Auskunft zur Ausschreibung zum Rechtsgutachten für Heilpraktikerrecht

unter dem Geschäftszeichen 314-4334-/5 auf der Seite https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?1&id=291253 ist zu sehen, dass Sie Angebote für ein Rechtsgutachten für das Heilpraktikerrecht eingeholt haben.

ich erbitte folgende Dokumente und Informationen:
- die eingereichten Angebote
- die Protokolle aus denen hervorgeht, wie diese beurteilt wurden und wie die Beschlussfassung zustande kam, wer den Zuschlag erhielt
- wer den Zuschlag erhalten hat
- sofern es bereits vorliegt, das Ergebnis des Rechtsgutachtens.

Vielen Dank.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: unter dem Geschäfts…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Ausschreibung zum Rechtsgutachten für Heilpraktikerrecht [#185972]
Datum
4. Mai 2020 15:18
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
unter dem Geschäftszeichen 314-4334-/5 auf der Seite https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?1&id=291253 ist zu sehen, dass Sie Angebote für ein Rechtsgutachten für das Heilpraktikerrecht eingeholt haben. ich erbitte folgende Dokumente und Informationen: - die eingereichten Angebote - die Protokolle aus denen hervorgeht, wie diese beurteilt wurden und wie die Beschlussfassung zustande kam, wer den Zuschlag erhielt - wer den Zuschlag erhalten hat - sofern es bereits vorliegt, das Ergebnis des Rechtsgutachtens. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185972 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Auskunft zur Ausschreibung zum Rechtsgutachten für Heilpraktikerrecht [#185972]
Datum
7. Mai 2020 13:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten um vorherige Mitteilung, falls der Informationszugang voraussichtlich gebü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Auskunft zur Ausschreibung zum Rechtsgutachten für Heilpraktikerrecht [#185972]
Datum
26. Mai 2020 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten um vorherige Mitteilung, falls der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sein werde. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall werden für die Bearbeitung voraussichtlich mindestens eine Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes sowie eine Stunde des gehobenen Dienstes erforderlich sein.. Es entstehen daher voraussichtlich Gebühren in Höhe von 105 Euro. Die endgültige Gebührenhöhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Gleichzeitig weise ich bereits jetzt darauf hin, das Bundesministerium für Gesundheit als öffentlicher Auftraggeber § 3 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Vertraulichkeit zu gewährleisten hat. Insoweit kann dem Wunsch nach Informationszugang zu den eingereichten Angeboten nicht nachgekommen werden. Der Zugang zu den Vergabeprotokollen kann grundsätzlich gewährt werden. Da dort personenbezogene Daten enthalten sind, setzt die Herausgabe jedoch voraus, dass Sie mit einer Schwärzung der Namen einverstanden sind (§ 7 Absatz 2 Satz 2 IFG) In diesem Fall wäre es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit im Bedarfsfall eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Im Ergebnis kann es gleichwohl zu einer Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten kommen. Auch könnten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse berührt sein, die die Beteiligung Dritter nach sich zieht. Es müsste allen Betroffenen gemäß § 8 Absatz 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme geben werden. Das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zum Heilpraktikerwesen wird von Herrn Professor Dr. Christof Stock erstellt. Das fertige Gutachten wird nach Abnahme durch das BMG im Internet veröffentlicht werden. Ein genauer Zeitpunkt ist hierfür noch nicht absehbar. Eine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen ist nicht vorgesehen. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie unter diesen Umständen an dem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in unter diesen Umständen ziehe ich den Antrag zurück, vielen Dank. Mit freundlichen G…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft zur Ausschreibung zum Rechtsgutachten für Heilpraktikerrecht [#185972]
Datum
7. Juni 2020 09:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in unter diesen Umständen ziehe ich den Antrag zurück, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185972