Auskunft zur Gebührenverwendung im Verfahren gegen den Sender AUF1

Die ARD führt derzeit vor dem Österreichischen Patentamt ein Verfahren gegen den Sender AUF1.
Ich bitte um Auskunft, wie hoch die bisherigen Gesamtkosten in diesem Verfahren waren, aufgeschlüsselt nach Rechtsanwaltskosten, Kosten beim Patentamt, sonstige Kosten in diesem Verfahren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
Heinz-Dietrich Pakusch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die ARD führt derzeit vor dem Österre…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Heinz-Dietrich Pakusch
Betreff
Auskunft zur Gebührenverwendung im Verfahren gegen den Sender AUF1 [#267019]
Datum
5. Januar 2023 09:31
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die ARD führt derzeit vor dem Österreichischen Patentamt ein Verfahren gegen den Sender AUF1. Ich bitte um Auskunft, wie hoch die bisherigen Gesamtkosten in diesem Verfahren waren, aufgeschlüsselt nach Rechtsanwaltskosten, Kosten beim Patentamt, sonstige Kosten in diesem Verfahren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinz-Dietrich Pakusch Anfragenr: 267019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267019/ Postanschrift Heinz-Dietrich Pakusch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heinz-Dietrich Pakusch
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der AR…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Automatische Antwort: Auskunft zur Gebührenverwendung im Verfahren gegen den Sender AUF1 [#267019]
Datum
5. Januar 2023 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD. Wir freuen uns über Ihre engagierte Teilhabe an der Programmgestaltung. Alle Zuschriften an die ARD-Zuschauerredaktion werden aufmerksam gelesen und gegebenenfalls an die zuständigen Redaktionen oder ARD-Kolleg:innen weitergeleitet. Leider können wir jedoch derzeit nicht alle Anliegen individuell beantworten. Dafür bitten wir um Verständnis. Programminformationen zum Ersten Deutschen Fernsehen und viele Videos der Sendungen finden Sie hier: www.daserste.de<http://www.daserste.de>. Die ARD-Mediathek hält eine riesige Vielfalt an Inhalten für Sie bereit: https://www.ardmediathek.de/. Fragen zur Mediathek senden Sie bitte via Kontaktformular, das Sie hier finden: https://hilfe.ardmediathek.de/. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung mit den ARD-Angeboten. Ihr Team der ARD-Zuschauerredaktion

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Pakusch, vielen Dank für Ihre E-Mail und für Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Lei…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Auskunft zur Gebührenverwendung im Verfahren gegen den Sender AUF1 [#267019]
Datum
10. Januar 2023 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pakusch, vielen Dank für Ihre E-Mail und für Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Leider können wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft zu den Kosten des laufenden Verfahrens gegen den Sender AUF 1 geben. Grundsätzlich können wir Ihnen mitteilen, dass das Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehr genau kontrolliert wird. Die Landesrundfunkanstalten müssen ihren Verwaltungsräten, den Landesrechnungshöfen und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) detailliert darlegen, wofür sie die Einnahmen aus den Haushaltsbeiträgen verwenden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse. Der Haushaltsbeitrag wurde seit seiner Einführung vielfach juristisch überprüft. Seine Rechtmäßigkeit stellten zuletzt das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof fest. Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörern und Zuschauern möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können. Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. So geben die Landesrundfunkanstalten allgemein über die Verwendung des Rundfunkbeitrags, über die Gehälter ihres Führungspersonals sowie über die Sendungsprofile und Minutenpreise der Filme und Serien des Ersten Deutschen Fernsehens Auskunft: https://www.ard.de/die-ard/wie-sie-beitragen/Verwendung-des-Rundfunkbeitrags-100 https://www.ard.de/die-ard/wie-wir-funktionieren/Gehaelter-und-Verguetungen-102 https://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ueber-uns-sendeplatzprofile102.html Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD nicht nur das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sondern sieben Dritte Programme, das Bildungsprogramm ARD alpha, die Gemeinschaftsprogramme tagesschau24 und ONE, ihre Anteile an KIKA, funk, PHOENIX, 3sat und Arte sowie mehr als 60 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie DasErste.de, die ARD-Mediathek, die ARD-Audiothek, tagesschau.de, sportschau.de oder kika.de. Den Rundfunkbeitrag investieren die Landesrundfunkanstalten auch in Kinokoproduktionen, Bandnachwuchscontests, Musikfestivals und Literaturwettbewerbe. Mit freundlichen Grüßen