Geben Sie mir bitte, sofern vorhanden, eine möglichst detaillierte eine Liste an Verstößen hiergegen. Dazu gehört: Unternehmensname, Produktname, Verstoßart (in welchen Spachen wurde über Zutaten oder Inhaltsstoffe informiert?), Jahresangabe.
Die Liste benötige ich in einem maschinenlesbaren Format (Excel oder CSV).

Sollten Kosten für meine Auskunft entstehen, weil es sich um eine umfangreiche Auskunft handelt, so informieren Sie mich bitte hierüber vorab. Bitte gliedern Sie dann die Kosten genau auf, so dass ich sie nachvollziehen kann.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2016
  • Frist
    7. Juni 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfolgende Anfrage wurde ursprünglich von mir am 11.04.2016 an das Bundesmin…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Vorgehen gegen fremdspachige Inhalts- oder Zutatsangaben bei Produkten [#16673]
Datum
4. Mai 2016 23:34
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfolgende Anfrage wurde ursprünglich von mir am 11.04.2016 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestellt. Dieses Ministerium teilte mir mit, dass Sie, das BMEL, hierfür zuständig seien und verwiesen mich an Sie weiter. Ich bitte Sie hiermit also um Kenntnisnahme meiner Anfrage und um die Bearbeitung jener. Bitte senden Sie mir Antworten/Nachrichten ausschließlich per E-Mail. Eine postalische Zusendung ist ausdrücklich unerwünscht, zur Vermeidung von Papier, Druck und Zustellaufwand. Nach meinem Wissensstand ist es nicht legal, wenn ausschließlich fremdsprachige (nicht-deutsche) Inhalts- oder Zutatsangaben bei Produkten wie zum Beispiel Hygieneartikel, Pflegeartikel oder Nahrungsmittel angegeben werden. Entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich Sie um Auskünfte über folgendes: a) Ist mein Wissensstand bezüglich der Legalität von ausschließlich fremdsprachigen Inhalts- und Zutatsangaben richtig? b) Welche Maßnahmen werden unternommen, um solches Verhalten zu unterbinden? c) Geben Sie mir bitte, sofern vorhanden, eine möglichst detaillierte eine Liste an Verstößen hiergegen. Dazu gehört: Unternehmensname, Produktname, Verstoßart (in welchen Spachen wurde über Zutaten oder Inhaltsstoffe informiert?), Jahresangabe. Die Liste benötige ich in einem maschinenlesbaren Format (Excel oder CSV). Sollten Kosten für meine Auskunft entstehen, weil es sich um eine umfangreiche Auskunft handelt, so informieren Sie mich bitte hierüber vorab. Bitte gliedern Sie dann die Kosten genau auf, so dass ich sie nachvollziehen kann. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
WG: Auskunft zu Vorgehen gegen fremdsprachige Inhalts- oder Zutatenangaben bei Produkten [#16673] Sehr geehrtAntra…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Auskunft zu Vorgehen gegen fremdsprachige Inhalts- oder Zutatenangaben bei Produkten [#16673]
Datum
10. Mai 2016 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 04. Mai 2016 im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), mit der Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes auf Auskunft zum Vorgehen gegen fremdsprachige Inhalts- oder Zutatenangaben bei Produkten stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Auskunft zu Vorgehen gegen fremdsprachige Inhalts- oder Zutatenangaben bei Produkten [#16673] Sehr geehrt&…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft zu Vorgehen gegen fremdsprachige Inhalts- oder Zutatenangaben bei Produkten [#16673]
Datum
25. Mai 2016 11:04
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Empfangsbestätigung vom 10. Mai 2016. Bitte denken Sie an eine zeitliche Bearbeitung meiner Anfrage nach dem IFG. Die gesetzliche Frist für die Bearbeitung meiner Anfrage wird ab dem 7. Juni 2016 überschritten. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
AW: Auskunft zu Vorgehen gegen fremdsprachige Inhalts- oder Zutatsangaben bei Produkten [#16673] Sehr geehrtAntrag…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Auskunft zu Vorgehen gegen fremdsprachige Inhalts- oder Zutatsangaben bei Produkten [#16673]
Datum
