Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V."

Anfrage an: Stadtwerke Langen

Sämtliche Dokumente mit Bezug zur Mitgliedschaft Ihres Unternehmens im Zukunft Gas e.V. und zu Finanzflüssen zwischen Ihrem Unternehmen und dem Zukunft Gas e.V. (oder der Zukunft Gas GmbH), auf dessen Website Ihr Unternehmen als Mitglied aufgeführt wird (https://gas.info/verband-zukunft-gas/mitglieder). Diese Dokumente könnten zum Beispiel Nachweise über Mitgliedschaftsbeiträge und Angaben zum Beginn der Mitgliedschaft sein, sind jedoch nicht darauf beschränkt.

Falls die Mitgliedschaft im Zukunft Gas e.V. über einen Trägerkreis läuft, senden Sie mir bitte die entsprechenden Dokumente für die Mitgliedschaft und Finanzflüsse für diesen Trägerkreis zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dok…
An Stadtwerke Langen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V." [#253135]
Datum
12. Juli 2022 13:24
An
Stadtwerke Langen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente mit Bezug zur Mitgliedschaft Ihres Unternehmens im Zukunft Gas e.V. und zu Finanzflüssen zwischen Ihrem Unternehmen und dem Zukunft Gas e.V. (oder der Zukunft Gas GmbH), auf dessen Website Ihr Unternehmen als Mitglied aufgeführt wird (https://gas.info/verband-zukunft-gas/mitglieder). Diese Dokumente könnten zum Beispiel Nachweise über Mitgliedschaftsbeiträge und Angaben zum Beginn der Mitgliedschaft sein, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Falls die Mitgliedschaft im Zukunft Gas e.V. über einen Trägerkreis läuft, senden Sie mir bitte die entsprechenden Dokumente für die Mitgliedschaft und Finanzflüsse für diesen Trägerkreis zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253135/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtwerke Langen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Auskunftsersuchen müssen wir ablehnen. Die Stadtwerke Langen GmbH ist…
Von
Stadtwerke Langen
Betreff
AW: Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V." [#253135]
Datum
19. Juli 2022 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Auskunftsersuchen müssen wir ablehnen. Die Stadtwerke Langen GmbH ist keine Behörde oder öffentlich Stelle im Sinne der von Ihnen zitierten Gesetze bzw. Verordnungen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt oder öffentliche Dienstleistungen erbringt. „Behörde“ ist nach § 1 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. § 1 Abs. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“. Abgesehen von der Frage, ob die Stadtwerke Langen GmbH ein öffentlich-rechtliches Unternehmen ist, weisen wir Sie daraufhin, dass in Hessen die öffentlichen Unternehmen von der Auskunftspflicht ausgenommen sind. Dies steht sogar auf der Internetseite von Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., also dem Plattformbetreiber von www.frageDenStaa.de, (vgl. https://fragdenstaat.de/hilfe/tipps-fur-den-anfrageprozess/bereichsausnahmen/). Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass wir der Veröffentlichung oder Verbreitung oder Weitergabe des vorliegenden Schreibens an Dritte widersprechen (ausgenommen an Behörden und staatlichen Einrichtungen). Für Rückragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße