Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V."

Sämtliche Dokumente mit Bezug zur Mitgliedschaft Ihres Unternehmens im Zukunft Gas e.V. und zu Finanzflüssen zwischen Ihrem Unternehmen und dem Zukunft Gas e.V. (oder der Zukunft Gas GmbH), auf dessen Website Ihr Unternehmen als Mitglied aufgeführt wird (https://gas.info/verband-zukunft-gas/mitglieder). Diese Dokumente könnten zum Beispiel Nachweise über Mitgliedschaftsbeiträge und Angaben zum Beginn der Mitgliedschaft sein, sind jedoch nicht darauf beschränkt.

Falls die Mitgliedschaft im Zukunft Gas e.V. über einen Trägerkreis läuft, senden Sie mir bitte die entsprechenden Dokumente für die Mitgliedschaft und Finanzflüsse für diesen Trägerkreis zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (wbm) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V." [#253159]
Datum
12. Juli 2022 13:24
An
Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (wbm)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente mit Bezug zur Mitgliedschaft Ihres Unternehmens im Zukunft Gas e.V. und zu Finanzflüssen zwischen Ihrem Unternehmen und dem Zukunft Gas e.V. (oder der Zukunft Gas GmbH), auf dessen Website Ihr Unternehmen als Mitglied aufgeführt wird (https://gas.info/verband-zukunft-gas/mitglieder). Diese Dokumente könnten zum Beispiel Nachweise über Mitgliedschaftsbeiträge und Angaben zum Beginn der Mitgliedschaft sein, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Falls die Mitgliedschaft im Zukunft Gas e.V. über einen Trägerkreis läuft, senden Sie mir bitte die entsprechenden Dokumente für die Mitgliedschaft und Finanzflüsse für diesen Trägerkreis zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253159/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Z…
An Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (wbm) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V." [#253159]
Datum
31. August 2022 14:37
An
Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (wbm)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V."“ vom 12.07.2022 (#253159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (wbm)
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Reaktion auf Ihre Anfrage. Aktuel…
Von
Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (wbm)
Betreff
AW: Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V." [#253159]
Datum
1. September 2022 17:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Reaktion auf Ihre Anfrage. Aktuell sind wir dabei den mit Ihrer Anfrage einhergehenden Sachverhalt intern zu prüfen und werden Ihnen hierzu zeitnah eine Rückmeldung geben. Freundliche Grüße,

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Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (wbm)
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten mit der E-Mail vom 12.07.2022 bei uns beantragt, Ihnen „sämtli…
Von
Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (wbm)
Betreff
Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V." [#253159]
Datum
12. September 2022 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten mit der E-Mail vom 12.07.2022 bei uns beantragt, Ihnen „sämtliche Dokumente mit Bezug zu Finanzflüssen zwischen den Stadtwerken Meerbusch GmbH und der Zukunft Gas GmbH, inklusive Angaben zum Beginn der Mitgliedschaft“ zu übersenden. Unsere Mitgliedschaft im Zukunft Gas e.V. nutzt dem Austausch mit anderen Akteuren der Branche innerhalb eines Netzwerks aus Energiewirtschaft, Marktpartner:innen und Politik, um gemeinsame Interessen zu fördern. Wir bringen als Gemeinschaft die Transformation des Energiesystems hin zur Klimaneutralität bspw. mit Grünen Gasen wie Biogas oder Wasserstoff voran. Der Verband bündelt gemeinsame Interessen und vertritt diese gegenüber Endverbraucher:innen, Kunden, Politik, Wissenschaft und den Medien. Wir haben Ihre Anfrage geprüft und müssen Ihnen leider mitteilen, dass eine gesetzliche Pflicht zur Gewährung eines solchen Informationszugangs für unser Unternehmen nicht besteht. Ein solcher Informationsanspruch ergibt sich zunächst weder aus § 2 UIG NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 UIG noch aus § 2 Abs. 1 VIG. Der Anwendungsbereich des Landesumweltinformationsgesetzes ist hier nicht eröffnet, da es sich bei den angefragten Informationen nicht um Umweltinformationen i.S. des § 2 Abs. 3 UIG handelt. Die Informationen weisen weder einen unmittelbaren noch mittelbaren Bezug zu Umweltbestandteilen und -faktoren auf. Das Verbraucherinformationsgesetz ist nicht anwendbar, da der Informationsbegriff, der in § 2 Abs. 1 VIG abschließend normiert ist, nicht erfüllt ist. Ein Informationsanspruch kann sich daher nur aus § 4 Abs. 1 IFG NRW ergeben. Dem steht aber entgegen, dass anspruchsverpflichtet grundsätzlich nur Behörden sind. Gemäß § 2 Abs. 4 IFG NRW gilt eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts dann als Behörde, sofern sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Zwar ist unserem Unternehmen mit der Energieversorgung grundsätzlich die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen worden. Die Mitgliedschaft in einem Verband und die Zahlung von Mitgliedschaftsbeiträgen gehört aber nicht zu dieser öffentlichen Aufgabe hinzu. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Tätigkeit, die auf einer eigenständigen Unternehmensentscheidung beruht. Die öffentliche Aufgabe der Energieversorgung kann unabhängig von einer solchen Mitgliedschaft durchgeführt werden. Ein näherer Zusammenhang bzw. Aufgabenbezug zu den begehrten Informationen besteht nicht. Im Übrigen dürfen wir darauf hinweisen, dass dem Informationsanspruch auch in der Sache der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 8 IFG NRW entgegensteht. Es ist anerkannt, dass der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch für Unternehmen und Einrichtungen, die von kommunalen Körperschaften nach den Vorschriften der Kommunalverfassung in einer Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts geführt werden, gilt, sofern die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr betroffen ist. Dies ist vorliegend der Fall, da unser Unternehmen im Wettbewerb mit anderen privaten Energieversorgungsunternehmen steht. Träger von Geschäftsgeheimnissen ist zum einen unser Unternehmen, da die freiwilligen Mitgliedschaften in Verbänden, Organisationen etc. nebst deren Finanzierung Unternehmensinterna betreffen, die nicht offenkundig sind und an deren Geheimhaltung ein anerkennenswertes Interesse besteht. Kommunale Stadtwerke wie unser Unternehmen stehen im Wettbewerb mit privaten Energieversorgern, die keiner Informationspflicht unterliegen und die damit Aufwendungen für Interessenvertretungen nicht offenlegen müssen. Die Gewährung des Informationszugangs würde demnach zu einem Wettbewerbsnachteil unseres Unternehmens gegenüber den privaten Konkurrenten führen. Zum anderen wären auch Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Verbandes Zukunft Gas e.V. betroffen. Zusammenfassend können wir Ihrem Antrag daher leider nicht nachkommen und den gewünschten Informationszugang gewähren. Wir bedanken uns aber für Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Mit freundlichen Grüßen