Auskunft zum neuen Moerser Campus

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich interessiert ob man die Anregungen der Lehrkräfte bzgl. zu kleiner Umkleidekabinen und Durchgängen in den Planungen des neuen Campus berücksichtigt hat. Weiterhin welche Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz getroffen wurden.

Bitte senden Sie mir in diesem Kontext folgendes zu:
- Unterlagen aus denen der Grundriss des Gebäudes hervorgeht
- Auskunft über den / die Energieträger zur Beheizung des Gebäudes
- Auskunft über die auszulegende Heizleistung der Anlage
- Auskunft ob eine Elektroladestelle auf den Parkplätzen vorgesehen ist
- Falls vorhanden Auskunft über den prognostizierten Energieverbrauch
- Mögliche Planungsunterlagen zu einer PV-Anlage
- Unterlagen die den U-Wert des Gebäudes belegen
- Falls vorhanden Auskunft über die zu verbauenden Fensterscheiben (Ug-Wert)

Sollten diese Informationen öffentlich zu finden sein, bitte ich um Verlinkung der URL.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich danke vorab für Ihre Mühe,

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Dezember 2019
  • Frist
    22. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in mich interessiert ob man die…
An Kommunalverwaltung Moers Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zum neuen Moerser Campus [#172069]
Datum
14. Dezember 2019 03:57
An
Kommunalverwaltung Moers
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in mich interessiert ob man die Anregungen der Lehrkräfte bzgl. zu kleiner Umkleidekabinen und Durchgängen in den Planungen des neuen Campus berücksichtigt hat. Weiterhin welche Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz getroffen wurden. Bitte senden Sie mir in diesem Kontext folgendes zu: - Unterlagen aus denen der Grundriss des Gebäudes hervorgeht - Auskunft über den / die Energieträger zur Beheizung des Gebäudes - Auskunft über die auszulegende Heizleistung der Anlage - Auskunft ob eine Elektroladestelle auf den Parkplätzen vorgesehen ist - Falls vorhanden Auskunft über den prognostizierten Energieverbrauch - Mögliche Planungsunterlagen zu einer PV-Anlage - Unterlagen die den U-Wert des Gebäudes belegen - Falls vorhanden Auskunft über die zu verbauenden Fensterscheiben (Ug-Wert) Sollten diese Informationen öffentlich zu finden sein, bitte ich um Verlinkung der URL. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich danke vorab für Ihre Mühe, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172069/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zum neuen Moerser Campus“ vom 14.12.2019 (#172…
An Kommunalverwaltung Moers Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zum neuen Moerser Campus [#172069]
Datum
6. Februar 2020 13:50
An
Kommunalverwaltung Moers
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zum neuen Moerser Campus“ vom 14.12.2019 (#172069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172069/
Kommunalverwaltung Moers
Moin aus Moers! Ich bitte um Rückruf unter 01716332872. Beste Grüße
Von
Kommunalverwaltung Moers
Betreff
Antwort: WG: AW: Auskunft zum neuen Moerser Campus [#172069]
Datum
10. Februar 2020 13:34
Status
Warte auf Antwort
Moin aus Moers! Ich bitte um Rückruf unter 01716332872. Beste Grüße
Kommunalverwaltung Moers
Sehr geehrteAntragsteller/in anl. Ihrer Anfrage setzen Sie sich bitte zuständigkeitshalber mit Frau Sewarte vom …
Von
Kommunalverwaltung Moers
Betreff
Antwort: AW: Auskunft zum neuen Moerser Campus [#172069]
Datum
14. Februar 2020 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anl. Ihrer Anfrage setzen Sie sich bitte zuständigkeitshalber mit Frau Sewarte vom Kreis Wesel unter der Rufnummer 0281 -2072313 in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Moers
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr Kollege Stephan B. von der Kommunalverwaltung Moers hat mich bezüglich eines IFG…
Von
Kommunalverwaltung Moers
Betreff
WG: Auskunft zum neuen Moerser Campus
Datum
27. Mai 2020 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr Kollege Stephan B. von der Kommunalverwaltung Moers hat mich bezüglich eines IFG Antrags zu Ihnen verwiesen. Im Anhang übermittle ich die ursprüngliche Korrespondenz und bitte um Bearbeitung dieser. Gerne können Sie die Antwort an folgende E-Mail-Adresse senden: Mit freundlichen Grüßen,

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Kommunalverwaltung Moers
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Kommunalverwaltung Moers
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Datum
2. Juni 2020 12:47
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