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Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst

Anfrage an: Umweltbundesamt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf:

1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die das Umweltbundesamt im nicht-technischen Verwaltungsbereich beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können.

2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege i.S.d. der BLV (Paragraph) der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mein Auskunftsersuchen be…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#253258]
Datum
13. Juli 2022 20:49
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf: 1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die das Umweltbundesamt im nicht-technischen Verwaltungsbereich beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können. 2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege i.S.d. der BLV (Paragraph) der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253258/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG. Der V…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#253258]
Datum
14. Juli 2022 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG. Der Vorgang wird vom Bürgerservice des Umweltbundesamtes koordiniert, das Aktenzeichen ist 90 080/4 – 22-48. Ihr Anliegen wird innerhalb der laut IFG festgelegten Zeit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: 1. Im …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#253258]
Datum
10. August 2022 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: 1. Im Umweltbundesamt gibt es 197 Beamte*Beamtinnen und 314 Tarifbeschäftigte im nicht-technischen Verwaltungsbereich. Die Beamten*Beamtinnen im nicht-technischen Verwaltungsdienst gliedern sich nach folgenden Besoldungsgruppe auf: Besoldungsgruppe Anzahl A 6 (mittlerer Dienst) 17 A 7 11 A 8 5 A 9 (mittlerer Dienst) 9 A 9 (gehobener Dienst) 17 A 10 13 A 11 9 A 12 12 A 13 (gehobener Dienst) 12 A 13 (höherer Dienst) 40 A 14 31 A 15 8 A 16 2 B 1 6 B 2 3 B 3 1 B 8 1 1. In den letzten 10 Jahren haben 11 Beamte*Beamtinnen einen Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst gemacht. Davon konnte eine Beamtin den Aufstieg im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens durch Entsendung an die HS des Bundes vollziehen (gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BLV; § 7 Nr. 1 BLV). Die 10 weiteren Beamten*Beamtinnen haben privat das Masterstudium absolviert. Aufgrund einer erfolgreichen Bewerbung und das durchlaufen einer 2,5 jährigen hauptberuflichen Tätigkeit im höheren Dienst konnten sie gem. § 7 Nr. 2 BLV iVm § 21 Abs. 1 Nr. 2 BLV in den höheren Dienst aufsteigen. Wir hoffen Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen