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Auskünfte aus dem Altlastenkataster

a) Verfahrensanweisungen Ihrer Behörde zum Umgang mit Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster

b) Falls die Auskunft aus dem Kataster nur mit Einwilligung des Eigentümers möglich ist: auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Einschränkung? Alternativ: Warum muss der Eigentümer der Grundstücke angehört werden? Die Kenntnis von Altlasten liegt doch im öffentlichen Interesse?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Verfah…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#240999]
Datum
15. Februar 2022 18:08
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Verfahrensanweisungen Ihrer Behörde zum Umgang mit Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster b) Falls die Auskunft aus dem Kataster nur mit Einwilligung des Eigentümers möglich ist: auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Einschränkung? Alternativ: Warum muss der Eigentümer der Grundstücke angehört werden? Die Kenntnis von Altlasten liegt doch im öffentlichen Interesse?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240999/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 15.02.2022. Das Altlastenkataster im Freistaat Thürin…
Von
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
AW: Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#240999]
Datum
21. Februar 2022 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 15.02.2022. Das Altlastenkataster im Freistaat Thüringen wird von den jeweils örtlich zuständigen Bodenschutzbehörden, die bei den Umweltämtern der Landkreise und kreisfreien Städte angesiedelt sind sowie vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) geführt. An das TLUBN habe ich Ihre Anfrage zuständigkeitshalber weitergeleitet, wo sie auch bearbeitet und beantwortet werden wird. Im Fall von Rückfragen wenden Sie sich bitte an Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Außenstelle Gera Referat 75 Puschkinplatz 7 07545 Gera E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Tel: +49 361 573927264 Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage vom 15.02.2022 wurde zuständigkeitshalber an unser Haus weiterg…
Von
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
AW: Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#240999]
Datum
22. Februar 2022 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage vom 15.02.2022 wurde zuständigkeitshalber an unser Haus weitergeleitet. Sie stützen Ihren Antrag auf das Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG), das Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Das VIG ist u.E. in diesem Fall nicht einschlägig, da es die Zugänglichmachung von Informationen über Produkte vielerlei Art (incl. Lebens- und Futtermittel) zum Gegenstand hat. Ihre Anfrage stellt jedoch auf Informationen über die Verfahrensweise und die Rechtsgrundlagen bei der Erteilung von Altlastenauskünften ab. Damit ist die Thematik unstreitig im Umweltressort angesiedelt. Daher ist Ihre Anfrage auch nicht nach dem ThürTG zu behandeln. Vielmehr hat hier das speziellere Recht in Gestalt des ThürUIG Vorrang. Gemäß § 12 Abs. 1 des ThürUIG werden für die Übermittlung von Informationen aufgrund dieses Gesetzes Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben, sofern es sich nicht um mündliche Auskünfte oder um die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort handelt. Wir sind also verpflichtet, für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Kosten zu erheben, die sich vorliegend im Bereich um 100,- € bewegen werden. Wir bitten Sie, uns kurz zu bestätigen, dass Sie diese Kosten übernehmen werden, und um die Benennung einer Rechnungsadresse. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, sofern die Benennung der Rechtsgrundlage für das Erfordernis des Einverständnis ei…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#240999]
Datum
23. Februar 2022 21:24
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sofern die Benennung der Rechtsgrundlage für das Erfordernis des Einverständnis eines Grundstückseigentümers nicht kostenfrei erteilt werden kann, ziehe ich die Anfrage hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240999/