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Auskunft zur Notstromversorgung der deutschen Atomkraftwerke (AKW)

Voranstehende Definition:
Ernstfall = kein funktionierendes Stromnetz
Katastrophenfall = Kernschmelze o.ä.
Kraftstoffe = hier: Diesel/Benzin o.ä.

Wie lange können die deutschen Atomkraftwerke im Ernstfall die Sicherheit der Reaktoren gewährleisten?
Anders formuliert:
Wie lange kann der Notstrom ohne Fremdversorger mit Kraftstoffen für Notstromgeneratoren aufrecht erhalten werden, um einen Katastrophenfall zu vermeiden?

Bitte senden Sie eine Liste, in folgender Tabellarischen Form:
Spalte 1: Name des Kraftwerks
Spalte 2: Dauer der Notstromversorgung ohne Fremdversorger (in Stunden)
Spalte 3: Anzahl der verschiedenen Fremdversorger im Ernstfall

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2015
  • Frist
    22. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Voranstehende De…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Notstromversorgung der deutschen Atomkraftwerke (AKW) [#9428]
Datum
18. April 2015 10:13
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Voranstehende Definition: Ernstfall = kein funktionierendes Stromnetz Katastrophenfall = Kernschmelze o.ä. Kraftstoffe = hier: Diesel/Benzin o.ä. Wie lange können die deutschen Atomkraftwerke im Ernstfall die Sicherheit der Reaktoren gewährleisten? Anders formuliert: Wie lange kann der Notstrom ohne Fremdversorger mit Kraftstoffen für Notstromgeneratoren aufrecht erhalten werden, um einen Katastrophenfall zu vermeiden? Bitte senden Sie eine Liste, in folgender Tabellarischen Form: Spalte 1: Name des Kraftwerks Spalte 2: Dauer der Notstromversorgung ohne Fremdversorger (in Stunden) Spalte 3: Anzahl der verschiedenen Fremdversorger im Ernstfall
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. April 2015, in der Sie um Ausku…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Auskunft zur Notstromversorgung der deutschen Atomkraftwerke (AKW) [#9428]
Datum
9. Juni 2015 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. April 2015, in der Sie um Auskunft zur Notstromversorgung der deutschen Atomkraftwerke bitten. Beigefügt senden wir Ihnen die Antwort unseres Fachreferates. Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen