Sehr geehrter Herr Pakusch,
vielen Dank für Ihre E-Mail und für Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.
Leider können wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft zu den Kosten des laufenden Verfahrens gegen den Sender AUF 1 geben.
Grundsätzlich können wir Ihnen mitteilen, dass das Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehr genau kontrolliert wird. Die Landesrundfunkanstalten müssen ihren Verwaltungsräten, den Landesrechnungshöfen und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) detailliert darlegen, wofür sie die Einnahmen aus den Haushaltsbeiträgen verwenden.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse. Der Haushaltsbeitrag wurde seit seiner Einführung vielfach juristisch überprüft. Seine Rechtmäßigkeit stellten zuletzt das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof fest.
Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörern und Zuschauern möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können.
Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. So geben die Landesrundfunkanstalten allgemein über die Verwendung des Rundfunkbeitrags, über die Gehälter ihres Führungspersonals sowie über die Sendungsprofile und Minutenpreise der Filme und Serien des Ersten Deutschen Fernsehens Auskunft:
https://www.ard.de/die-ard/wie-sie-beitragen/Verwendung-des-Rundfunkbeitrags-100
https://www.ard.de/die-ard/wie-wir-funktionieren/Gehaelter-und-Verguetungen-102
https://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ueber-uns-sendeplatzprofile102.html
Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD nicht nur das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sondern sieben Dritte Programme, das Bildungsprogramm ARD alpha, die Gemeinschaftsprogramme tagesschau24 und ONE, ihre Anteile an KIKA, funk, PHOENIX, 3sat und Arte sowie mehr als 60 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie
DasErste.de, die ARD-Mediathek, die ARD-Audiothek,
tagesschau.de,
sportschau.de oder
kika.de. Den Rundfunkbeitrag investieren die Landesrundfunkanstalten auch in Kinokoproduktionen, Bandnachwuchscontests, Musikfestivals und Literaturwettbewerbe.
Mit freundlichen Grüßen