Auskunft zum zweiten Teil (Ausgleichsabgaben) des Gesetzes über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
Anfrage an:
Bundesamt für Justiz
Nicht abgedruckten Teil des Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG).
Präzise geht es um den zweiten Teil, welcher den §§16 - 227 betrifft und als (nicht abgedruckt) deklariert wird.
Da dies ja ein Gesetz ist, welches ggf. einen Großteil der Bevölkerung bei Anwendung trifft, sollte diese Information dann nicht auch der Bevölkerung zur Verfügung stehen?
Könnten Sie hierzu bitte Stellung beziehen?
Ich wäre Ihnen Dankbar mir diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum27. Juli 2020
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1. September 2020
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