Antrag nach dem LTranspG, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geodaten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) liegen bundesweit in einem einheitlichen Datenmodell vor. Zunehmend mehr Bundesländer stellen die ALKIS-Daten kostenfrei als Open Data zur Verfügung (bspw. NRW und Hamburg). Rheinland-Pfalz beschränkt sich bisher bei der Bereitstellung in den meisten Fällen auf die unter Open Data Lizenz bereitgestellten Kartendarstellungen, die technisch gesehen einfach nur Bilder sind. Dies ist aber zur Schaffung von Mehrwerten aus der Nutzung der Daten heraus nicht ausreichend. Alleine in der Nutzung Datenobjekten Gebäude, Flurstücke und tatsächliche Nutzung stecken unendliche Use Cases für Mehrwertdienste durch Zivilgesellschaft und Wirtschaft.
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Daher frage ich hiermit an, inwiefern das Land Rheinland-Pfalz plant, dem Vorbild anderer Bundesländer zu folgen und auch die ALKIS-Vektordaten als Open Data bereitzustellen. Sollte dies nicht geplant sein, interessieren mich die Gründe dafür.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
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Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
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Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 273770
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