25. Mai 2016 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre drei Fragen, für die wir uns bedanken, beantworten wir folgendermaßen: a) Ist mein Wissensstand bezüglich der Legalität von ausschließlich fremdsprachigen Inhalts- und Zutatsangaben richtig? Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 bestimmt, dass verpflichtende Informationen über Lebensmittel in einer für Verbraucherinnen und Verbraucher der EU-Mitgliedstaaten, in denen ein Lebensmittel vermarktet wird, leicht verständlichen Sprache abzufassen sind. Ergänzend hierzu legt § 3 Absatz 3 der (nationalen) Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung fest, dass die vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente in deutscher Sprache anzubringen sind. Diese Angaben können auch in einer anderen leicht verständlichen Sprache angegeben werden, wenn dadurch die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beeinträchtigt wird. Kosmetische Mittel sind innerhalb der EU in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und enthält auch Vorschriften zur Kennzeichnung kosmetischer Mittel. Danach müssen auf den Behältnissen bzw. Verpackungen kosmetischer Mittel deren Bestandteile aufgelistet sein. Die Namen der Bestandteile sind dabei entsprechend einer international anerkannten Nomenklatur, der sogenannten INCI-Nomenklatur (International Nomenclature for Cosmetic Ingredients), anzugeben. Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten ein System entwickelt, um eine eindeutige und praktikable Kennzeichnung kosmetischer Mittel zu gewährleisten. Dazu wurde 1996 ein Beschluss der Kommission zur Festlegung einer Liste und einer gemeinsamen Nomenklatur der Bestandteile kosmetischer Mittel gefasst. Es wurde dabei festgelegt, welche Bezeichnungen bei der Kennzeichnung kosmetischer Mittel zu verwenden sind. Ein Verzeichnis mit diesen Bezeichnungen wurde als sogenannte INCI-Liste veröffentlicht. Werden neue Substanzen in kosmetischen Mitteln verwendet, so werden ihre Bezeichnungen in das Verzeichnis aufgenommen. Informationen zu Substanzen, ihren Bezeichnungen und möglichen Verwendungszwecken in kosmetischen Mitteln sind in der sogenannten CosIng-Datenbank der Kommission gespeichert und können abgerufen werden unter http://ec.europa.eu/growth/tools-databa… . b) Welche Maßnahmen werden unternommen, um solches Verhalten zu unterbinden? Es ist grundsätzlich Aufgabe der betroffenen Wirtschaft, für eine ordnungsgemäße Zusammensetzung, Beschaffenheit und Kennzeichnung der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel bzw. kosmetischen Mittel Sorge zu tragen. Die zuständigen Behörden überprüfen die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften durch regelmäßige Kontrollen und gezielte Probennahmen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist in << Adresse entfernt >> Aufgabe der Bundesländer. In den zuständigen Länderministerien werden Untersuchungsprogramme entwickelt, die von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in den Städten und Landkreisen durchgeführt werden. c) Geben Sie mir bitte, sofern vorhanden, eine möglichst detaillierte Liste an Verstößen hiergegen. Dazu gehört: Unternehmensname, Produktname, Verstoßart (in welchen Sprachen wurde über Zutaten oder Inhaltsstoffe informiert?), Jahresangabe. Die erbetenen Informationen liegen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nicht vor. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben; Auslagen sind nicht entstanden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist als Rechtsbehelf der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe des Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Wilhelmstr. 54, 10117 Berlin zu erheben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Auskunft zu Vorgehen gegen fremdsprachige Inhalts- oder Zutatsangaben bei Produkten [#16673] Sehr geehrt&l…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Auskunft zu Vorgehen gegen fremdsprachige Inhalts- oder Zutatsangaben bei Produkten [#16673]
Datum
25. Mai 2016 18:14
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>