Auskunft zu Vorgehen gegen fremdspachige Inhalts- oder Zutatsangaben bei Produkten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die nachfolgende Anfrage wurde ursprünglich von mir am 11.04.2016 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestellt. Dieses Ministerium teilte mir mit, dass Sie, das BMEL, hierfür zuständig seien und verwiesen mich an Sie weiter. Ich bitte Sie hiermit also um Kenntnisnahme meiner Anfrage und um die Bearbeitung jener. Bitte senden Sie mir Antworten/Nachrichten ausschließlich per E-Mail. Eine postalische Zusendung ist ausdrücklich unerwünscht, zur Vermeidung von Papier, Druck und Zustellaufwand.
Nach meinem Wissensstand ist es nicht legal, wenn ausschließlich fremdsprachige (nicht-deutsche) Inhalts- oder Zutatsangaben bei Produkten wie zum Beispiel Hygieneartikel, Pflegeartikel oder Nahrungsmittel angegeben werden.
Entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich Sie um Auskünfte über folgendes:
a) Ist mein Wissensstand bezüglich der Legalität von ausschließlich fremdsprachigen Inhalts- und Zutatsangaben richtig?
b) Welche Maßnahmen werden unternommen, um solches Verhalten zu unterbinden?
c) Geben Sie mir bitte, sofern vorhanden, eine möglichst detaillierte eine Liste an Verstößen hiergegen. Dazu gehört: Unternehmensname, Produktname, Verstoßart (in welchen Spachen wurde über Zutaten oder Inhaltsstoffe informiert?), Jahresangabe.
Die Liste benötige ich in einem maschinenlesbaren Format (Excel oder CSV).
Sollten Kosten für meine Auskunft entstehen, weil es sich um eine umfangreiche Auskunft handelt, so informieren Sie mich bitte hierüber vorab. Bitte gliedern Sie dann die Kosten genau auf, so dass ich sie nachvollziehen kann.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Mai 2016
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7. Juni 2016
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