Auskunft zum neuen Moerser Campus
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich interessiert ob man die Anregungen der Lehrkräfte bzgl. zu kleiner Umkleidekabinen und Durchgängen in den Planungen des neuen Campus berücksichtigt hat. Weiterhin welche Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz getroffen wurden.
Bitte senden Sie mir in diesem Kontext folgendes zu:
- Unterlagen aus denen der Grundriss des Gebäudes hervorgeht
- Auskunft über den / die Energieträger zur Beheizung des Gebäudes
- Auskunft über die auszulegende Heizleistung der Anlage
- Auskunft ob eine Elektroladestelle auf den Parkplätzen vorgesehen ist
- Falls vorhanden Auskunft über den prognostizierten Energieverbrauch
- Mögliche Planungsunterlagen zu einer PV-Anlage
- Unterlagen die den U-Wert des Gebäudes belegen
- Falls vorhanden Auskunft über die zu verbauenden Fensterscheiben (Ug-Wert)
Sollten diese Informationen öffentlich zu finden sein, bitte ich um Verlinkung der URL.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich danke vorab für Ihre Mühe,
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum14. Dezember 2019
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22. Februar 2020
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