Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf:

1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die der BGH im nicht-technischen Verwaltungsbereich beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können.

2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege i.S.d. der BLV (Paragraph) der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mein Auskunftsersuchen be…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#252959]
Datum
9. Juli 2022 16:21
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf: 1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die der BGH im nicht-technischen Verwaltungsbereich beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können. 2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege i.S.d. der BLV (Paragraph) der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252959/upload/b54b925461814f283b8aa4eef754b4280e916f45/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. Juli 2022 16:21
Status
Warte auf Antwort
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen

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Bundesgerichtshof
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmen auf Ihr untenstehendes Auskunftsersuchen übersende ich Ihnen…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#252959]
Datum
11. August 2022 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmen auf Ihr untenstehendes Auskunftsersuchen übersende ich Ihnen folgende Daten: 1. Gesamtanzahl der beschäftigten Beamt*innen im nichttechnischen Verwaltungsbereich, einschließlich deren Besoldungsgruppe sowie die Zahl der nichtbeamteten Mitarbeiter im nichttechnischen Verwaltungsbereich: Beamte A15 1 A14 1 A13 7 A12 6 A11 2 A10 4 A9 7 A8 1 Gesamt: 29 Tarifbeschäftigte Gesamt: 30 Die Angaben betreffen den Personalbestand der Verwaltungsabteilung des Bundesgerichtshofs (Zentralabteilung Z). 2. Anzahl von Beamt*innen zum Aufstieg vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung: Aufstiegsverfahren nach § 27 BLV: 1 Mit freundlichen Grüßen