Auskunft zum Bodenrichtwert

Anfrage an: Stadt Holzgerlingen

Ich habe auf mehrere Anfragen zur Ermittlung des Bodenrichtwertes keine Auskunft bekommen. Da Sie von mir eine Erklärung zur Grundsteuer fordern, fordere ich Sie hiermit auf, mir folgendes bekannt zu machen:
1. welche Datenbasis im Detail liegt dem von Ihnen (dem Ausschuss) ermittelten Bodenrichtwert zu Grunde
2. wie lautet der Algorithmus zur Berechnung des Bodenrichtwertes
Da dieser Wert Einfluss auf unsere Grundsteuerermittlung hat, können wir Erklärungen wie geheim, vertraulich u.a. nicht akzeptieren

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2022
  • Frist
    9. November 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe auf m…
An Stadt Holzgerlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zum Bodenrichtwert [#260403]
Datum
7. Oktober 2022 20:27
An
Stadt Holzgerlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe auf mehrere Anfragen zur Ermittlung des Bodenrichtwertes keine Auskunft bekommen. Da Sie von mir eine Erklärung zur Grundsteuer fordern, fordere ich Sie hiermit auf, mir folgendes bekannt zu machen: 1. welche Datenbasis im Detail liegt dem von Ihnen (dem Ausschuss) ermittelten Bodenrichtwert zu Grunde 2. wie lautet der Algorithmus zur Berechnung des Bodenrichtwertes Da dieser Wert Einfluss auf unsere Grundsteuerermittlung hat, können wir Erklärungen wie geheim, vertraulich u.a. nicht akzeptieren
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260403/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zum Bodenrichtwert“ vom 07.10.2022 (#…
An Stadt Holzgerlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zum Bodenrichtwert [#260403]
Datum
9. November 2022 05:52
An
Stadt Holzgerlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zum Bodenrichtwert“ vom 07.10.2022 (#260403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zum Bodenrichtwert“ vom 07.10.2022 (#260403) wurde von Ih…
An Stadt Holzgerlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zum Bodenrichtwert [#260403]
Datum
9. Mai 2023 06:54
An
Stadt Holzgerlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zum Bodenrichtwert“ vom 07.10.2022 (#260403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>