Auskunft zum Öko-Lehennenstall DE-1270111 in 16928 Pritzwalk Könkendorf

1. Wieviele Öko-Legehennen sind in der Stallanlage zulässig ?

2. Ich möchte erfahren, wie der Freilandauslauf dieser Anlage in Übereinstimmung mit den in Deutschland geltenden Öko-Forderungen organisiert werden kann? Ich möchte Einsicht in die Darstellung eines Auslaufgestaltungsplans?

3. Ich möchte Einsicht in die Angaben nach LegRegG § 3 (2) Punkte 3. - 8. .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2014
  • Frist
    12. März 2014
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Matthias Rackwitz
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
Matthias Rackwitz
Betreff
Auskunft zum Öko-Lehennenstall DE-1270111 in 16928 Pritzwalk Könkendorf [#5676]
Datum
8. Februar 2014 08:06
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Wieviele Öko-Legehennen sind in der Stallanlage zulässig ? 2. Ich möchte erfahren, wie der Freilandauslauf dieser Anlage in Übereinstimmung mit den in Deutschland geltenden Öko-Forderungen organisiert werden kann? Ich möchte Einsicht in die Darstellung eines Auslaufgestaltungsplans? 3. Ich möchte Einsicht in die Angaben nach LegRegG § 3 (2) Punkte 3. - 8. .
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Rackwitz

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